Liebe Forenmitglieder,
folgende Situation: Während meines Masterstudiums habe wenig und in einigen Semestern gar keine bezahlten Nebenjobs gehabt, lag also immer unter 400 €. Entsprechend habe ich auch nie eine Steuererklärung gemacht.
Nun habe ich meinen ersten richtigen Job und habe erfahren, dass ich Verluste aus meinem Masterstudium (als "Zweitstudium") sammeln und bei meiner ersten richtigen Steuererklärung geltend machen kann. Dafür muss ich für die vergangenen vier Jahre die Steuererklärungen nachholen und eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beifügen und dort angeben, welche Verluste ich gemacht habe (z.B. für Laptop, zweiten Wohnsitz am Studienort, Semesterbeiträge, ...). So habe ich das zumindest verstanden.
Nicht klar ist mir, wo ich diese Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung überhaupt angeben kann. In 2011 z.B. habe ich nicht gearbeitet und somit keinen Arbeitgeber für die Anlage N.
Daher:
1) Lasse ich alle jobbezogenen Felder leer und trage dort trotzdem einfach die Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Laptop) und doppelte Haushaltsführung (zweiten Wohnsitz am Studienort) ein? Und Apropos Wohnsitz:
2) Was trage ich auf Seite 1 des Hauptvordrucks als Adresse ein? Ich nehme ja an meine aktuelle Adresse von 2015, aber muss ich dann noch irgendwo zeigen, dass mein Wohnsitz am Studienort eine Fahrzeitvergünstigung gegenüber Wohnen bei meinen Eltern darstellte?
Es handelt sich um meine erste Steuererklärung und ich habe mit der Suchfunktion nichts passendes finden können, falls ich mich grad doof anstelle, verzieht mir bitte...
Viele Grüße
Haba
folgende Situation: Während meines Masterstudiums habe wenig und in einigen Semestern gar keine bezahlten Nebenjobs gehabt, lag also immer unter 400 €. Entsprechend habe ich auch nie eine Steuererklärung gemacht.
Nun habe ich meinen ersten richtigen Job und habe erfahren, dass ich Verluste aus meinem Masterstudium (als "Zweitstudium") sammeln und bei meiner ersten richtigen Steuererklärung geltend machen kann. Dafür muss ich für die vergangenen vier Jahre die Steuererklärungen nachholen und eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beifügen und dort angeben, welche Verluste ich gemacht habe (z.B. für Laptop, zweiten Wohnsitz am Studienort, Semesterbeiträge, ...). So habe ich das zumindest verstanden.
Nicht klar ist mir, wo ich diese Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung überhaupt angeben kann. In 2011 z.B. habe ich nicht gearbeitet und somit keinen Arbeitgeber für die Anlage N.
Daher:
1) Lasse ich alle jobbezogenen Felder leer und trage dort trotzdem einfach die Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Laptop) und doppelte Haushaltsführung (zweiten Wohnsitz am Studienort) ein? Und Apropos Wohnsitz:
2) Was trage ich auf Seite 1 des Hauptvordrucks als Adresse ein? Ich nehme ja an meine aktuelle Adresse von 2015, aber muss ich dann noch irgendwo zeigen, dass mein Wohnsitz am Studienort eine Fahrzeitvergünstigung gegenüber Wohnen bei meinen Eltern darstellte?
Es handelt sich um meine erste Steuererklärung und ich habe mit der Suchfunktion nichts passendes finden können, falls ich mich grad doof anstelle, verzieht mir bitte...
Viele Grüße
Haba
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