Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ich habe nämlich beim Finanzamt einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags gestellt und keine Einkommenssteuererklärung. Jetzt habe ich zusammen mit meinen Belegen eine Verfügung über Nichtveranlagung zurück bekommen. Betrifft diese auch die Feststellung des Verlustvortrags oder bedeutet das nur, dass keine Steuerfestsetzung durchgeführt wird bzw. kein Steuerbescheid kommt?
Schon mal vielen Dank für die Unterstützung.
g00de
ich habe eine Frage bezüglich der Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ich habe nämlich beim Finanzamt einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags gestellt und keine Einkommenssteuererklärung. Jetzt habe ich zusammen mit meinen Belegen eine Verfügung über Nichtveranlagung zurück bekommen. Betrifft diese auch die Feststellung des Verlustvortrags oder bedeutet das nur, dass keine Steuerfestsetzung durchgeführt wird bzw. kein Steuerbescheid kommt?
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