Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Unterhalt, Zeile 53: BAföG nur Zuschuss eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Unterhalt, Zeile 53: BAföG nur Zuschuss eintragen?

    Für meine studierende Tochter (26) bekomme ich kein Kindergeld mehr, wir aber Bafög für 5 Monate des Jahres 2015 und zwar 5 x 170 € Zuschüsse = 850 € und 5 x 170 € Darlehen = 850 €, insgesamt 1.700 €.

    In dem Fall kann man wohl bis zu 8.004 € Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, abzüglich der Einkünfte der Studentin, hier also das BAföG, vorausgesetzt, sie war das ganze Jahr schon über 25 Jahre alt.

    Frage: Sind in Zeile 53 auf Seite 3 der 'Anlage Unterhalt' nur die Summe der Zuschüsse von 850 € einzutragen oder das gesamte BAföG von 1.700 € mit (gleich hohem) Darlehensanteil?

    berghaus 30.11.15

    #2
    AW: Anlage Unterhalt, Zeile 53: BAföG nur Zuschuss eintragen?

    Das hier ist ein Elster-Form. Mit Elster hat deine Frage aber nichts zu tun. Deine Frage geht in die Richtung Steuerberatung. Und Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Meines Erachtens gehört zumindest der Darlehensteil nicht dazu, da sie den ja später zurückzahlen muss.

    Was auch immer falsch gemacht wird :
    Die Rückzahlung eines Darlehens stellt weder Werbungskosten noch Sonderausgabe dar.
    Mfg

    Kommentar

    Lädt...
    X