Hallo liebe Foristen,
ich habe eine Frage bezüglich Umsatzsteuervoranmeldung / Innergemeinschaftlicher Erwerbe.
Bisher ohne Innergemeinschaftlicher Erwerbe habe ich mit Elster meine Umsatzsteuervoranmeldung so gemacht:
- In Feld 81 (19%) und Feld 86 (7%) habe ich meine Nettoumsätze eingetragen (Elster errechnet daraus die USt)
- In Feld 66 habe ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternemern ( Rechnungen an mich ) eingetragen.
- Elster errechnet dann ein Guthaben bzw, eine Schuld.
- Nun habe ich Ware im EU Ausland gekauft.
- Ich besitze eine USt-ID-Nr
- der Verkäufer aus dem EU Ausland hat meine USt-ID-Nr auf der Rechnung an mich berücksichtigt
und keine USt. ausgewiesen.
a) ist es richtig, dass ich auf den Rechnungsbetrag die USt. errechen muß (Rechnungsbetrag +7%)? 7% da es Nährmittel sind.
b) den Rechnungsbetrag trage ich in Feld 93 ein, die errechnete Umsatzsteuer in Feld 61 richtig ?
c) ich stelle fest, dass die Eintragung in Feld 93 und 61 keine Auswirkung auf die Berechnung der Umsatzsteuer hat
(es hebt sich auf) ich habe Elster die Umsatzsteuer wie oben beschrieben mal mit und mal ohne Eintrag in
Feld 93 und 61 berechnen lassen in der von Elster berechneten Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied -ist das richtig?
d) ist das alles, alles was bei einem innergeinschaftlichem Erwerb zu tun und zu beachten ist (Feld 93 und 61 füllen)
oder gibt es noch weitere Dinge zu tun und zu beachten?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß Marc
ich habe eine Frage bezüglich Umsatzsteuervoranmeldung / Innergemeinschaftlicher Erwerbe.
Bisher ohne Innergemeinschaftlicher Erwerbe habe ich mit Elster meine Umsatzsteuervoranmeldung so gemacht:
- In Feld 81 (19%) und Feld 86 (7%) habe ich meine Nettoumsätze eingetragen (Elster errechnet daraus die USt)
- In Feld 66 habe ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternemern ( Rechnungen an mich ) eingetragen.
- Elster errechnet dann ein Guthaben bzw, eine Schuld.
- Nun habe ich Ware im EU Ausland gekauft.
- Ich besitze eine USt-ID-Nr
- der Verkäufer aus dem EU Ausland hat meine USt-ID-Nr auf der Rechnung an mich berücksichtigt
und keine USt. ausgewiesen.
a) ist es richtig, dass ich auf den Rechnungsbetrag die USt. errechen muß (Rechnungsbetrag +7%)? 7% da es Nährmittel sind.
b) den Rechnungsbetrag trage ich in Feld 93 ein, die errechnete Umsatzsteuer in Feld 61 richtig ?
c) ich stelle fest, dass die Eintragung in Feld 93 und 61 keine Auswirkung auf die Berechnung der Umsatzsteuer hat
(es hebt sich auf) ich habe Elster die Umsatzsteuer wie oben beschrieben mal mit und mal ohne Eintrag in
Feld 93 und 61 berechnen lassen in der von Elster berechneten Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied -ist das richtig?
d) ist das alles, alles was bei einem innergeinschaftlichem Erwerb zu tun und zu beachten ist (Feld 93 und 61 füllen)
oder gibt es noch weitere Dinge zu tun und zu beachten?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß Marc
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