Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten aus Studium eintragen - wo?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten aus Studium eintragen - wo?

    Liebe Forenmitglieder,

    folgende Situation: Während meines Masterstudiums habe wenig und in einigen Semestern gar keine bezahlten Nebenjobs gehabt, lag also immer unter 400 €. Entsprechend habe ich auch nie eine Steuererklärung gemacht.

    Nun habe ich meinen ersten richtigen Job und habe erfahren, dass ich Verluste aus meinem Masterstudium (als "Zweitstudium") sammeln und bei meiner ersten richtigen Steuererklärung geltend machen kann. Dafür muss ich für die vergangenen vier Jahre die Steuererklärungen nachholen und eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beifügen und dort angeben, welche Verluste ich gemacht habe (z.B. für Laptop, zweiten Wohnsitz am Studienort, Semesterbeiträge, ...). So habe ich das zumindest verstanden.

    Nicht klar ist mir, wo ich diese Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung überhaupt angeben kann. In 2011 z.B. habe ich nicht gearbeitet und somit keinen Arbeitgeber für die Anlage N.
    Daher:
    1) Lasse ich alle jobbezogenen Felder leer und trage dort trotzdem einfach die Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Laptop) und doppelte Haushaltsführung (zweiten Wohnsitz am Studienort) ein? Und Apropos Wohnsitz:
    2) Was trage ich auf Seite 1 des Hauptvordrucks als Adresse ein? Ich nehme ja an meine aktuelle Adresse von 2015, aber muss ich dann noch irgendwo zeigen, dass mein Wohnsitz am Studienort eine Fahrzeitvergünstigung gegenüber Wohnen bei meinen Eltern darstellte?

    Es handelt sich um meine erste Steuererklärung und ich habe mit der Suchfunktion nichts passendes finden können, falls ich mich grad doof anstelle, verzieht mir bitte...

    Viele Grüße
    Haba

    #2
    AW: Werbungskosten aus Studium eintragen - wo?

    Die Anlage N ohne Arbeitslohn und die Angabe der aktuellen Adresse sind schon in Ordnung.

    Die Entfernungspauschale bzw. die Fahrtkosten, soweit für frühere Jahre zulässig, musst du natürlich von dem jeweiligen Wohnsitz aus berechnen. Es ist noch nicht verboten, dem Finanzamt bestimmte Sachverhalte schriftlich mitzuteilen.

    Für 2011 läuft die Abgabefrist für die Einkommensteuerklärung zwar am 31.12.2015 ab, wenn du aber keinerlei Einkünfte für 2011 erklären musst, kreuzt du im Hauptvordruck nur an: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
    Echte Minijobs, die pauschal besteuert wurden, müssen z. B. nicht erklärt werden. Wenn du mit Steuerklasse gearbeitet hast, sieht das anders aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten aus Studium eintragen - wo?

      Hallo Haba,

      eine Lohnsteuererklärung gibt es schon lange nicht mehr.
      Hast du mal die SuFu benutzt ?
      Vielleicht mit Stichworten wie Werbungskosten und Studium.
      Da sollten dich die Treffer eigentlich erschlagen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten aus Studium eintragen - wo?

        Zu den Voraussetzungen eines doppelten Haushalt solltest du dich nochmal informieren.
        Bei einem Student, der noch bei seinen Eltern wohnt, liegen die Voraussetzungen regelmäßig nicht vor.
        Mfg

        Kommentar

        Lädt...
        X