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2 Umzüge in kürzester Zeit

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    2 Umzüge in kürzester Zeit

    Hallo und einen schönen guten Morgen zusammen,
    ich bin gerade dabei meine Erklärung zu machen. Jetzt habe ich bis zur hälfte des Jahres ca. 50Km vom Arbeitsort weg gewohnt. Dann bin ich für einen Monat zu meinem Freund gezogen. Die Wohnung lag ca. 9km von meinem Arbeitsort entfernt. Wie es so kommen musste bin ich nach ca. 3Wochen wieder zu meinen Eltern gezogen. Die Entfernung zum Arbeitsort liegt nun bei ca. 56Km. Jetzt wäre meine Frage ob ich die Umzüge angebe da ich mich auch jedes mal umgemeldet habe. Oder ob ich nur jeweils 3x die Entfernung zur Arbeitsstätte ändere? Mir sind bei den Umzügen keine Kosten entstanden.
    Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in den Tag allen zusammen.

    Phila_Sophie

    #2
    AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

    Hallo,

    Die Umzüge waren offensichtlich NICHT berufsbedingt. Also keine Umzugskostenpauschale.
    Ändere jeweils die Entfernung zur Arbeitsstätte

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

      Jein, der erste Umzug könnte als beruflich veranlasst angesehen werden, da sich die Fahrtstrecke erheblich verkürzt hat.
      Selbst wenn keine "extra" Kosten entstanden sind, könnte man zumindest die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 BUKG geltend machen.

      Funktioniert aber nur, wenn man den Umzug auch nachweisen kann, sprich sich auch ordnungsgemäß umgemeldet hat.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

        Hallo,

        @Beamtenschweiß

        -könnte- kann sein. Ich kann mir es aber nicht vorstellen, da nach drei Wochen der nächste Umzug(wieder über 50km) entfernt statt fand.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

          sofern die Umzüge mit Umzugsunternehmen durchgeführt und unbar bezahlt wurden, sollte man aber an haushaltsnahe Dienstleistungen (Hauptvordruck) denken.

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            #6
            AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Jein, der erste Umzug könnte als beruflich veranlasst angesehen werden, da sich die Fahrtstrecke erheblich verkürzt hat.
            Selbst wenn keine "extra" Kosten entstanden sind, könnte man zumindest die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 BUKG geltend machen.

            Funktioniert aber nur, wenn man den Umzug auch nachweisen kann, sprich sich auch ordnungsgemäß umgemeldet hat.
            Dass der Umzug innerhalb von 3 Wochen wieder "rückgängig " gemacht wurde, spricht unter Umständen eher gegen eine berufliche Veranlassung.
            Aber das ist eine Frage des materiellen Steuerrechts und kein Elster-Thema.

            Die Fahrtzeitverkürzung müsste übrigens insgesamt mind. 1 Stunde pro Tag betragen.
            Mfg

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              #7
              AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

              Hallo

              @Kloebi

              Ist in diesem Fall nicht relevant
              Zitat: -Mir sind bei den Umzügen keine Kosten entstanden.-

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: 2 Umzüge in kürzester Zeit

                Vielen Dank zusammen ich werde es so lassen wie es ist und keinen Umzug angeben. Mir sind keine Kosten enstanden und bevor es vielleicht Ärger gibt lass ich es lieber.

                Trotzdem vielen Dank

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