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Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

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    Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

    Hallo,
    ich habe für 2014 eine Anlage KAP abgegeben, in der 270,- € Kapitalerträge (über den Freibeträgen) angegeben sind. Diese Einnahmen hat das Finanzamt im Steuerbescheid nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungssteuer) mit 66,- € (zzgl. Soli.: 3,63 €) besteuert. In der Berechnung in "Elster", womit ich auch die Steuererklärung übermittelt habe, werden die Kapitalerträge nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG besteuert. D. h. es werden keine Steuern erhoben, da die Kapitalerträge unter der Grenze von 410,- € liegen. Somit entsteht eine Differenz von 69,63 €.
    Zur Info: es gibt keine weiteren Einkünfte neben dem Lohn und den Kapitalerträgen. Mein Steuersatz, bezogen auf das zu versteuerende Einkommen, beträgt laut "Elster-Berechnung" 17,94 %.
    Welcher Ansatz ist nun richtig? Lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt? Wenn ja, mit welcher Begründung.

    Außerdem wurde im Steuerbescheid mitgeteilt, dass die Günstigerprüfung ergeben hat, dass "die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist". Wenn mein Steuersatz aber bei 17,94 % liegt, ist das doch günstiger als die pauschalen 25%. Oder vestehe ich das falsch?

    Über Hinweise würde ich mich sehr freuen!

    #2
    AW: Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

    Guten Morgen,
    in einem Forum zur Anwendung ELSTER kann und wird es keine Beratung geben
    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    frag doch ganz einfach beim Sachbearbeiter nach, der wird es beantworten können (und dürfen)
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

      Welcher Ansatz ist nun richtig? Lohnt sich ein Einspruch beim Finanzamt?
      Der Ansatz des Finanzamts ist richtig. Die Härtefallregelung gilt bei Kapitaleinkünften seit 2014 nicht mehr. Die Rechtsänderung ist im Vorausberechnungsmodul von ElsterFormular nicht berücksichtigt, d. h., das Modul rechnet falsch.

      Wenn mein Steuersatz aber bei 17,94 % liegt, ist das doch günstiger als die pauschalen 25%. Oder verstehe ich das falsch?
      Ja, das verstehst du falsch. Die 17,94% sind das, was du durchschnittlich auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen (zvE) zahlst, in diese Berechnung ist auch der steuerfreie Grundfreibetrag von 8.354,00 € einbezogen, für den du 0,00% Steuern bezahlst.

      Maßgeblich für das Ergebnis der Günstigerprüfung ist jedoch der Grenzsteuersatz für die letzten 270,00 € deines zvE und der liegt sicher über 25,00%. Das kannst mit einem Blick in die für dich maßgebliche Jahrestabelle (Grund- oder Splittingtabelle 2014) leicht selbst nachprüfen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

        in einem Forum zur Anwendung ELSTER kann und wird es keine Beratung geben
        Mit Beratung haben die Fragen jetzt nichts zu tun. Die Fragestellungen sind durch die Vorausberechnung in ElsterFormular begründet.

        Da wird am Ende dieser durchschnittliche Steuersatz ausgewiesen und da steckte auch der Berechnungsfehler mit dem Härteausgleich nach §46 EStG drin, der allerdings in der aktuellen Version behoben ist.

        https://www.elster.de/anwenderforum/...ekannte+Fehler
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

          Ganz herzlichen Dank für die Hilfe und die Infos! Alle Fragen sind nun geklärt. Mein Steuerbescheid ist in Ordnung.

          Viele Grüße und noch einen schönen 3. Advent

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            #6
            AW: Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

            Da hattest du wohl eine ältere Version von ElsterFormular?
            Mfg

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              #7
              AW: Anlage KAP - Differenz zw. Elster-Berechnung und Steuerbescheid

              Ja, offenbar. Ich habe das Programm irgendwann Anfang des Jahres runtergeladen. Das es zwischendurch updates mit behobenen Fehlern gibt, wusste ich bisher nicht.

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