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beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

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    beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

    Guten Tag Forum,
    ich bearbeite gerade die Einkommensteuer 2013 von meiner Tocher .Es geht um den Eintrag auf der Anlage AV Punkt 11 "beitragspflichtig Einnahmen im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung "
    Sie arbeitet im öffentl. Dienst und bisher bekam sie einen *Meldenachweis *Sozialversicherung wo ich das Bruttoarbeitsentgeld entnehmen konnte. Seit 2013 bekommt sie eine *Meldebescheinigung* zur Sozialversicherung ind der dieser Eintrag Bruttoarbeitsentgelt fehlt.

    Gibt es noch andere Möglichkeiten dieses beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld erkennen kann?

    Liebe Grüße

    #2
    AW: beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

    Hallo dominus58,
    wie wäre es mit der Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Jahr ?

    Tschüß

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      #3
      AW: beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

      Es erstaunt mich zwar sehr, dass der Betrag da nicht drin stehen soll, aber ein anderer Fundort könnte die Entgeltabrechnung vom Dezember sein, in der i.A. auch die kumulierten Beträge stehen, hier wäre nach einem RV-Brutto o.ä. zu suchen.

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        #4
        AW: beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

        vielen Dank für die schnelle Antwort...muss ich dann vom Bruttoarbeitslohn noch was abziehen oder kann ich ihn so eintragen?

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          #5
          AW: beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

          Vom rentenversicherungspflichtigem Brutto muss nichts abgezogen werden. Sollte allerdings das Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der RV liegen, ist die in dem abgefragten Jahr gültige Beitragsbemessungsgrenze einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgeld

            alles klar..vielen vielen Dank

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