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freiwillige Rentenbeiträge

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    freiwillige Rentenbeiträge

    Hallo zusammen,

    für meine Frau wollen wir für 2015 den Höchstbetrag also ca. 13500€ an freiwilligen Rentenbeiträgen zahlen.
    Das Ganze wird für dieses Jahr etwas knapp, da jetzt erstmal diese Rentenklärung läuft; von wegen Abi, Studium, Kinder usw. anrechnen.

    D.h. höchstwahrscheinlich wird die Einzahlung des Betrages nicht mehr dieses Jahr stattfinden, sondern im Januar 2016 - es ist ja eh bald Weihnachten...

    Seitens der Rente ist das ja kein Problem, da man bis Ende März des Folgejahres noch nachzahlen kann.

    Aber was ist mit der lieben Steuer?

    Kann ich die Ausgabe von 13500€ noch in die Steuererklärung für 2015 packen, weil ja effektiv die Beiträge zu 2015 gehören?
    Oder muss ich die Ausgabe in der Steuererklärung für 2016 angeben, da der Geldfluss und damit die Belastung ja erst im Januar 2016 passiert?

    Vielen Dank für etwaige Hinweise und Erklärungen!

    Tousc

    #2
    AW: freiwillige Rentenbeiträge

    Guten Abend,
    hilft das
    https://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip
    weiter?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: freiwillige Rentenbeiträge

      Hm.

      Erstmal Danke für die superschnelle Reaktion!

      Der Wikipedia-Eintrag ist mir zu allgemein - und demnach wäre die Ausgabe eher 2016 anzusetzen, was ich ja nicht will ;-)

      Aber vielleicht ist ja jemand hier, der schon mal freiwillige Rentenbeiträge im Folgejahr nachgezahlt hat und weiß, wie und wo er/sie die dann anrechnen durfte?

      Gruß

      Tousc

      Kommentar


        #4
        AW: freiwillige Rentenbeiträge

        Zitat von tousc Beitrag anzeigen
        Hm.

        Erstmal Danke für die superschnelle Reaktion!

        Der Wikipedia-Eintrag ist mir zu allgemein - und demnach wäre die Ausgabe eher 2016 anzusetzen, was ich ja nicht will ;-)


        Gruß

        Tousc
        Hallo Tousc,

        die Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert. Ausnahmen vom Zu- oder Abflussprinzip gibt es nur bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen unddas liegt bei dir ja mit Sicherheit nicht vor -> also Steuererklärung 2016.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: freiwillige Rentenbeiträge

          So. Ich hab heute morgen mal mit dem Finanzamt und dem Lohnsteuerhilfeverein geplaudert.

          Leider ist es tatsächlich auch in diesem Falle so, dass die Ausgabe für die freiwilligen Rentenbeiträge in dem Jahr geltend gemacht werden können, wo die tatsächlich Zahlung erfolgt.
          Bei mir also in 2016.

          Kann ja u.U. im eigenen Fall auch mal nützlich sein.

          Immerhin ein Lichtblick: Die zuständige Dame bei der Deutschen Rentenversicherung versucht nun meine Rentenklärung und den Antrag auf freiwillige Zahlung spätestens bis nächste Woche durchzubekommen, damit ich mein Geld noch loswerde ;-)

          In diesem Sinne: Danke für die Hilfen und noch eine schöne Adventszeit!

          Gruß

          Tousc

          Kommentar


            #6
            AW: freiwillige Rentenbeiträge

            Hallo,

            hast du etwas anderes erwartet?
            Die Bestimmungen und die Antworten im Forum sind - waren eindeutig.

            Zitat:
            Leider ist es tatsächlich auch in diesem Falle so, dass die Ausgabe für die freiwilligen Rentenbeiträge in dem Jahr geltend gemacht werden können, wo die tatsächlich Zahlung erfolgt.
            Bei mir also in 2016.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: freiwillige Rentenbeiträge

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              ...
              hast du etwas anderes erwartet?
              ...
              Selbstverständlich. Wir reden schließlich vom deutschen Steuerwesen!

              Kommentar

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