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    Werkstatttest

    Hallo zusammen,

    habe 2015 an einem Werkstatttest teilgenommen, als Dankeschön hat die durchführende Organisation die Werkstatt "verdonnert" mir 100 Euro zu zahlen. Die Werkstatt hat sich diesen Gelderhalt von mir quittieren lassen.
    Nun die Fragen: Wo muss ich dies in der Steuererklärung angeben? In welches Feld in welchem Formular? Ab welcher Höhe werden solche Einmaleinkünfte steuerpflichtig? Gibt es eine Bagatellgrenze?

    Vielen Dank im voraus.
    4stivi

    #2
    AW: Werkstatttest

    Das ist eine steuerliche Frage, die man mit seinen Steuerberater oder Finanzamt klären sollte.

    Denn Steuerberatung ist bekanntlich nur dem Steuerberater erlaubt.

    Hier in diesem Forum geht es nur im Elster allgemein (ohne die steuer-rechtliche Probleme ).
    Mfg

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      #3
      AW: Werkstatttest

      Hallo,

      bitte mal etwas genauer, was für ein Werkstatttest war das? Beruflich veranlasst?

      So ganz ohne Infos würde ich zu Sonstigen Einkünften gem. §22 Nr. 3 EStG tendieren (Beispiele: Provisionen für Vermittlung einer Versicherung/Bankkonto, Vermietung von privaten Gegenständen). Und da gibt es dann eine Freigrenze von 256 Euro p.a.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Werkstatttest

        Hallo zusammen,

        danke für die ersten Antworten.

        Ich wurde als Kunde eines Autoherstellers angesprochen, dass ich im letzten Jahr eine Inspektion in einem Autohaus hätte machen lassen. Ihre Werkstätten wären an ein Qualtitätssicherungssystem des Tüv angeschlossen, wenn ich an einem bestimmten Tage mein von Ihnen präpariertes Auto in eine Bestimmte Werkstatt bringen würde bekäme ich eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro.

        Die Frage lautet also:
        In welche Zelle des Steuerformulars und in welchen Bogen muss ich diese 100 Euro eintragen? Es war, wie schon zu lesen war, eine einmalige Einkunft.

        Dank in voraus
        4stivi

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          #5
          AW: Werkstatttest

          Hallo,

          >>>In welche Zelle des Steuerformulars und in welchen Bogen muss ich diese 100 Euro eintragen? Es war, wie schon zu lesen war, eine einmalige Einkunft.

          Anlage SO, Zeile 7.

          Und trotz dem es steuerfrei ist würde ich es angeben, das erspart spätere Rückfragen (der Auftraggeber bekommt vielleicht auch mal eine Betriebsprüfung, und dann landet eine Kontrollmitteilung in deiner Akte und es würde bei dir nachgefragt, warum denn diese 100 Euro nicht erklärt wurden).

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 23.12.2015, 00:15.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Werkstatttest

            danke reckoner für die Antwort.

            Ich hatte gehofft, das es im Mantelbogen oder Anlage N eine Spalte dafür gibt habe andere Anlagen noch nie ausgefüllt.

            Gruß
            4stivi

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