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EÜR- Rückgabe PC

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    EÜR- Rückgabe PC

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage, wie ich das in meiner EÜR bei Elster eintragen muss, wenn ich einen PC gekauft habe und dazugehörige Software.
    Normalerweise gebe ich ja die Vorsteuer komplett an und habe sie bereits in dem Quartal abgesetzt, als sie angefallen ist. Den Nettopreis habe ich ja noch gar nicht angesetzt, das hätte ich nach Monaten gerechnet erst in der Jahressteuererklärung, bzw. in der EÜR.
    Aber, da der PC nun kaputt ist, möchte ich ihn zurück geben und einen anderen kaufen. Wie buche ich das jetzt und wo bei Elster in der EÜR muss ich nun die bereits verrechnete Vorsteuer eintragen/verrechnen?

    Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar!
    Gruß
    DieNeue

    #2
    AW: EÜR- Rückgabe PC

    Guten Morgen,
    das spiegelt sich doch alles im Buchhaltungsprogramm bzw. Anlagenspiegel wider..................
    und hat mit ELSTER nicht allzu viel zu tun
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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