Hallo,
ich habe für 2014 eine Anlage KAP abgegeben, in der 270,- € Kapitalerträge (über den Freibeträgen) angegeben sind. Diese Einnahmen hat das Finanzamt im Steuerbescheid nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungssteuer) mit 66,- € (zzgl. Soli.: 3,63 €) besteuert. In der Berechnung in "Elster", womit ich auch die Steuererklärung übermittelt habe, werden die Kapitalerträge nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG besteuert. D. h. es werden keine Steuern erhoben, da die Kapitalerträge unter der Grenze von 410,- € liegen. Somit entsteht eine Differenz von 69,63 €.
Zur Info: es gibt keine weiteren Einkünfte neben dem Lohn und den Kapitalerträgen. Mein Steuersatz, bezogen auf das zu versteuerende Einkommen, beträgt laut "Elster-Berechnung" 17,94 %.
Welcher Ansatz ist nun richtig? Lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt? Wenn ja, mit welcher Begründung.
Außerdem wurde im Steuerbescheid mitgeteilt, dass die Günstigerprüfung ergeben hat, dass "die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist". Wenn mein Steuersatz aber bei 17,94 % liegt, ist das doch günstiger als die pauschalen 25%. Oder vestehe ich das falsch?
Über Hinweise würde ich mich sehr freuen!
ich habe für 2014 eine Anlage KAP abgegeben, in der 270,- € Kapitalerträge (über den Freibeträgen) angegeben sind. Diese Einnahmen hat das Finanzamt im Steuerbescheid nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungssteuer) mit 66,- € (zzgl. Soli.: 3,63 €) besteuert. In der Berechnung in "Elster", womit ich auch die Steuererklärung übermittelt habe, werden die Kapitalerträge nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG besteuert. D. h. es werden keine Steuern erhoben, da die Kapitalerträge unter der Grenze von 410,- € liegen. Somit entsteht eine Differenz von 69,63 €.
Zur Info: es gibt keine weiteren Einkünfte neben dem Lohn und den Kapitalerträgen. Mein Steuersatz, bezogen auf das zu versteuerende Einkommen, beträgt laut "Elster-Berechnung" 17,94 %.
Welcher Ansatz ist nun richtig? Lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt? Wenn ja, mit welcher Begründung.
Außerdem wurde im Steuerbescheid mitgeteilt, dass die Günstigerprüfung ergeben hat, dass "die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist". Wenn mein Steuersatz aber bei 17,94 % liegt, ist das doch günstiger als die pauschalen 25%. Oder vestehe ich das falsch?
Über Hinweise würde ich mich sehr freuen!
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