Nach dem Abitur absolviert meine volljährige Tochter ein Jahr lang einen Freiwilligendienst im Ausland. Sie hat im Ausland ein Zimmer gemietet, ist aber während der ganzen Zeit in Deutschland bei der Elternadresse gemeldet. Bei 3. (Angaben zum volljährigen Kind) kann ich ja den Freiwilligendienst gut angeben. Doch was ist mit 1. (Angaben zum Kind /Wohnort)? Muss ich hier die deutsche Meldeadresse angeben oder den Wohnort während des Freiwilligenjahres? Hat dies auch noch Einfluss auf das Kindergeld (das nach Einreichen eines Nachweises über den Freiwilligendienst ohne Weiteres ausgezahlt wurde) bzw. den Freibetrag?
Vielen Dank!
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