---Steuererklärung 2011---
Hallo,
ich hoffe es ist ok die Frage hier zu stellen.
Mir schrieb hier jemand im Forum, dass ich bei meinen Fahrkosten zur FH nicht Hin- und Rückweg rechnen dürfe. Jetzt war ich verunsichert, weil ich ja nichts falsch machen möchte und sah erneut nach.
Beim vlh hatte ich aber gefunden, dass "vor 2014 galten sowohl die Fahrt zur Hochschule als auch zum Ausbildungsbetrieb als Dienstreise" (Quelle: vlh.de)
Bei einer Dienstreise rechne ich angeblich Hin- und Rückfahrt.
Also wäre mein Eintrag doch richtig oder? Ich habe das dann unter dem Hauptvordruck bei Sonderausgaben zusammen mit Kosten für Bücher angegeben.
Die Kosten um erst einmal diesen Ausbildungs-/Studienplatz zu bekommen, hab ich dann natürlich nicht unter Sonderausgaben sondern unter weitere Werbungskosten (Anlage N, Zeile 46: Telefonkosten, Porto, Fotokopien 12€) eingetragen.
Brauch ich dafür eigentlich Nachweise/Quittungen?
Besten Dank!
Hallo,
ich hoffe es ist ok die Frage hier zu stellen.
Mir schrieb hier jemand im Forum, dass ich bei meinen Fahrkosten zur FH nicht Hin- und Rückweg rechnen dürfe. Jetzt war ich verunsichert, weil ich ja nichts falsch machen möchte und sah erneut nach.
Beim vlh hatte ich aber gefunden, dass "vor 2014 galten sowohl die Fahrt zur Hochschule als auch zum Ausbildungsbetrieb als Dienstreise" (Quelle: vlh.de)
Bei einer Dienstreise rechne ich angeblich Hin- und Rückfahrt.
Also wäre mein Eintrag doch richtig oder? Ich habe das dann unter dem Hauptvordruck bei Sonderausgaben zusammen mit Kosten für Bücher angegeben.
Die Kosten um erst einmal diesen Ausbildungs-/Studienplatz zu bekommen, hab ich dann natürlich nicht unter Sonderausgaben sondern unter weitere Werbungskosten (Anlage N, Zeile 46: Telefonkosten, Porto, Fotokopien 12€) eingetragen.
Brauch ich dafür eigentlich Nachweise/Quittungen?
Besten Dank!
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