Hi!
Ich habe eine Frage zur Versteuerung/ Angabe von geldwerten Vorteilen. Fast alles im WEB bezieht sich auf direkten Bezug Arbeitgeber - Arbeitnehmer. Ich habe eine Zuwendung von einer externen Firma bekommen (Reisekostenübernahme einer Kongressreise). Ich bin bei dieser Firma nicht beschäftigt und es erfolgte auch keine Gegenleistung. Soweit ich verstanden habe muss ich diese durch die externe Firma getragenen Kosten als geldwerten Vorteil angeben und versteuern, wenn die Firma nicht die seit 2007 geltende Pauschalierungsmöglichkeit, mit der der Zuwendende die Einkommensteuer des Beschenkten pauschal übernehmen kann, genutzt hat. Die Frage ist nur, wo genau muss ich diese Angaben machen?
Danke!
Ich habe eine Frage zur Versteuerung/ Angabe von geldwerten Vorteilen. Fast alles im WEB bezieht sich auf direkten Bezug Arbeitgeber - Arbeitnehmer. Ich habe eine Zuwendung von einer externen Firma bekommen (Reisekostenübernahme einer Kongressreise). Ich bin bei dieser Firma nicht beschäftigt und es erfolgte auch keine Gegenleistung. Soweit ich verstanden habe muss ich diese durch die externe Firma getragenen Kosten als geldwerten Vorteil angeben und versteuern, wenn die Firma nicht die seit 2007 geltende Pauschalierungsmöglichkeit, mit der der Zuwendende die Einkommensteuer des Beschenkten pauschal übernehmen kann, genutzt hat. Die Frage ist nur, wo genau muss ich diese Angaben machen?
Danke!