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Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

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    Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

    Hallo,

    für unseren Sohn (5 Jahre alt) könnte ich die KiGa Kosten ja sowohl als Sonderausgaben eintragen als auch als Werbungskosten. Macht das einen Unterschied oder ist das letztlich egal. Beide Elternteile arbeiten. Danke!

    #2
    AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

    Editiert .
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 22.03.2010, 15:07.

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      #3
      AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

      imho werden sie auch als werbungskosten zusaetzlich zu den 920 euro angesetzt, ich meine mich zu erinnern, das ich das mal getestet haette.
      von interesse kann das fuer alles sein, wo man mit dem steuerbescheid was belegt/beantragt und das familieneinkommen beruecksichtigt wird. dort finden haeufig sonderausgaben und vorsorgeaufwendungen keine beruecksichtigung, werbungskosten hingegen schon.

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        #4
        AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

        Erstens besteht kein Wahlrecht zwischen dem Ansatz als Werbungskosten und Sonderausgaben: Entweder liegen die Voraussetzungen für das eine ODER für das andere vor.

        Zweitens ist die Aussage, dass bei Werbungskosten sich die Kosten nur bei Überschreiten der 920 € auswirken, FALSCH: Nach § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG werden die Kinderbetreuungskostenwerbungskosten auch NEBEN den 920 € abgezogen, also zusätzlich.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

          warum sollte es keine zusammentreffen der moeglichkeiten geben?
          das kind kann zB drei bis fuenf jahre alt sein, und beide elternteile sind gleichzeitig erwerbstaetig, hier kaemen also beide abzugsarten in betracht.
          oder ein elternteil studiert (->sonderausgabenabzug) während der andere arbeitet (->werbungskosten) - varianten gibt es nach meinem dafuerhalten hier doch verschiedene, die in gewisser weise eine wahl zulassen.

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            #6
            AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
            warum sollte es keine zusammentreffen der moeglichkeiten geben?
            das kind kann zB drei bis fuenf jahre alt sein, und beide elternteile sind gleichzeitig erwerbstaetig, hier kaemen also beide abzugsarten in betracht.
            oder ein elternteil studiert (->sonderausgabenabzug) während der andere arbeitet (->werbungskosten) - varianten gibt es nach meinem dafuerhalten hier doch verschiedene, die in gewisser weise eine wahl zulassen.
            Nein.

            Um die Kinder-Betreuungkosten als Werbungskosten absetzen zu können, müssen beide Elternteile, sofern sie zusammenleben, erwerbstätig sein (§ 9c Abs. 1 Satz 2 EStG).

            Falls es sich um nicht erwerbsbedingte Kosten handelt (z. B. weil ein Elternteil krank und der andere erwerbstätig ist), können die Kosten als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 9c Abs. 2 EStG).

            Für Varianten oder Wahlrechte sehe ich keinen Raum.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

              Doch, selbstverständlich kann es m.E. das Szenario geben, dass sowohl Sonderausgaben als auch Werbungskosten zutreffend wären.
              War bei mir letztes Jahr der Fall: Beide Ehegatten erwerbstätig, ein Kind zwischen 3 und 6 Jahren.
              Ich hatte damals (für 2008) die Kindergartenbeiträge (2/3, eh klar) als erwerbsbedingte Werbungskosten eingetragen.
              Hat das FA dann aber im Bescheid als Sonderausgaben berücksichtigt, Gründe wurden nicht mitgeteilt.
              Beanstandet hab ichs natürlich auch nicht, war ja auf den Cent das gleiche im Ergebnis.

              Grüße
              Heinz

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                #8
                AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                Nachtrag:

                Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, die Kosten als Werbungskosten anzusetzen.

                Wie weiter oben von Falzo beschrieben, braucht man dann und wann den Steuerbescheid, um irgendwelche anderen Leistungen zu beantragen (sei es Wohngeld, Bafög, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, sonst was? Eigenheimzulage ja nicht mehr...).

                Bei vielen dieser Leistungen würden Werbungskosten als Minderung des Brutto dann berücksichtigt, Sonderausgaben jedoch nicht.

                Grüße
                Heinz

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                  #9
                  AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                  Vielen Dank für die vielen Antworten!
                  Da es dann rechnerisch offenbar keinen Unterschied macht, werde ich es als Werbungskosten eintragen. Danke!

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                    #10
                    AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                    Ist eigentlich schon jemand aufgefallen, daß § 9c Absatz 1 Einkommensteuergesetz kein Wort von nichtselbständigen Einkünften verliert?!
                    Zuletzt geändert von V. Liersee; 22.03.2010, 15:09.

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                      #11
                      AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                      Mal einen Blick in § 9 Abs. 5 EStG werfen...

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                        #12
                        AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                        Zitat von Heinz73 Beitrag anzeigen
                        Doch, selbstverständlich kann es m.E. das Szenario geben, dass sowohl Sonderausgaben als auch Werbungskosten zutreffend wären.
                        War bei mir letztes Jahr der Fall: Beide Ehegatten erwerbstätig, ein Kind zwischen 3 und 6 Jahren.
                        Ich hatte damals (für 2008) die Kindergartenbeiträge (2/3, eh klar) als erwerbsbedingte Werbungskosten eingetragen.
                        Hat das FA dann aber im Bescheid als Sonderausgaben berücksichtigt, Gründe wurden nicht mitgeteilt.
                        Beanstandet hab ichs natürlich auch nicht, war ja auf den Cent das gleiche im Ergebnis.

                        Grüße
                        Heinz
                        Nein, das Szenario kann sich nicht ergeben, da im § 9c Abs. 1 EStG eindeutig von erwerbsbedingten Kosten die Rede ist.

                        Es kann höchstens sein, daß für einen Teil des Jahres die Bedingungen des § 9c Abs. 1 EStG nicht gegeben sind und deshalb Sonderausgaben für die entsprechenden Kosten anzusetzen sind.

                        Im übrigen gilt, wie schon erwähnt, daß Werbungskosten grundsätzlich günstiger sind bzw. sein können (Wohngeld usw.). Wenn die Kosten als Werbungskosten erklärt wurden, jedoch das Finanzamt ohne Begründung Sonderausgaben daraus gemacht hat, dann kann man die Begründung nachfordern und hat ab Erhalt der Begründung 1 Monat Rechtsbehelfsfrist, um den Ansatz als Werbungskosten zu begehren. Vorausgesetzt, daß 1 Jahr seit Bescheiddatum noch nicht vergangen ist. Oder der Bescheid steht unter Vorbehalt der Nachprüfung, da kann man die Änderung innerhalb der Festsetzungsfrist auch noch beantragen.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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                          #13
                          AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                          @ V.Liersee:

                          Hab gerade im EStG nachgesehen, das ist tatsächlich korrekt, was Sie schreiben.

                          Aber die Steuerformulare, Papier oder Elster, und auch die "offizielle" Anleitung zur ESt-Erklärung sagt definitiv was anderes! Auch die Berechnung von ElsterFormular berücksichtigt hier Werbungkosten für Arbeitnehmer.

                          Seit wann gibt es denn diesen §9c in der aktuellen Fassung? Wurden die nicht-selbständigen Arbeitnehmer hier einfach "vergessen"? Jede bunte Familienbroschüre der einschlägigen Ministerien, Bund oder Länder, spricht immer von "wie Betriebsausgaben oder wie WERBUNGSKOSTEN" absetzbar...

                          Oder findet sich an irgendeiner anderen Stelle im EStG noch der Hinweis auf Kinderbetreuungskosten für Zwei-Arbeitnehmer-Haushalte?

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                            #14
                            AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                            Zitat von Heinz73 Beitrag anzeigen
                            @ V.Liersee:

                            Hab gerade im EStG nachgesehen, das ist tatsächlich korrekt, was Sie schreiben.

                            Aber die Steuerformulare, Papier oder Elster, und auch die "offizielle" Anleitung zur ESt-Erklärung sagt definitiv was anderes! Auch die Berechnung von ElsterFormular berücksichtigt hier Werbungkosten für Arbeitnehmer.

                            Seit wann gibt es denn diesen §9c in der aktuellen Fassung? Wurden die nicht-selbständigen Arbeitnehmer hier einfach "vergessen"? Jede bunte Familienbroschüre der einschlägigen Ministerien, Bund oder Länder, spricht immer von "wie Betriebsausgaben oder wie WERBUNGSKOSTEN" absetzbar...

                            Oder findet sich an irgendeiner anderen Stelle im EStG noch der Hinweis auf Kinderbetreuungskosten für Zwei-Arbeitnehmer-Haushalte?
                            Ich lese die Problematik aus § 9c Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 5 EStG eindeutig heraus. Den § 9c EStG dürfte es mit Wirkung für VZ 2009 erstmals geben.

                            § 9 Abs. 5 EStG läßt den § 9c Abs. 1 EStG auch für Arbeitnehmer gelten.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Ronald
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Ronald

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                              #15
                              AW: Kindergartenkosten besser als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

                              @Ronald:

                              Danke für Ihren Hinweis zu §9 (5). Wenn man alles zusammen liest, passt es wieder!

                              Und auch Ihr Hinweis, dass eine "Wahl-"möglichkeit nicht besteht, sondern der Sonderausgabenabzug erst dann in Betracht kommt, wenn Werbungskosten mangels Voraussetzungen nicht gehen (9c), ist mir jetzt klar geworden.

                              Ich glaub, jetzt hab ichs kapiert

                              Schöne Grüße
                              Heinz

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