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Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    Bis der Code zum Belegabruf zugeschickt wird , dauert es ungefähr 10 Tage.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    Zitat von kingscore Beitrag anzeigen
    vom Finanzamt damals diesen PIN bekommen
    Die Pin hast Du selber vergeben.

    Wenn Dein Arbeitgeber die Daten übermittelt dann kriegst Du auch den Ausdruck von ihm. Solang er nicht übermittelt hat nutzt Dir der Belegabruf diesbezüglich überhaupt nichts.

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  • kingscore
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    Danke das hat mir sehr geholfen, den Button habe ich gefunden und habe nun 2 Lohnsteuerbescheinigungen die ich ausfüllen werde wenn mir beide Karten von den Arbeitgebern vorliegen (eine fehlt mir noch) .

    Kurze Frage zum Belegabruf, ich habe dieses Zertifikatsdatei und vom Finanzamt damals diesen PIN bekommen,
    wenn ich den Belegabruf starten will dann wird da noch ein Code benötigt.

    Lohnt es sich diesen noch zu beantragen oder meint ihr die Bearbeitung wird so lange dauern das ich lieber auf die Arbeitgeberkarten warten sollte, ich denke die kommen so mitte März.

    Der Belegabruf würde mir dann doch die Lohnsteuerbescheinigungen ausfüllen oder ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    In ElsterFormular fügst du einfach eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu (Button unten am Ende der 1. Lohnsteuerbescheinigung) und gibst die Daten einzeln ein.

    Das Programm addiert die Werte automatisch.

    Das Wesen einer Steuererklärung besteht nun mal darin, dass der Steuerpflichtige seine Einnahmen selbst vollständig angibt, also erklärt!

    Im Übrigen könntest du ohne diese Einträge auch keine Vorausberechnung durchführen, und wüsstest nicht, ob du mit einer Erstattung oder Nachzahlung rechnen kannst oder musst.

    Wenn du den Belegabruf nutzt, kannst du dir diese Daten auch von einem Finanzamtsserver liefern lassen und über die Datenübernahme einfüllen. Die Verantwortung für die Richtigkeit bleibt aber immer bei dir.

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  • kingscore
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    danke erstmal, dazu noch mal ne kleine frage,

    warum sind das denn pflichtfelder das ich was eintragen muss wenn die daten dem amt sowieso vorliegenn ?

    und da ich ja 2 arbeitgeber hatte, muss ich da die werte getrennt eingeben oder kann man z.b das gesamtbrutto und die sozialabgaben wie rentenversicherung zusammenfassend als ein wert eingeben , also was im gesamten jahr gezahlt wurde

    danke

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    Meine Erfahrung ist, dass man die Lohnsteuerbescheinigung in der Regel bereits in Händen hat, wenn die Daten abrufbar sind.

    Wer bereits vorher ungefähr wissen will, was rauskommt, kann ja vorab mal die Daten aus der letzten Lohnabrechnung 2015 reinklopfen. Die meisten AG geben dort auch die kumulierten Jahreswerte an.

    Abschicken würde ich so eine Erklärung aber nicht, bringt ja auch keinen Vorteil.

    Ab 14. Januar soll die neue Version von ElsterFormular für 2015 verfügbar sein, in den Finanzämtern beginnt die Bearbeitung des neuen Steuerjahrs üblicherweise nicht vor der ersten oder zweiten Februarwoche, es eilt also nichts.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    Du kannst warten, bis du die Daten vom AG bekommst, oder diese auch abrufen. Der AG hat allerdings Zeit bis 28.02.16, diese zu übermitteln. Solange du nichts von ihm hast, wird er auch nicht übermittelt haben.

    Eine Anlage Kind brauchst du nur für die Kinder ausfüllen, die steuerlich zu berücksichtigen sind. Wenn keine Ausbildung mehr vorliegt, ist dies für ein 20 Jahre altes Kind entbehrlich.

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  • kingscore
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten.........

    Steuererklärung 2015 - muss ich abwarten........

    Hallo Forum

    im Jahr 2015 hatte ich 2 Arbeitgeber .

    Den einen vom 01.01.2015 - Ende April , nach Beendigung hat dieser mir die "elektronische Lohnsteuerkarte" p. Post zugeschickt, diese Werte liegen mir vor.

    Der zweie Arbeitgeber vom 01.05.2015 bis Jahresende wird mir diese ja noch zuschicken, hierzu meine Frage , muss ich eigentlich auf diese warten damit ich die Jahreswerte habe und in Elster eintragen kann oder gibt es eine Funktion wo die Software sich die Werte vom Server holt weil der Arbeitgeber muss diese doch auch ans AMT übertragen?

    Im Formular sind es ja Pflichtfelder, deswegen warte ich eigentlich immer bis ich das p.Post vom Arbeitgeber erhalte, müsste doch aber auch andersrum gehen das ich das abrufen kann?

    und kleine zweite Frage, habe 2 Kinder, das eine Kind arbeitet selbst und ist 20 Jahre alt, auf der Lohnsteuerkarte hab ich auch nur noch 1 Kind, muss ich trotzdem 2 Anlagen Kind ausfüllen oder nur für das eine was ich noch auf der Karte habe ?

    Danke
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