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Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibetrag

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    Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibetrag

    Hallo,
    ich habe verschiedene Depots bei verschiedenen, zum Teil ausländischen Banken. Anhand eines fiktiven Beispiels möchte ich gerne wissen, in welchen Zeilen der Anlage KAP ich welche Gewinne eintragen muss.

    Depot 1: inländische Bank: 200 € Gewinne aus Aktien und sonstigen Produkten -> Verrechnet mit Sparerfreibetrag, 601 € des Freibetrags bleiben übrig
    Depot 2: ausländische Bank: 300 € Gewinn aus Aktien, 15 € ausländische Quellensteuer wurden abgeführt, Abgeltungssteuer nicht abgeführt
    Depot 3: ausländische Bank: 500 € Gewinn aus Nicht-Aktien-Spekulationen, Abgeltungssteuer nicht abgeführt

    Zudem besteht beim Finanzamt aus den letzten Jahren ein verbleibender Verlustvortrag von 2000 €.

    Wie müssen die Beträge in Anlage KAP eingetragen werden, damit
    1. ich die Quellensteuer wiederbekomme und
    2. die Gewinne bei den ausländischen Banken zunächst mit dem verbleibenden Freibetrag (601 €) und anschließend mit dem verbleibenden Verlustvortrag (2000 €) verrechnet werden,

    so dass am Ende mein Freibetrag aufgebraucht ist (300 € + 500 € Gewinne - 601 € Freibetrag = 199 €), und 1801 € (2000 € - 199 €) des verbleibenden Verlustvortrags übrig bleiben?

    Ich bin gespannt auf die Lösung.

    #2
    AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

    Hallo,

    ich auch

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

      Ernsthaft?

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        #4
        AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

        Klar ernsthaft?
        Glaubst Du ich mach mir die Mühe, so einen Beitrag nur aus Spaß zu schreiben?
        Was soll die Frage?

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          #5
          AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

          Die Frage ging an Figul.

          Da die Frage nichts mit Elster zu tun hat, fasse ich mich kurz: Inländische Erträge in 7ff, ausländische in 15ff, ausländische Quellebsteuer in 51, soweit sie anrechenbar ist (hierzu gibt der Sachverhalt nichts her), der Verlustvortrag wird angerechnet, sofern er nicht nach altem Recht war, da der nur bis 2013 anrechenbar gewesen wäre.

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            #6
            AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

            Die im Ausland bezahlte Quellensteuer wirst du vom deutschen Finanzamt sicher nicht zurückbekommen.

            Wenn du deine inländischen Erträge von 200 € in Zeile 7 bzw. anteilig in Zeile 8 der Anlage KAP und den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag ebenfalls mit 200 € in Zeile 12 der Anlage KAP einträgst, werden die ab Zeile 15 einzutragenden Gewinne bei den ausländischen Banken automatisch mit dem verbleibenden Freibetrag von 601 € verrechnet.

            Ob der verbleibende Gewinn noch mit deinem Verlustvortrag aus früheren Jahren verrechenbar ist, kann ich dir nicht sagen. Das ist in erster Linie eine Frage des materiellen Steuerrechts und kein Thema von ElsterFormular.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Die Frage ging an Figul.

              Da die Frage nichts mit Elster zu tun hat, fasse ich mich kurz: Inländische Erträge in 7ff, ausländische in 15ff, ausländische Quellebsteuer in 51, soweit sie anrechenbar ist (hierzu gibt der Sachverhalt nichts her), der Verlustvortrag wird angerechnet, sofern er nicht nach altem Recht war, da der nur bis 2013 anrechenbar gewesen wäre.

              Danke für Deine, wenn auch kurze Antwort. Kannst Du bitte näher erläutern, was mit "nach altem Recht" bezüglich des Verlustvortrags gemeint ist? Das FA hat z.B. den Verlust aus 2014 zu dem Verlust, der bis Ende 2013 bestand, hinzu addiert.
              Heißt das, ich kann Gewinne nicht mit dem verbleibenden Verlustvortrag verrechnen? Wenn doch, wie und unter welchen Bedingungen?

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                #8
                AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

                Zitat von amadarius Beitrag anzeigen
                Kannst Du bitte näher erläutern, was mit "nach altem Recht" bezüglich des Verlustvortrags gemeint ist? Das FA hat z.B. den Verlust aus 2014 zu dem Verlust, der bis Ende 2013 bestand, hinzu addiert.
                Gemeint waren Verlustvorträge aus Wertpapierveräußerungen vor Einführung der Abgeltungssteuer. Da es dir anscheinend gar nicht um 2014 geht, trifft es eh nicht zu.

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                  #9
                  AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die im Ausland bezahlte Quellensteuer wirst du vom deutschen Finanzamt sicher nicht zurückbekommen.

                  .
                  Vielen Dank für Deine Erklärungen. Man kann doch (einen Teil der) Quellensteuer zurückbekommen? Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen?

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                    #10
                    AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

                    Wie der Name "Doppelbesteuerungsabkommen", eigentlich "Abkommen zur VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG" schon sagen will, soll die Doppelbesteuerung vermieden werden. Wenn also im Land X Quellensteuer einbehalten wurde UND das nach dem DBA zulässig war UND in Deutschland z.B. wegen Unterschreitung des Sparerpauschbetrags gar keine Steuer auf Kapitaleinkünfte anfällt, erhältst Du in Deutschland die ausländische Quellensteuer auch NICHT erstattet. Denn sonst wäre das im Ergebnis eine NICHTbesteuerung. Google mal nach § 32d EStG und schaue Dir dort den Absatz 5 an, insbesondere den letzten Satz.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die im Ausland bezahlte Quellensteuer wirst du vom deutschen Finanzamt sicher nicht zurückbekommen.
                      Zurück nicht, aber sie ist in gewissem Grenzen anrechenbar. Für den, der etwas hat, auf das angerechnet werden kann, ist das faktisch eine Erstattung. Wer schlussendlich keine Kapitalertragssteuer zahlt, guckt jedoch in die Röhre.

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                        #12
                        AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Wie der Name "Doppelbesteuerungsabkommen", eigentlich "Abkommen zur VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG" schon sagen will, soll die Doppelbesteuerung vermieden werden. Wenn also im Land X Quellensteuer einbehalten wurde UND das nach dem DBA zulässig war UND in Deutschland z.B. wegen Unterschreitung des Sparerpauschbetrags gar keine Steuer auf Kapitaleinkünfte anfällt, erhältst Du in Deutschland die ausländische Quellensteuer auch NICHT erstattet. Denn sonst wäre das im Ergebnis eine NICHTbesteuerung. Google mal nach § 32d EStG und schaue Dir dort den Absatz 5 an, insbesondere den letzten Satz.
                        O.k. danke. Mit der Quellensteuer muss ich mich nochmal genauer beschäftigen, aber nicht mehr heute.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Um noch mal auf die verbleibende Verlustverrechnung zurückzukommen: Also es handelt sich um Verluste, die sich aus den Jahren ab 2012 angesammelt haben.
                        Ich weiß, dass hier keine Steuerberatung stattfinden kann, aber es geht mir ja auch darum, wie ich im Elster Formular richtig eintrage, damit dieser berücksichtigt wird (bei der nächsten Steuererklärung für 2015).

                        Was ich dem bereits Geschriebenen entnehme, ist: Es gibt keine Zeile, in der ich die Verrechnung beantrage. Zunächst wird mit dem verbleibenden Sparer-Pauschbetrag verrechnet (Zeilen 7 / 8 /12 /15 der Anlage KAP), und anschließend automatisch mit dem verbleibenden Verlustvortrag.
                        Ist das korrekt so?

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                          #13
                          AW: Welche Kapitalerträge in welche Zeile der Anlage KAP/Verrechnung mit Sparerfreibe

                          Hallo amadarius,

                          den Verlustvortrag trägst du in Elster gar nicht ein, das ist nicht vorgesehen (leider - vor Jahren ging das mal). Das Finanzamt wird ggf. verrechnen, je nach dem ob die Verluste zu den Gewinnen passen oder nicht (Stichwort: Aktiengewinne).


                          >>>Zunächst wird mit dem verbleibenden Sparer-Pauschbetrag verrechnet (Zeilen 7 / 8 /12 /15 der Anlage KAP), und anschließend automatisch mit dem verbleibenden Verlustvortrag.

                          Nein, anders herum, der Verlustvortrag geht vor, u.U. verfällt der Sparer-Pauschbetrag (das sollte man in der Gestaltung unbedingt berücksichtigen - wenn man noch kann).


                          >>>Mit der Quellensteuer muss ich mich nochmal genauer beschäftigen, aber nicht mehr heute.

                          Um welches Land geht es denn? Es gibt nämlich auch ganz einfache Fälle, beispielsweise die Niederlande.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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