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Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

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    Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

    Guten Tag, ich habe eine Frage zu Elster.

    Eigentlich wollte ich die klassischen Vordrucke ausfüllen, doch da die Zeit drängt, habe ich jetzt begonnen die Daten in die Software einzugeben.

    Mein Problem ist nun die Anlage V Ziffer 47. Hier möchte ich gerne meine PKW-Haftpflichtversicherung eintragen. Jetzt ist die Versicherung aber nur ein halbes Jahr über meinen Namen gelaufen und in diesem wurde auch 3x die km-Leistung geändert.

    Bei dem handschriftlichen Vordruck würde ich eintragen „KFZ Versicherung, s. Aufstellung in der Anlage“ und dann die einzelnen Versicherungsscheine kopieren und in einer Tabelle aufgelistet beifügen.

    Elster will aber, dass ich eine Zahl eingebe! Wenn ich jetzt aber drei Einträge mache jeweils mit Betrag, addiert Elster alles aber das stimmt dann ja nicht im Ergebnis!

    Gibts da irgendwie einen Trick die Eingabe richtig zu stellen?

    #2
    AW: Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

    Die Anlage V betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, meinst du vielleicht die Anlage Vorsorgeaufwand?

    Da gehört das im Jahr 2014 in Zeile 50. Da musst du deine tatsächliche Jahreszahlung eintragen, wo ist das Problem?

    Ob sich das steuerlich überhaupt auswirkt, ist ein anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Anlage V betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, meinst du vielleicht die Anlage Vorsorgeaufwand?
      Oh, das wusste ich nicht. Ja, ich meinte die Anlage Vorsorgeaufwand. Bei mir geht es um das Jahr 2011. Wusste nicht, dass sich dies im Laufe der Jahre geändert hat.

      Was genau meinen Sie mit
      Da musst du deine tatsächliche Jahreszahlung eintragen
      Ich habe doch gar nicht ein Jahr durchgezahlt?

      Steuerlich wirkt es sich laut der Berechnung der Software aus, deswegen will ich es auf jeden Fall eintragen.

      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

        tatsächliche Jahreszahlung bedeutet, was du konkret an die Versicherung aus eigenen Mittel im Jahr 2011 bezahlt hast. Ob das jetzt nur das halbe Jahr war, spielt doch keine Rolle.

        2011 gehörte das in die Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

          Hallo,

          >>>Jetzt ist die Versicherung aber nur ein halbes Jahr über meinen Namen gelaufen

          Und was war in dem anderen Halbjahr? Gehörte dir das Auto da noch nicht?

          Worauf ich hinaus will: Du darfst auch Kosten absetzen, die du nur mittelbar gezahlt hast (etwa weil die Versicherung aufgrund der Prozente über jemand anderen lief).


          >>>Bei dem handschriftlichen Vordruck würde ich eintragen „KFZ Versicherung, s. Aufstellung in der Anlage“ und dann die einzelnen Versicherungsscheine kopieren und in einer Tabelle aufgelistet beifügen.

          Warum so ein Aufwand? Trag' die Gesamtsumme ein, dazu dann den Text "KFZ-Haftpflicht - XXX*", fertig. Belege musst du auch nicht einreichen (das letztens beschlossene Gesetz wird nämlich in diesem Punkt schon seit Jahren angewandt ).

          *XXX durch dein Kennzeichen ersetzen

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 13.12.2015, 13:32.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

            Elster will aber, dass ich eine Zahl eingebe! Wenn ich jetzt aber drei Einträge mache jeweils mit Betrag, addiert Elster alles aber das stimmt dann ja nicht im Ergebnis! Gibts da irgendwie einen Trick die Eingabe richtig zu stellen?
            Wenn sich der Versicherungsbeitrag wegen Änderung der Laufleistung dreimal im Jahr ändert, dann wird ja nicht dreimal der in den Nachträgen ausgewiesene Jahresbeitrag abgebucht oder überwiesen.

            Bezahlt oder erstattet wird nun mal nur die Differenz und der Trick besteht darin, selbst auszurechnen, wieviel man in dem Jahr bezahlt hat. In der Regel enthalten diese Nachträge sogar eine Abrechnungstabelle, aus der die Belastungen oder Gutschriften ersichtlich sind.

            Mann oh Mann!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Unklarheit Haftpflicht (Anlage V Zif. 47)

              Ich danke euch, besonders reckoner ;-) (y)

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