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Angemieteter Parkplatz Geltend machen?

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    Angemieteter Parkplatz Geltend machen?

    Hallo zusammen,

    Kann man einen angemieteten Parkplatz (im Parkhaus mit Vertrag)bei den Steuern irgendwie Geltend machen?
    Werbungskosten vielleicht?
    oder Ungewöhnliche Belastungen!
    Unhabhängig ob der jetzt für die Arbeit Notwendig ist oder nicht!


    MfG
    Daniel

    #2
    AW: Angemieteter Parkplatz Geltend machen?

    Naja, was man nicht alles kann. In ElsterFormular.

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      #3
      AW: Angemieteter Parkplatz Geltend machen?

      Bei so vielen Fragezeichen sollte man da eigentlich selbst drauf kommen.

      Das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Angemieteter Parkplatz Geltend machen?

        unter 'Ungewöhnlich belastende Werbungskosten', auch die Blumengebinde an die zukünftige Schwiegermutter.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Angemieteter Parkplatz Geltend machen?

          Kosten der privaten Lebensführung kann man grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen.

          Selbst wenn der Parkplatz beruflich genutzt wird, sind die Kosten bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten und können daher nicht geltend gemacht werden.

          Für weitere Fragen solltest du dich vielleicht mal an einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein wenden.

          Steuerberatung ist nämlich nur den oben genannten Berufszweigen erlaubt.
          Mfg

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