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Neben der Enfernungspauschale weitere Fahrten angeben, aber wo?

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    Neben der Enfernungspauschale weitere Fahrten angeben, aber wo?

    Hallo zusammen,
    neben den Fahrten zwischen Wohnort und Dienststelle fallen noch weitere dienstlich begründete Fahrten mit unterschiedlichen Zielen im Jahr an. Wo werden diese denn eingetragen? Unter der Rubrik "weiträumiges Tätigkeitsgebietes" Zeile 33 und 37 Anlage N?
    Herzliche Grüße und Dank im Voraus!

    #2
    AW: Neben der Enfernungspauschale weitere Fahrten angeben, aber wo?

    Hallo,

    schau doch mal ab Zeile 48

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Neben der Enfernungspauschale weitere Fahrten angeben, aber wo?

      Auswärtstätigkeiten wie z. B. Dienstreisen sind ab Zeile 49 der Anlage N einzutragen.

      Auf Seite 2 der Anlage N zur ersten Seite "Auswärtstätigkeit" wechseln!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Neben der Enfernungspauschale weitere Fahrten angeben, aber wo?

        Ah..... gefunden. Super! Vielen Dank!

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