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Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

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    Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

    Hallo,

    wer weiß Rat?
    das FA sagt auch nur, sie geben die Zahlen wie folgt ein, aber es kommt immer dasselbe raus

    Zeile 10: 6509€
    Zeile 20: 6128€
    Zeile 15: 1491 €
    Zeile 30: 976€
    Zeile 32: 413€
    Zeile 34: 1487€
    Zeile 35:1256€
    Zeile 36:169€

    für mich sind die Kapitaleinnahmen: 6128+976+1487= 8591€
    im Bescheid steht aber 9603€ , also 1012€ mehr

    lt.Bescheid:

    Kapitalertrag: 9603€
    Gewinn Aktienverkauf: 413€
    Gesamt: 10016€

    Verrechnung laufende Verluste: 413€
    Verrechnung laufende Verluste ohne Aktien: 2747€ (= Summe aus Zeile 15 und 35)
    Sparerfreibetrag: 801€

    ergibt Gewinn: 6055



    dann noch etwas zur SO
    ich habe dort einen Spekulaitionsgewinn in 2014 durch einen Verkauf und eine Rechnung, die dazugehört und auch anerkannt wird, aber da erst 2015 bezahlt, erst in die SO von 2015 kommt

    1) wird diese dann rückwirkend mit dem Erklärung 2014 verrechnet und bringt eine Erstattung
    2) oder wird sie in 2015 vom zu versteuernden EK abgezogen
    3) oder wird sie als Verlust in 2016 usw. vorgetragen, solang ebis man wieder einen Gewinn in SO aht, was aber ewig dauern kann

    #2
    AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

    Hallo,

    was sind denn das für Zeilennummern? Meine Formulare passen da gar nicht dazu (beispielsweise gibt es eine Zeile 30 bei mir gar nicht - und was ist mit Zeile 7 und 14, die müssen eigentlich IMMER ausgefüllt werden).
    Und kannst du bitte bei den Zeilennummern einen kurzen Beschreibungstext hinzuschreiben (weil sich die Nummern regelmäßig ändern, da steigt dann schnell keiner mehr durch).


    >>>ich habe dort einen Spekulaitionsgewinn in 2014 durch einen Verkauf und eine Rechnung

    Verstehe ich auch nicht. Was hat eine Rechnung dort zu suchen? Da gehören Gewinne (oder Verluste) hin. Bitte mal erläutern.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

      Gerne

      Kapitalerträge 6509€ korrigiert 6128€
      Nicht ausgeglichee Verluste ohne Verluste aus Aktienverkauf 1491€
      Sparerfreibetrag 582€
      Inländische kapitalerträge 976€
      Ausländ.Kapitalerträge 1487€
      Gewinne aus Aktienverkäufen 413€ in Inl. und Ausländ.Erträge enthalten
      Verluste ohne Verluste aus Aktienverkäufen in inl. und Ausl. Erträge enthalten 1256€
      Verluste aus Akteinverkäufen: 169€ in Inl. und Ausl. Erträge enthalten

      Beim Verkauf eines Hauses entstand ein Spekugewinn, bei dem aber in Zusammenhang stehende Kosten berücksichtigt werden
      und da wurde eine Rechnung anerkannt, die mit dem Verlkauf in 2014 entstanden ist, aber erst 2015 zur Zahlung fällig war
      d.h. das FA teilte mir mit, sie wird 2015 berücksichtigt
      daher meine Fragem

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        #4
        AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

        Hallo,

        OK, ich bin jetzt auch dahinter gekommen, was du mit den Zeilennummern meinst (die Finanzamtskennzahlen). Alles gut, war ein Missverständnis.

        Erstmal sind es nicht 1012 zu viel, sondern sogar 1425 (das Finanzamt rechnet die 413 Aktiengewinne offenbar gesondert). Also müssen wir nach 1425 suchen.
        Und - zufällig(?) - ist das die Summe von 1256 und 169.

        Ich würde das Finanzamt darauf hinweisen, dass diese Beträge bereits in den Gesamtsummen Zeile 14 und 15 (Kennzahlen 30 und 34) enthalten sind, also nicht nochmal (=doppelt) addiert werden dürfen. Die einzelnen Angaben zu Aktiengewinnen und -verlusten dient ausschließlich der Überprüfung, ob es zu viele Aktienverluste gab (ist bei dir nicht der Fall).

        EDIT: Dabei gehe ich natürlich davon aus, dass du korrekt erklärt hast, bei den ausländischen Kapitaleinkünften ist das ja nicht ganz so einfach, Steuerbescheinigungen gibt es da ja nicht.

        Nochmal EDIT: Das mit dem Spekulationsverlusten hatte ich noch vergessen, sorry.

        Imho gibt es bei den Spekulationsgeschäften (die klassischen, also ohne Wertpapiere) den Verlustrücktrag immer noch. Dazu musst du in Anlage SO Zeile 45 die zusätzlichen Kosten eintragen und in Zeile 51, wie viel davon NICHT zurückgetragen werden soll (bei dir also Null). Der Steuerbescheid 2014 wird dann entsprechend geändert.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 03.12.2015, 17:46.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

          Ich würde das Finanzamt darauf hinweisen, dass diese Beträge bereits in den Gesamtsummen Zeile 14 und 15 (Kennzahlen 30 und 34) enthalten sind, also nicht nochmal (=doppelt) addiert werden dürfen.
          Dieser Fehler scheint immer noch nicht behoben zu sein und betrifft anscheinend auch die Software des Finanzamts

          https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post192927
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

            ihr seid super-danke
            damit müßte ich jetzt eine Erstattung bekommen
            aber warum weiß dies ds FA nicht selber
            vermutlich nur auszumerzen, wenn man die 1258 und 169€ wegläßt

            wegen SO

            verstehe ich es richtig, der Verlust wird 2015 in die SO eingetragen udn wird dann vom FA auf 2014 zurückgetragen und vermindert dann die EKst in 2014 rückwirkend

            und ich muß nur den betrag 2015 in die SO eintragen

            nochmals Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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              #7
              AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

              Hallo,

              >>>und ich muß nur den betrag 2015 in die SO eintragen

              Ich würde - wie schon gesagt - in Anlage SO Zeile 51 noch eine Null eintragen (ausnahmsweise, denn Nullen sollten sonst so gut wie gar nicht eingetragen werden).
              Es wäre zwar logisch, dass auch mit leerem Feld 51 zurückgetragen wird, aber sicher ist sicher.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                @reckoner

                Meiner Meinung darf man keine Null in Zeile 51 der Anlage SO eintragen. Wenn man den Verlustrücktrag auf 2014 haben will, was Sinn macht, sollte man hier gar nichts eintragen.
                Der Eintrag einer 0 würde den Verlustrücktrag meiner Meinung nach auf 0,00 €uro begrenzen. Ich sehe da inhaltlich keinen Unterschied zu Zeile 93 des Hauptvordrucks, außer das es dort verständlich formuliert ist.


                Wortlaut der Ausfüllhilfe für Zeile 13 der Anlage SO: (gilt auch für Zeile 51):
                Falls Sie die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Abs. 1 EStG (Verlustrücktrag nach 2013 ) begrenzen möchten, tragen Sie den gewünschten Betrag bitte in Zeile 13 (51) ein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                  Hallo Charlie24,

                  danke für deinen Beitrag, ich denke du hast recht (der Formulartext ist aber auch wieder sehr blöd formuliert - schon fast eine doppelte Verneinung).

                  Wenn ich lese, dass ein Rücktrag begrenzt werden kann, dann schließe ich daraus, dass normalerweise komplett (bzw. so viel wie möglich) zurückgetragen wird. Im Gesetz ist das auch zweifelsfrei so geregelt.
                  Auf Wunsch kann nun aber die Höhe des Betrages begrenzt werden. Nur, die Höhe welchen Betrages? Der der zurückgetragen werden soll, oder der der nicht zurückgetragen werden soll?
                  Leider hilft hier auch die Berechnung von Elster nicht weiter, Verlustvor- und rückträge kann man ja bekanntlich nicht erfassen.


                  >>>Ich sehe da inhaltlich keinen Unterschied zu Zeile 93 des Hauptvordrucks, außer das es dort verständlich formuliert ist.

                  Naja, ich verstehe den dortigen Text eher als das Gegenteil ("Betrag X soll zurückgetragen werden" versus "Der - ansonsten volle - Rücktrag soll begrenzt werden"). Aber du hast wohl recht, dass in beiden Fällen das Gleiche gemeint sein soll.

                  Daher mein Fazit: Ich revidiere meine vorherige Aussage und behaupte jetzt das Gegenteil: Lieber gar nichts hinschreiben, dann wird gem. §10d EStG voll zurückgetragen.

                  Stefan

                  PS: Im § 10d Abs. 1 Satz 6 EStG steht übrigens noch: "Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.". Ist heißt für mich eigentlich, dass die Angabe zwingend erforderlich ist, und falls keine Angabe erfolgt wird der §10d nicht angewandt. Nur, woher kennt man denn den genauen - vom Finanzamt erst noch festzusetzenden - Verlust (???)
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                    Hallo Ihr beiden, jetzt wird es komplizierter

                    Das Fa hat jetzt bei KZ 35 und 36 die Null gesetzt bzw. sogar gar nichts eingetragen und siehe da, der kapitalertrag ist auf 8591€ gesunken, statt 9603€
                    soweit so gut und auch richtig
                    aber jetzt kommt es: die Erstattung ist nur 44€, also viel zuwenig, da der Kapitalertrag ja um 1012€ gesunken ist

                    aber auch wieder logisch,denn wenn das FA die 1256€ und 169€ in den KZ 35 und 36 wegläßt, fehlt mir ja diese Verrechnung der Verluste aus laufenden Verlusten aus KV

                    Das FA schickt mir jetzt die Berechnung sogar zu und läßt den Bescheid offen zum Zwecke der Nachprüfung.

                    Ich soll jetzt am besten vorbeikommen und es ihm plausibel erklären, dann könne er versuchen, ob er es richtig stellen kann

                    aber wei soll dies gehen: ich müßte ihm ja beweisen, dass die Software vom FA die KZ 35 dazuadddiert und abzieht, anstatt nur abzuziehen


                    was würdet ihr raten?



                    übrigens das FA war sehr entgegenkommend, es gibt irgendeinen § und daher konnte die SO mindernde Rechnung sogar in 2014 schon berücksichtigt werden und hat 42% Ersparnis gebracht

                    - - - Aktualisiert - - -

                    m.E geht es nur so

                    Das FA hat es mit mir durchgerechnet und es ist so, nur er kann die Software nicht ändern
                    Habt ihr eine Idee, man müßte vermutlich die Zeile 15 um den Verlust der Zeile 17 gleich reduzieren, dann stimmt es auch

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                      ich überlege nur, rechnet die Software nicht am Schluß sogar richtig

                      denn ich habe als Gewinn 6128€ + 976+1487€ = 8591€, was versteuert werden muß
                      8591-801€-1491€ (nicht ausgeglichene Verluste aus KZ 15,Zeile 10) = 6299€

                      der Verlust in Zeile 17= KZ 35 ist aber ein Verlust der in Zeile 14 und 15 ja schon enthalten ist, also müßte die Summe von 1256€ schon von den 976€ oder 1487€ abgezogen worden sein

                      d.h. wenn das FA die 1256e in der Erklärung abzieht, ist es sogar richtig, wenn es die 1256€ auch zu Zeile 14 vorher dazuaddiert

                      liege ich am Schluß richtig?

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                        #12
                        AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                        Hallo,

                        >>>Das Fa hat jetzt bei KZ 35 und 36 die Null gesetzt bzw. sogar gar nichts eingetragen

                        Da sich die Beträge mehr als ausgleichen ist das imho OK.


                        >>>8591-801€-1491€ (nicht ausgeglichene Verluste aus KZ 15,Zeile 10) = 6299€

                        Was du damit meist verstehe ich nicht, die 1491 werden doch gar nicht berücksichtigt, sondern nur vorgetragen (Verlustvortrag).


                        >>>liege ich am Schluß richtig?

                        Ja, scheint mir auch so.


                        >>>übrigens das FA war sehr entgegenkommend, es gibt irgendeinen § und daher konnte die SO mindernde Rechnung sogar in 2014 schon berücksichtigt werden und hat 42% Ersparnis gebracht

                        Super, dann hat sich das ja schon erledigt.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                          >>>8591-801€-1491€ (nicht ausgeglichene Verluste aus KZ 15,Zeile 10) = 6299€

                          Was du damit meist verstehe ich nicht, die 1491 werden doch gar nicht berücksichtigt, sondern nur vorgetragen (Verlustvortrag).



                          Ich habe den Bescheid noch nicht vorliegen, aber ich denke, die 1491€ werden sofort im Bescheid abgezogen
                          warum soll es ein Verlustvortrag für 2016 sein?

                          warum vermute ich dies, weil:

                          als die 1256€ noch im Bescheid aufgeführt waren, stand Verrechnung laufender Verluste : 2747€ und dies war die Summe aus 1491 (KZ 15) und 1256
                          also wurden beide Verluste sofort abgezogen

                          1256 darf nur abgezogen werden , wenn man es vorher zu den Gewinnen aus Zeile 14 dazuaddiert
                          die 1491 müssen m.E aber den Gewinn sofort mindern,da ja Verluste aus der Veräußerung von Nicht Aktien)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                            Hallo,

                            ja, du hast vollkommen recht, die Verluste oben waren ja nicht aus Aktien (sorry, da war ich etwas nachlässig).

                            Es ist eigentlich ganz einfach: Zuerst muss geprüft werden, ob deine Aktienverluste größer als die Aktiengewinne sind. Und da das bei dir nicht der Fall ist, müssen nur die Kapitalerträge unterm Strich versteuert werden (das ist die Summe aus den Zeilen 7, 14, 15 und 19, minus 10, 11 sowie Sparer-Pauschbetrag - die tariflichen ab Zeile 20 mal außen vorgelassen).

                            Macht bei dir: 6128 + 976 + 1487 - 1491 - 801 = 6299 [steuerpflichtige Kapitalerträge]

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Software rechnet bei KAP anders als wenn man die Zahlen zusammenzählt

                              geanu und so ist es auch, wobei das FA sogar nur auf 6055€ kommt , k.A warum
                              aber mir solls recht sein

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