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Verfügung über Nichtveranlagung

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    Verfügung über Nichtveranlagung

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ich habe nämlich beim Finanzamt einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags gestellt und keine Einkommenssteuererklärung. Jetzt habe ich zusammen mit meinen Belegen eine Verfügung über Nichtveranlagung zurück bekommen. Betrifft diese auch die Feststellung des Verlustvortrags oder bedeutet das nur, dass keine Steuerfestsetzung durchgeführt wird bzw. kein Steuerbescheid kommt?

    Schon mal vielen Dank für die Unterstützung.

    g00de

    #2
    AW: Verfügung über Nichtveranlagung

    Hallo g00de,

    also eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist kein Bescheid über einen Verlust.
    Wenn ein Verlust entsteht wird der richtig deklariert als Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Verlustes oder so ähnlich formuliert.
    Vielleicht ist bei dir gar kein Verlust entstanden, wie sah denn die Steuerberechnung im Elsterformular aus ?
    Ansonsten wäre dein erster Ansprechpartner die Telefonnummer auf der Brescheinigung des Finanzamtes.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Verfügung über Nichtveranlagung

      Jetzt habe ich zusammen mit meinen Belegen eine Verfügung über Nichtveranlagung zurück bekommen.
      Sehr ungewöhnlich! Verfügungen sind eigentlich interne Entscheidungen und gehen nicht an den Steuerpflichtigen. Eine NVA bekommt man m. W. nur, wenn man sie ausdrücklich beantragt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verfügung über Nichtveranlagung

        Der gemeine Bearbeiter schaut bei dem Formular nicht so genau hin und interpretiert das als Antrag auf Einkommensteuerveranlagung, weil das in gefühlten 98 % der Fälle auch passt. Ich gehe daher davon aus, dass auch bei Dir nicht ganz genau hingeschaut wurde und der Bearbeiter glaubt, er habe Alles erledigt, auch wenn, wie holzgoe schon gesagt hat, formal über Deinen Antrag AUF VERLUSTFESTSTELLUNG noch gar nicht entschieden wurde.

        Ich würde an deiner Stelle beim Finanzamt noch einmal nachhaken und die darauf hinweisen, dass die Entscheidung über die Verlustfeststellung noch aussteht. Wenn das Finanzamt die Einkommensteuerveranlagung wegen Verjährung abgelehnt hat, muss das ja nicht für die Verlustfeststellung gelten, denn da gelten andere Verjährungsfristen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verfügung über Nichtveranlagung

          Vielen Dank für eure Beiträge. Es freut mich zu hören, dass die Verfügung über die Nichtveranlagung keinen Bezug zur Feststellung des Verlustvortrags hat.

          Dass ein Mitarbeiter den Haken bei Feststellung des Verlustvortrags übersehen hat, wäre natürlich schlecht.

          Ich habe den Antrag für die Jahre 2008 - 2010 gestellt, in denen ich nur studiert (Zweitstudium) habe und kein Einkommen hatte. D.h. ich habe nur Werbungskosten angesetzt und wollte eben dem entsprechend den Verlust vortragen lassen.

          Warum jetzt Verfügungen über Nichtveranlagung für die drei Jahre kommen, wundert mich.

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            #6
            AW: Verfügung über Nichtveranlagung

            Zitat von g00de Beitrag anzeigen
            Warum jetzt Verfügungen über Nichtveranlagung für die drei Jahre kommen, wundert mich.
            Deshalb mein Beitrag :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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