Für meine studierende Tochter (26) bekomme ich kein Kindergeld mehr, wir aber Bafög für 5 Monate des Jahres 2015 und zwar 5 x 170 € Zuschüsse = 850 € und 5 x 170 € Darlehen = 850 €, insgesamt 1.700 €.
In dem Fall kann man wohl bis zu 8.004 € Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, abzüglich der Einkünfte der Studentin, hier also das BAföG, vorausgesetzt, sie war das ganze Jahr schon über 25 Jahre alt.
Frage: Sind in Zeile 53 auf Seite 3 der 'Anlage Unterhalt' nur die Summe der Zuschüsse von 850 € einzutragen oder das gesamte BAföG von 1.700 € mit (gleich hohem) Darlehensanteil?
berghaus 30.11.15
In dem Fall kann man wohl bis zu 8.004 € Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, abzüglich der Einkünfte der Studentin, hier also das BAföG, vorausgesetzt, sie war das ganze Jahr schon über 25 Jahre alt.
Frage: Sind in Zeile 53 auf Seite 3 der 'Anlage Unterhalt' nur die Summe der Zuschüsse von 850 € einzutragen oder das gesamte BAföG von 1.700 € mit (gleich hohem) Darlehensanteil?
berghaus 30.11.15
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