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Steuerberechnung erfolgt nicht mit dem Hinweis auf die Anlage Kind

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    Steuerberechnung erfolgt nicht mit dem Hinweis auf die Anlage Kind

    Hallo,

    ich fülle in den Elsterformularen für die Steuererklärung 2014 erstmals die Anlage Kind aus.

    Laut Plausibilitätscheck sagt das Programm alles ist ok. Aber die Steuerberechnung erfolgt nicht mit dem Hinweis, dass etwas in der Anlage Kind nicht stimmt( Zeiträume oder Höhe des Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Hatte jemand das gleiche Problem und weiß, wie ich das lösen kann?

    Hab mich vor über 3 Wochen per EMail an die ElsterHotline gewandt- aber keine Antwort bekommen.

    Viele Grüße

    Karen

    #2
    AW: Steuerberechnung erfolgt nicht mit dem Hinweis auf die Anlage Kind

    Hast Du denn in Deiner Mail - im Gegensatz zu hier - auch geschildert,

    1. wie die tatsächlichen Verhältnisse sind (hast Du ein Kind, wie alt ist es, wer ist der andere Elternteil, wie hoch ist Dein Anspruch auf Kindergeld etc.)?
    2. wie Du die Anlage Kind ausgefüllt hast?

    Denn genau das wird ja in der Fehlermeldung ausgesagt, dass die Eintragungen unplausibel sind.

    Ja, und das gleiche Problem sollte in diesem Forum natürlich mehrfach zu finden sein.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 26.11.2015, 17:32.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung erfolgt nicht mit dem Hinweis auf die Anlage Kind

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ja, ich hab alles vollständig und plausibel angegeben - das sagte mein Ansprechpartner im Finanzamt, den ich anrief dafür. Und auch die Plausibilitätsprüfung sagt, dass alles ok ist. Nur die Berechnung wird vom Programm nicht gemacht. Die Begründung des Programms wiederspricht dem Ergebnis des Plausibilitätschecks. Daher dachte ich, dass es ein Programmfehler sein müsste...

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung erfolgt nicht mit dem Hinweis auf die Anlage Kind

        Daher dachte ich, dass es ein Programmfehler sein müsste...
        Mag sein! Dennoch wären genaue Angaben über die Einträge in den jeweiligen Zeilen nicht schlecht.

        Hier wurde schon manches Problem gelöst, indem jemand den Fehler nachgestellt hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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