Eine vermietete Immobilie wurde finanziert. In 2011 wurden Abschlußkosten für den Kredit bezahlt und als Werbungskosten "Kosten der Geldbesschaffung" abgezogen.
In 2014 wurden die Abschlußkosten (plus Zinsen) von der Bank erstattet, da die verwendeten Klauseln gerichtlich verworfen wurden.
Wenn ich versuche, das entsprechend als negative Werbungskosten einzutragen (Anlage V, egal ob unter Zeile 39 oder Zeile 47)
erstattete Abschlußkosten -1114 29,5% -785
erhalte ich stets die Fehlermeldung "Anlage V: die abzugsfähigen Werbekosten dürfen den Gesamtbetrag nicht übersteigen."
Auch mit der Option "direkte Zurechnung" bleibt es bei der Fehlermeldung.
In 2014 wurden die Abschlußkosten (plus Zinsen) von der Bank erstattet, da die verwendeten Klauseln gerichtlich verworfen wurden.
Wenn ich versuche, das entsprechend als negative Werbungskosten einzutragen (Anlage V, egal ob unter Zeile 39 oder Zeile 47)
erstattete Abschlußkosten -1114 29,5% -785
erhalte ich stets die Fehlermeldung "Anlage V: die abzugsfähigen Werbekosten dürfen den Gesamtbetrag nicht übersteigen."
Auch mit der Option "direkte Zurechnung" bleibt es bei der Fehlermeldung.
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