Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungspauschale und Umzugspauschale?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungspauschale und Umzugspauschale?

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade die Steuererklärung für 2014. Ich bin im Dezember 2014 umgezogen, um beruflich bessere Chancen zu haben - was auch geklappt hat. Die Umzugspauschale habe ich bereits herausgefunden: 715 Euro und ich habe es auch schon in Anlage N Zeile 46 eingetragen. Bisher habe ich immer die Pauschale über 1000 Euro für Werbungskosten geltend gemacht. Kann ich nun zusätzlich die Umzugspauschale angeben? Ich habe keine Nachweise aus der Zeit aber die Pauschalen dürften alles abdecken denke ich. Oder geht nur entweder - oder? Brauche ich Nachweise, wenn ich beides angebe?

    Danke und viele Grüße

    #2
    AW: Werbungspauschale und Umzugspauschale?

    Guten Abend,
    einen Zusammenhang mit der Anwendung Elster kann ich beim besten Willen nicht erkennen, die Pauschale steht jedem Steuerpflichtigen zu, wenn keine weiteren Werbungskosten angefallen sind, dann werden aus den erklärten €715 eben die Mindestsumme von €1000, jedoch nicht zusätzlich..............
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungspauschale und Umzugspauschale?

      Die 1.000 Euro darf man übrigens nirgendwo eintragen.
      Wenn sie dir zusteht, dann wird sie von Amts wegen berücksichtigt.
      Siehst du übrigens dann auch in deiner Elster-Berechnung.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungspauschale und Umzugspauschale?

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Die 1.000 Euro darf man übrigens nirgendwo eintragen. ...
        ... denn das sind ja keine TATSÄCHLICHEN Werbungskosten -nur die werden in der Anlage N abgefragt-, sondern ein Ersatzwert, der angesetzt wird, wenn Deine tatsächlichen Werbungskosten die 1.000 € nicht erreichen. Selbes Spiel gilt i.ü. auch bei anderen Pauschalen wie z.B. den 102 € bei Versorgungsbezügen in der Anlage N oder den 102 € in der Anlage R bei Renten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X