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BFH Urteil Krankheitskosten?

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    BFH Urteil Krankheitskosten?

    Hallo Experten

    für die ESt 2014 frage ich mich, ob es weiterhin Sinn macht, Krankheitskosten einzutragen, die unter der 6% zumutbare Eigenleistung liegen?

    Bisher habe ich es getan aufgrund dieses Artikels:

    http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...zuzahlung.html

    Jetzt wollte ich schauen, was aus den Verfahren gewordne ist, aber werde daraus nicht schlau...

    Macht es immer noch Sinn, die Kosten mit einzutragen oder kann ich mir die Zeit sparen, die ganzen Belege zusammenzusuchen? (liege definitiv unter den 6%)

    Viele Grüße

    #2
    AW: BFH Urteil Krankheitskosten?

    Hallo Lina_la,

    wenn du weißt wie hoch deine zumutbare Belastung ist sechs Prozent und deine Aufwendungen liegen darunter, dann kannst du es dir sparen.
    Die zumutbare Eigenbelastung ist natürlich einkommensabhängig -> bei manchen beträgt sie nur zwei oder drei Prozent usw.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: BFH Urteil Krankheitskosten?

      Praxis ist m. W. nach wie vor die zumutbare Belastung und die ist nun mal von Einkünften, Familienstand und Kinderzahl abhängig. Deshalb spare ich mir das Ausfüllen persönlich schon immer!

      Angeblich werden Steuerbescheide bezüglich dieses Punkts derzeit für vorläufig erklärt. Wer also darauf hofft, dass sich aufgrund obergerichtlicher Rechtsprechung hier eine Änderung ergibt, der sollte die Eigenanteile weiter geltend machen. Mir ist das zu aufwändig. Das kann jeder machen wie er mag

      http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

      http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...zuzahlung.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: BFH Urteil Krankheitskosten?

        Zitat von Lina_la Beitrag anzeigen
        Hallo Experten

        für die ESt 2014 frage ich mich, ob es weiterhin Sinn macht, Krankheitskosten einzutragen, die unter der 6% zumutbare Eigenleistung liegen?
        Macht es immer noch Sinn, die Kosten mit einzutragen oder kann ich mir die Zeit sparen, die ganzen Belege zusammenzusuchen? (liege definitiv unter den 6%)

        Viele Grüße
        Wenn ich denn irgendwann vielleicht die Kosten anerkannt haben möchte, muss ich sie auch im jeweiligen Jahr angeben.
        Es ist kein Elster-Problem!

        upps, da war wer schneller!
        Zuletzt geändert von stiller; 07.12.2015, 00:05. Grund: uops
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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