Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen bzgl. der Einkommensteuererklärung 2015:

    1. Ich bin Freiberuflerin, habe mir ein neues Notebook in einem Wert über 1000 Euro gekauft, aber gelesen, Freiberufler, die das Notebook tatsächlich zu 100 % beruflich verwenden (was bei mir der Fall ist) können dies zu den Werbekosten zählen. Stimmt das? Oder muss es abgeschrieben werden? Falls ja, wie geht das (bei einem Erwerb z.B. Ende September).

    2. Da ich ausschließlich online arbeite, war ich 2015 für fünf Monate auf Reisen im außereuropäischen Ausland. In der Zeit habe ich mit meiner deutschen Krankenversicherung pausiert und eine Reiseauslandskrankenversicherung abgeschlossen. Kann ich diese geltend machen? Wenn ich dann zu einer Behandlung in einer Klinik im Ausland war, kann ich diese Kosten dann auch geltend machen?

    Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort hierauf und einen guten Rutsch ins neue Jahr :-)

    #2
    AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

    Guten Tag,
    Ihre Anfrage hat 0,00 mit der Anwendung ELSTER zu schaffen - steuerliche Beratung (darauf zielt die Anfrage) ist in Deutschland nur den Berufsträgern (Steuerberatungsgesetz) gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

      Aha, ich dachte, dies gehöre zur allgemeinen Information über die Erstellung der Einkommensteuererklärung und wo ich in meinem Fall meine Ausgaben geltend zu machen habe - dann entschuldige und bedanke ich mich.

      Kommentar


        #4
        AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

        Längerfristig nutzbare Arbeitsmittel können in Abhängigkeit von der Höhe der Anschaffungskosten entweder als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort als Werbungskosten abgezogen oder über einen Sammelposten auf 5 Jahre verteilt oder über die übliche Nutzungsdauer verteilt (AfA) abgeschrieben werden.

        Wie das mit deinem Notebook geht, sagt dir dein Steuerberater oder du machst dich selbst schlau!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

          Hallo,

          Notebook: bei über 1000 Euro muss abgeschrieben werden, pro Monat:

          2015 - 4/36
          2016 - 12/36
          2017 - 12/36
          2018 - 8/36

          Krankenversicherung bzw. Krankheitskosten: Imho können die abgesetzt werden, aber ohne Gewähr.
          Solange du alles eindeutig erklärst kann dir aber nichts passieren, im schlimmsten Fall lehnt das Finanzamt ab.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

            also gibt es hier doch Steuerberatung - interessant
            kein Wunder, dass bei derartigen Antworten immer wieder Anfragen mit steuerlicher Hilfe erscheinen
            guten Rutsch...............
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

            Kommentar


              #7
              AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

              also gibt es hier doch Steuerberatung - interessant
              Natürlich gibt es die! Aber das Ausmaß ist erträglich und wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

              https://www.elster.de/anwenderforum/...345#post201345

              In diesem Sinne: Einen guten Rutsch nach 2016!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Notebook und Reisekrankenversicherung absetzen?

                Also selbstverständlich darf jeder seine Freizeit verbringen, wie er möchte. Aber alle halbe Stunde sich im Forum anmelden nur um zu schreiben, dass Steuerberatung nicht erlaubt ist.,da habe ich Gott sei Dank was besseres zu tun.

                Kommentar

                Lädt...
                X