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Unklarheit bez. Anlage G

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    Unklarheit bez. Anlage G

    Mahlzeit zusammen !
    Bin gerade wieder über meiner Steuerklärung. Im Speziellen über æder Anlage G.
    Hier muß nun in Zeile 24 die Summe der positven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit d.h. die Einkünfte meiner Ehefrau eingetragen werden.
    Aber was sind nun die positiven Einkünfte ? Brutto, Netto? Kindergeld inbegriffen?

    Schonmal danke für die erhellende Antworten

    #2
    AW: Unklarheit bez. Anlage G

    Guten Tag,
    wieso Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Anlage G?

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Unklarheit bez. Anlage G

      Die positiven Einkünfte sind der Jahresbruttolohn deiner Frau abzüglich ihrer Werbungskosten, soweit dies höher als 1.000,00 € sind, ansonsten abzüglich des Arbeitnehmerpauschbetrags in Höhe von 1.000,00 €.

      Kindergeld, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben und Lohnsteuer gehen nicht in die Berechnung ein.

      - - - Aktualisiert - - -

      wieso Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Anlage G?
      Weil das bei Zusammenveranlagung dort (Zeile 24) abgefragt wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Unklarheit bez. Anlage G

        @Charlie
        Besten Dank.

        @Kontierung
        Lt. Anlage N :
        Bei zusammenveranlagten Ehepartnern:
        Bezieht nur ein Ehegatte Einkünfte aus Gewerbebetreib, so sind in den Zeilen 21 - 28 auch die Einkünfte des anderen Ehegatten einzutragen.


        Alles in allem stehen die Einkünfte nun schon mehrfach in verschiedenen Formularen.

        Insgesamt ist das schon echt eine Wissenschaft. So eine Steuererklärung kann man eigentlich unmöglich alleine bewerkstelligen.
        Bis jetzt war mir echt nicht klar, weshalb die Steuerberater bzw DATEV solche Unsummen verlangen können.
        Eine Riesenherausforderung.

        Aber ich schaffe das. Jetzt erst recht !!!

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