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Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

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    Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

    Eine vermietete Immobilie wurde finanziert. In 2011 wurden Abschlußkosten für den Kredit bezahlt und als Werbungskosten "Kosten der Geldbesschaffung" abgezogen.

    In 2014 wurden die Abschlußkosten (plus Zinsen) von der Bank erstattet, da die verwendeten Klauseln gerichtlich verworfen wurden.

    Wenn ich versuche, das entsprechend als negative Werbungskosten einzutragen (Anlage V, egal ob unter Zeile 39 oder Zeile 47)

    erstattete Abschlußkosten -1114 29,5% -785

    erhalte ich stets die Fehlermeldung "Anlage V: die abzugsfähigen Werbekosten dürfen den Gesamtbetrag nicht übersteigen."

    Auch mit der Option "direkte Zurechnung" bleibt es bei der Fehlermeldung.

    #2
    AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

    Ich habe mal testweise einen negativen Betrag (-1.500,00 €) in Zeile 37 der Anlage V eingegeben und den direkt zugeordnet. Es gibt zwar einen grünen Hinweis, aber es wird akzeptiert.

    Allerdings bleiben in meinem Fall in Summe noch Werbungskosten übrig, allein die AfA liegt bei rund 2.000,00 €
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

      Nur mal davon abgesehen, dass die richtige Zeile m.E. Zeile 36 ist: Ich stimme Euch vollkommen zu, dass das rechtlich da als Negativbetrag rein sollte und ein Gründer Hinweis "akzeptiert" werden sollte.

      Wenn das aber dann überhaupt nicht funktionieren würde, würde ich in größter Not die Zeilen 19-20 nehmen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

        Im 2. Anlauf habe ich den beschriebenen Fehler jetzt doch reproduzieren können.

        Er lässt sich aber vermeiden, wenn nur der auf das vermietete Objekt anteilig entfallende Betrag in die rechte Spalte eingetragen wird.

        Zeile 37 ist im Übrigen für den Eintrag sicher eher passend als die von dir genannten Zeilen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Vielleicht können wir uns auf Zeile 36 oder 37 verständigen? Bankgebühren, die keine Zinsen sind, kann man doch bei Geldbeschaffungskosten gut unterbringen oder?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

          Als "sonstige Einnahme" in Zeile 19-20 wäre auch richtig.
          Mfg

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            #6
            AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

            Danke
            ich habe nun in Zeile 36 nur den entfallenden Teilbetrag eingetragen und die Prozentspalte, den Ursprungsbetrag und das Kreuz für die direkte Zuordnung freigelassen. Nun schluckt Elster es.

            Es bleibt aber ein Bug.

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              #7
              AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

              Ihr habt das jetzt nicht klar gesagt: War es jetzt nun ein roter oder ein grüner Fehler ? Ein grüner Fehlerhinweis wäre m.E. vollkommen richtig, denn in 99 % der Fälle -mit DEINER Ausnahme natürlich- dürfte da ein Negativbetrag nicht stimmen.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                AW: Anlage V: Erstattung der Abschlußkosten der Finanzierung

                Wenn man, wie das bei teilweiser Eigennutzung korrekt wäre, den gesamten Erstattungsbetrag als Minuswert in die erste Spalte einträgt und bei verhältnismäßig ermittelt einen Prozentwert einträgt, kommt die vom TE mitgeteilte rote Fehlermeldung, ebenso bei direkter Zuordnung.

                Offenbar kommt die Plausi mit den zwei Minuswerten nicht zurecht. Gibt man nur den Werbungskostenanteil als Minuswert in die dritte Spalte ein, gibt es nur den grünen Hinweis.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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