Guten Abend zusammen,
folgende Situation: Ich war von Mai 2015 bis Ende November 2015 nebenberuflich als Kleingewerbetreibender tätig. Hab von der Regelung Besteuerung nach Kleinunternehmerregelung (Befreiung von Umsatzsteuer) Gebrauch gemacht.
Leider habe ich in der Zeit einen Verlust erwirtschaftet, weshalb ich das Gewerbe aufgegeben habe.
Nach Abmeldung meines Gewerbes habe ich vom Finanzamt ein Schreiben mit Fragebogen bekommen, welchen ich ausgefüllt und zurück gesendet habe. Ebenfalls im Schreiben steht jedoch, dass ich nach § 18, Abs. 3 innerhalb eines Monats nach Betriebsaufgabe eine Umsatzsteuererklärung abzugeben habe. Das wäre also im Laufe des Dezembers 2015. ABER: Ich kann bei ELSTER nur die Jahre 2013 und 2014 auswählen, in welchen ich jedoch mein Gewerbe noch gar nicht betrieben habe.
Wie ist da die korrekte Vorgehensweise?
Die restlichen Anlagen (EÜR, Anlage G) wollte ich im kommenden Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgeben (Bin hauptberuflich Angestellter). Muss ich dann nochmals eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Wie wirkt sich der negative Gewinn aus meinem Kleingewerbe (Verlust) auf meine Besteuerung aus?
folgende Situation: Ich war von Mai 2015 bis Ende November 2015 nebenberuflich als Kleingewerbetreibender tätig. Hab von der Regelung Besteuerung nach Kleinunternehmerregelung (Befreiung von Umsatzsteuer) Gebrauch gemacht.
Leider habe ich in der Zeit einen Verlust erwirtschaftet, weshalb ich das Gewerbe aufgegeben habe.
Nach Abmeldung meines Gewerbes habe ich vom Finanzamt ein Schreiben mit Fragebogen bekommen, welchen ich ausgefüllt und zurück gesendet habe. Ebenfalls im Schreiben steht jedoch, dass ich nach § 18, Abs. 3 innerhalb eines Monats nach Betriebsaufgabe eine Umsatzsteuererklärung abzugeben habe. Das wäre also im Laufe des Dezembers 2015. ABER: Ich kann bei ELSTER nur die Jahre 2013 und 2014 auswählen, in welchen ich jedoch mein Gewerbe noch gar nicht betrieben habe.
Wie ist da die korrekte Vorgehensweise?
Die restlichen Anlagen (EÜR, Anlage G) wollte ich im kommenden Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgeben (Bin hauptberuflich Angestellter). Muss ich dann nochmals eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Wie wirkt sich der negative Gewinn aus meinem Kleingewerbe (Verlust) auf meine Besteuerung aus?
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