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    Fahrtkostenersstattung

    Hallo
    ich habe eine Frage unzwar bin ich im Moment in der Ausbildung lege täglich eine Strecke von knapp 60km hin.
    kann ich als Azubi das Geld bei einem Bruttolohn von 550 Zurück verlangen??

    LG

    #2
    AW: Fahrtkostenersstattung

    Zitat von nadia Beitrag anzeigen
    Hallo
    ich habe eine Frage unzwar bin ich im Moment in der Ausbildung lege täglich eine Strecke von knapp 60km hin.
    kann ich als Azubi das Geld bei einem Bruttolohn von 550 Zurück verlangen??

    LG
    Nein. Zumindest nicht vom Finanzamt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Fahrtkostenersstattung

      Hallo,

      ein bischen Konkreter: Man kann nur gezahlte Steuern erstattet bekommen (und dazu würden u.U. auch die Fahrtkosten=Werbungskosten beitragen); bei 550 Euro hast du aber gar keine Steuern gezahlt.

      Grundsätzlich gibt es aber aus steuerlicher Sicht keinen Unterschied zwischen Azubi und allen anderen Jobs.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Fahrtkostenersstattung

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        ... bei 550 Euro hast du aber gar keine Steuern gezahlt.
        Das wissen wir doch gar nicht. Was wäre, wenn verheiratet mit Lohnsteuerklasse 5?

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Fahrtkostenersstattung

          Hallo Ronald_Fe,

          ja, überredet. In einem solchen Fall wäre aber doch deine Aussage auch nicht korrekt.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Fahrtkostenersstattung

            eigentlich doch korrekt, denn er hat ja direkt geantwortet, das man das geld (fahrtkosten) nicht zurueckverlangen kann ;-)

            ergo habt ihr so oder so beide recht. IMHO ist entscheidend, das hier klar wird, das es eben KEINE fahrtkosten vom finanzamt erstattet gibt, gab oder je geben wird - denn das ist quasi der zu bekämpfende urban myth.

            ggf. kann man fahrtkosten als werbungskosten einkommensmindernd geltend machen und so evtl. weniger steuern zahlen muessen. erstattet bekomnmt man natuerlich auch dabei nur, wenn man vorher genug abgefuehrt hat.

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              #7
              AW: Fahrtkostenersstattung

              Hallo Falzo,

              ja, auch korrekt. Wenn ich mir die Frage nochmals genau durchlese, so ist wirklich nach Fahrtkostenerstattung und nicht nach -absetzung, -anrechnung o.ä. gefragt.

              Ich interpretiere solche Fragen aber generell so, wie es vermutlich gemeint war; die Fragesteller sind schließlich Laien.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Fahrtkostenersstattung

                Hallo

                also kann ich meine Fahrkosten erstatten lassen?!

                Weiss einer von euch wo ich das machen kann?

                LG

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                  #9
                  AW: Fahrtkostenersstattung

                  Hallo,
                  also Fahrkosten erstattet bekommst du über die Steuererklärung nicht.
                  Ob du Steuern auf deinen Job bezahlt hast, hast du nicht erwähnt.
                  Die Fahrtkosten können als Werbungskosten bewirken, dass du deine gezahlten Steuern eventuell wiederbekommst mehr nicht.
                  Nehmen wir an du hattest 1000,- Euro Fahrtkosten und bei deinem Arbeitgeber 60,- Euro Lohnsteuerabzug, dann kannst du im Höchstfall 60,- Euro wiederbekommen.
                  (siehe Vorredner)

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Fahrtkostenersstattung

                    bitte auch die antworten lesen, die hier geschrieben wurden!! ;-)

                    es gibt im deutschen steuerrecht KEINE ERSTATTUNG von Fahrtkosten!
                    wenn etwas erstattet wird, dann zuviel gezahlte steuern. die fahrtkosten verringern ggf. das einkommen welches der berechnung der steuern zugrunde gelegt wird.

                    also, erstens müsste man sich die frage stellen, ob überhaupt steuern vom bruttolohn einbehalten wurden (steht auf der lohnsteuerbescheinigung).
                    wenn nein ist ist hier schon ende, denn dann ist auch nix da, was erstattet werden könnte.
                    wenn ja, ist die zweite Frage, ob man durch Angabe der Fahrtkosten (geschieht auf Anlage N, Eingabehilfe dazu lesen! gerechnet wird einfache entfernung in KM x 0,30 Eur x Anzahl der Tage) überhaupt über den Pauschbetrag von 920 Euro kommt, der als werbungskosten generell beruecksichtigt wird.
                    auch hier wieder, wenn nein dann ist ende, da besagter pauschbetrag erst ueberschritten werden muss, für eine steuerliche auswirkung.
                    wenn ja, DANN sollte man das entsprechend ausfuellen....

                    aber nochmal Fahrtkosten als solches gibt es NICHT ERSTATTET, nur ein evtl. darauf entfallender steueranteil kann ggf. zurückkommen.

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                      #11
                      AW: Fahrtkostenersstattung

                      Hallo nadia,

                      dann beantworte doch einmal die (indirekt) gestellte Frage: Bist du verheiratet?

                      Und/oder gab es weitere Einkünfte (etwa durch den Ehepartner, aber auch Kapitaleinnahmen über dem Freibetrag, Vermietung etc.)?

                      >>>Weiss einer von euch wo ich das machen kann?
                      Klar, Steuererklärung abgeben, und dort Anlage N ab Zeile 31.

                      MfG Stefan

                      PS: Um es nochmal klar zu sagen: Die Fahrtkosten werden niemals ERSTATTET, sondern sie mindern das zu versteuernde Einkommen; maximal gibt es |Fahrtkosten mal Grenzsteuersatz| zurück.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Fahrtkostenersstattung

                        Hallo nochmal,

                        zuerst einmal Sorry, ich hatte praktisch das gleiche wie meine Vorredner geschrieben, hatte sich überschnitten.

                        Nun noch eine Anmerkung dazu: Auch wenn keine Lohnsteuern abgeführt wurden, können sich die Werbungskosten rechnen; es gibt schließlich noch weitere Einkunftsarten.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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