Hallo,
für unseren Sohn (5 Jahre alt) könnte ich die KiGa Kosten ja sowohl als Sonderausgaben eintragen als auch als Werbungskosten. Macht das einen Unterschied oder ist das letztlich egal. Beide Elternteile arbeiten. Danke!
für unseren Sohn (5 Jahre alt) könnte ich die KiGa Kosten ja sowohl als Sonderausgaben eintragen als auch als Werbungskosten. Macht das einen Unterschied oder ist das letztlich egal. Beide Elternteile arbeiten. Danke!
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