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Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

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    Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

    Hallo zusammen,

    ich mache für meinen Bruder die Steuererklärungen. Jetzt ist noch ein Schreiben seiner Krankenkasse aufgetaucht, in dem ihm Krankengeld gezahlt wurde. Den Steuerbescheid und eine Auszahlung hat er bereits bekommen. Es geht um das Steuerjahr 2013.

    Muss die Steuererklärung nun erneut abgegeben werden mit dem Eintrag oder ist das Thema nun erledigt, weil der Steuerbescheid und die Auszahlung schon erledigt sind?

    Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.

    #2
    AW: Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

    Als Steuerberater solltest Du eigentlich wissen, ob die Entgeltersatzleistungen vom Finanzamt berücksichtigt wurden oder nicht. Das wäre doch zuerst zu klären, oder? Wenn nicht dann sollte ganz schnell ein Brief ans Finanzamt gehen.

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      #3
      AW: Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

      Zitat von Imhotep Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich mache für meinen Bruder die Steuererklärungen. Jetzt ist noch ein Schreiben seiner Krankenkasse aufgetaucht, in dem ihm Krankengeld gezahlt wurde. Den Steuerbescheid und eine Auszahlung hat er bereits bekommen. Es geht um das Steuerjahr 2013.

      Muß die Steuererklärung nun erneut abgegeben werden mit dem Eintrag oder ist das Thema nun erledigt, weil der Steuerbescheid und die Auszahlung schon erledigt sind?

      Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
      1. Prüfen, ob es das FA bereits berücksichtigt hat - die wissen so manches mehr, als der Steuerpflichtige erklärt...

      2. Wenn noch nicht berücksichtigt - formlos nachmelden, keine neue Steuererklärung

      3. Bei Nichtnachmeldung und steuerlicher Auswirkung ist es grundsätzlich Steuerhinterziehung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

        Google/Binge mal:
        Steuerhinterziehung
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

          Hallo,

          vielen Dank für die Antworten.

          Es sieht nicht danach aus, als wäre es berücksichtigt worden.

          Dann muss wohl noch ein Brief ans Finanzamt raus.

          Ich bin übrigens kein Steuerberater.

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            #6
            AW: Entgeltersatzleistungen vergessen anzugeben, was nun?

            Macht nichts! Für seinen Bruder darf man die Steuererklärung auch machen, wenn man kein Steuerberater ist.
            Richtig sollte sie natürlich trotzdem immer sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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