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Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

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    Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

    Was bedeutet die Angabe "davon als steuerfrei behandelt" im dritten Feld von links in der Zeile 36 der Anlage S.
    Ich weiß bislang, dass ich diese Zeile nutzen muss, um die Aufwandsentschädigungen, die ich von zwei gemeinnützigen Einrichtungen erhalten habe, einzutragen. Der Gesamtbetrag (zweites Feld von links) ist klar. Doch dann? Die Ausfüllhilfe für das besagte Feld ist leider auch nicht erhellend. Geht es im dritten Feld um die so genannte "Übungsleiterpauschale" in Höhe von derzeit 2400 €? Doch falls es so ist, warum gibt es dann keinen Hinweis in der Ausfüllhilfe?

    #2
    AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

    Ich verstehe die Ausfüllhilfe schon so dass es hier um die Übungsleiterpauschale geht. Sogar das Wort Übungsleiter steht so in der Ausfüllhilfe.

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      #3
      AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

      Danke für das Feedback. :-)
      Schlussfolgerung daraus: In das betreffende Feld also 2400 € eintragen.

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        #4
        AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

        In das betreffende Feld also 2400 € eintragen.
        Woher sollen wir das wissen?

        Wie viel dir die jeweilige gemeinnützige Organisation konkret bezahlt hat und wie viel davon jeweils als steuerfrei behandelt wurde, weißt nur du!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für das Feedback, Charlie24.

          Leider verwirren mich deine Sätze etwas.
          Ich habe insgesamt ca. 2700 € erhalten - liege also über der Übungsleiterpauschale.

          Von den Einrichtungen habe ich keine Aufsplittungen nach "als steuerfrei behandelt" oder als "nicht steuerfrei behandelt" erhalten. Ganz ehrlich, ich weiß immer noch nicht, was mit "als steuerfrei behandelt" gemeint sein soll. Nach L. E. Fants Antwort ging ich davon aus, dass es sich bei dem "als steuerfrei behandelt" ganz simpel um die Übungsleiterpauschale von 2400 € handelt und der darüber hinausgehende Rest eben als "nicht steuerfrei" angesehen wird.

          Doch durch deine Antwort bin ich mir nicht mehr so sicher. Deine Antwort klingt danach, als ob es sich bei "steuerfrei" oder "nicht steuerfrei" um eine Entscheidung handle, die der Verein/die Einrichtung bei seinen Zahlungen trifft. Wie sollte das funktionieren? Die Einrichtung würde mir also schreiben: "Sehr geehrter Grübler, Sie erhalten von uns 500 €, die "als steuerfrei behandelt" werden und 550 €, die "als nicht steuerfrei behandelt" werden. Bitte beachten Sie die Unterscheidung bei Ihrer Steuererklärung." So was in der Art?? Oder habe ich dich falsch verstanden?

          Ich jedenfalls habe nur eine Auflistung bekommen, auf der die Einzelbeträge und der Jahres-Gesamtbetrag verzeichnet sind. Es ist meine Pflicht, diese Einkünfte bei der Steuererklärung anzugeben. Natürlich möchte ich das richtig machen und grüble daher über Anlage S - Zeile 36 und die dahinter liegende Bedeutung.
          Naja, ich habe inzwischen schon einen erläuternden Text verfasst, den der Finanzbeamte zeitnah (nach der Online-Steuererklärung) erhalten soll.
          Zuletzt geändert von Grübler; 30.12.2015, 20:27.

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            #6
            AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

            Ob die 2.700 Euro unter die Übungsleiterpauschale fallen oder nicht, ist eine steuerliche Frage, die du mit deinem Steuerberater oder Finanzamt klärst.

            Wenn die 2.700 Euro darunter fallen, dann sind davon nur 2.400 Euro steuerfrei. D.h. der Rest i.h.v. 300 Euro ist steuerpflichtig und nochmal z.b in Zeile 9 einzutragen.
            Mfg

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              #7
              AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

              Danke für das Feedback, Elster-Tester.

              Dass meine Einkünfte unter die Übungsleiterpauschale fallen, ist schon geklärt. Dazu habe ich keine Frage.
              Für mich ist das ein Eintragungsproblem. Anlage S - ok. Aber dann... Wo ist der Hinweis auf die Übungsleiterpauschale? Wo eintragen, wo geltend machen?
              Vermutung in Zeile 36, drittes Feld - aber schlüssig ist das von den Formulierungen her nicht. (Ich arbeite schon seit mehreren Jahren mit Elster und erstelle meine Steuererklärungen ohne Steuerberater - bisher reichte es immer, die Formulierungshilfen durchzulesen, um zurechtzukommen. Aber die Anlage S ist für mich etwas "sperrig".)

              Nun ja, bei dir klingt es so, als sei ich doch auf dem richtigen Weg. ;-)

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                #8
                AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

                Hallo,

                nochmals gaaanz langsam

                In das erste Feld von links in Zeile 36 schreibst du -Übungsleiter -

                in das 2. Feld von links, das ist das mittlere Feld schreibst du in deinem Fall 2700.

                In das 3. Feld von Links = gleichzeitig das 2.Feld von rechts schreibst du 2400

                In das 4.Feld von links = gleichzeitig 1.Feld von rechts schreibst du eine 9

                In Zeile 9 1.Feld von links schreibst du -Übungsleiter -
                In Zeile 9 2. Feld von links schreibst du - 300 - (aber ohne die Striche)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

                  Wenn die Einrichtungen dir die Beträge ohne Steuerabzug überwiesen haben, dann trägst du in die linke Spalte die tatsächlich gezahlten Beträge ein.

                  Du kannst jeden der Zahler einzeln eintragen, indem du unter der Zeile 36 über Hinzufügen eine Zeile 37 einfügst. Das würde ich in jedem Fall bevorzugen, das erspart nämlich umständliche Begleitschreiben an das Finanzamt

                  Dann setzt du bei einem oder beiden die 300,00 € ab, so wie von @Figul beschrieben und verfährst dann nach dem Vorschlag von @Figul. Auch bei Zeile 9 lassen sich Einträge hinzufügen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

                    @Figul und Charlie24:

                    Danke für die Schritt-für-Schritt-Anleitung bzw. die zusätzliche Erläuterung.
                    Super, dann sollte ja jetzt alles klappen und für die Zukunft weiß ich Bescheid.

                    @Charlie24: Ist zwar jetzt eher Off-Topic, aber interessehalber: Ehrlich, ich kann mir keine Situation vorstellen, in der eine Einrichtung, bei man NICHT angestellt bin, eine Zahlung MIT Steuerabzug überweist. Kann es tatsächlich einen Steuerabzug bei Ehrenamtlern, Freiberuflern oder Selbständigen durch die Einrichtung geben, die für die Dienste zahlt?

                    Grüße vom Grübler

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                      #11
                      AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

                      Zu Deiner Charlie24-Frage:

                      Du machst da einen Gedankenfehler, denn es ist NICHT gemeint, ob die Einrichtung da einen Steuerabzug vorgenommen hat, sondern ob und wieviel DU (!) als steuerfrei behandelt hast. Denn Ausgangspunkt ist und bleibt bei der Anlage S die Zeile 4 (oder 9, je nachdem), in der Dein steuerPFLICHTIGER Gewinn hineingehört. Wenn Du auf den Gedanken kommst, dass Du z.B. 2.000 € Einnahmen hättest, die dem Übungsleiterfreibetrag unterlägen, bräuchtest du daher -normalerweise- die Zeile 4 oder 9 bzw. die Anlage S überhaupt gar nicht auszufüllen. Das Finanzamt will und muss aber prüfen, ob das überhaupt stimmt, was Du Dir so denkst, weswegen es Deine Gedanken explizit in Zeile 36 abfragt.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Anlage S - Zeile 36 (Aufwandsentschädigung/Honorare gemeinnützig)

                        Zitat von Grübler Beitrag anzeigen
                        @Charlie24: Ist zwar jetzt eher Off-Topic, aber interessehalber: Ehrlich, ich kann mir keine Situation vorstellen, in der eine Einrichtung, bei man NICHT angestellt bin, eine Zahlung MIT Steuerabzug überweist. Kann es tatsächlich einen Steuerabzug bei Ehrenamtlern, Freiberuflern oder Selbständigen durch die Einrichtung geben, die für die Dienste zahlt?

                        Grüße vom Grübler
                        Wie kommst du auf solch wirres Zeug?
                        Steht in der Anlage S irgendwo was von Steuerabzug? ??
                        Mfg

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