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Umsatzsteuererklärung 2015

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    Umsatzsteuererklärung 2015

    Für 2015 bietet mir "Elsterformular" (neueste Version) nur die UmsatzsteuerVORanmeldung für 2015 an. Die benötige ich aber als Kleinunternehmer nicht. Bei der Umsatzsteuererklärung bietet mir das System nur 2014 an! Wie komme ich an das Formular für 2015???

    MfG

    Frank Raudszus

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2015

    Hallo,
    vermutlich ab Hälfte Januar........
    https://www.elster.de/elfo_home.php
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2015

      die Frage nach dem Formular für die ESt.Erkl. 2015 steht doch nun fast täglich im Forum! Macht Euch doch nicht verrückt, das hat ja noch viel Zeit... und die Formulare kommen jedes Jahr erst so spät, warum auch immer. Schönes Wochenende! aporent

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2015

        die Frage nach dem Formular für die ESt.Erkl. 2015 steht doch nun fast täglich im Forum!
        Danach wurde aber nicht gefragt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 2015

          habe mich vertippt, aber für die Ums.St.Erkl. gilt das Gleiche, die Formulare kommen jeweils erst nach Mitte Januar, die Abgabe der Erklärungen haben aber -wie gesagt- noch viel Zeit! Nochmals schönes Wochenende! aporent

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 2015

            Zitat von aporent Beitrag anzeigen
            habe mich vertippt, aber für die Ums.St.Erkl. gilt das Gleiche, die Formulare kommen jeweils erst nach Mitte Januar, die Abgabe der Erklärungen haben aber -wie gesagt- noch viel Zeit! Nochmals schönes Wochenende! aporent
            Nur als Anmerkung: Es ist ja schön, dass die Erklärungen noch viel Zeit haben, aber gerade für Selbstständige wie mich ist Anfang Januar ideal, um den Jahresabschluss zu machen und alle Steuererklärungen fürs Vorjahr zu erledigen, denn die Kunden sind noch im Winterschlaf, die Buchhaltungsdaten sind noch frisch im Gedächtnis und es gibt genügend Leerlauf, um sich mit der lästigen Verwaltung befassen zu können. Im Frühjahr oder gar erst April/Mai ist die Auftragslage in der Regel anders, der Stress höher und die Zeit zu knapp für derlei.

            Aber an solche praktischen Angelegenheiten denkt leider bei den Verantwortlichen keiner. :-(

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung 2015

              @25slin80: Du solltest versuchen, Fristverlängerung bis Ende Januar nächsten Jahres zu beantragen.

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                @25slin80: Du solltest versuchen, Fristverlängerung bis Ende Januar nächsten Jahres zu beantragen.
                Um mich dann in uralte Daten und Rechnungen wieder reinzufitzen, eventuelle Fehler erst ein Jahr später zu bemerken (wenns u.U. schon zu spät ist), und dem Finanzamt noch länger zinsfreien Kredit auf fällige Steuerrückzahlungen zu gewähren? Nää, lass mal. ;-)

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                  Zitat von slin80 Beitrag anzeigen
                  Um mich dann in uralte Daten und Rechnungen wieder reinzufitzen, eventuelle Fehler erst ein Jahr später zu bemerken (wenns u.U. schon zu spät ist), und dem Finanzamt noch länger zinsfreien Kredit auf fällige Steuerrückzahlungen zu gewähren? Nää, lass mal. ;-)
                  Es steht dir frei anstatt ElsterFormular ein anderes im Handel erhältliches Programm zu verwenden.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Es steht dir frei anstatt ElsterFormular ein anderes im Handel erhältliches Programm zu verwenden.
                    Ich bin für sachdienliche Hinweise offen, welches Programm die entsprechenden Formulare für 2015 alle bereits beinhaltet (einschließlich EÜR-Formular, was derzeit noch nichtmal auf dem Formularserver des BMF zu liegen scheint, sofern ich nicht grade Tomaten auf den Augen habe)... VDIV!

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                      Theoretisch wäre es möglich, die Formulare für das Vorjahr am 1. Januar des Folgejahres zur Verfügung zu stellen.

                      Heuer ist das im Elster-Online-Portal bezüglich der Einkommensteuererklärung (unbeschränkt) auch geschehen, dafür muss man dort auf weitere Formulare einschließlich der EÜR bis Ende März warten.

                      Wenn ElsterFormular für 2015 ab Mitte Januar 2016 verfügbar ist, scheint mir das aber (objektiv betrachtet) ausreichend früh zu sein. Die meisten Selbständigen schließen die Buchhaltung nicht vor dem 10. Januar ab.
                      Wer das alles nicht erwarten kann oder nur jetzt Zeit für die Steuererklärung hat, der kann ja zumindest seine EÜR jetzt im Formular für 2014 erstellen und dann die Daten in der nächsten Woche nach 2015 übernehmen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                        Zitat von slin80 Beitrag anzeigen
                        Ich bin für sachdienliche Hinweise offen, welches Programm die entsprechenden Formulare für 2015 alle bereits beinhaltet (einschließlich EÜR-Formular, was derzeit noch nichtmal auf dem Formularserver des BMF zu liegen scheint, sofern ich nicht grade Tomaten auf den Augen habe)... VDIV!
                        Da die Anlage EÜR elektronisch per Elster zu übermitteln ist, wurde die EÜR bereits im Vorjahr auf dem Formularserver nicht mehr zum Download angeboten.

                        Genauso wie es dort die Umsatzsteuer-Jahreserklärung nicht mehr zum Download gibt.

                        Wie der offizielle Vordruck EÜR (bei einem Härtefall z.B.) auszusehen hat, wurde aber schon im letzten Jahr in einem BMF-Schreiben veröffentlicht.

                        Da ich persönlich nur ElsterFormular oder ElsterOnline-Portal nutze, weiß ich leider nicht welcher Hersteller schon welche Formulare anbietet.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                          Da die Anlage EÜR elektronisch per Elster zu übermitteln ist, wurde die EÜR bereits im Vorjahr auf dem Formularserver nicht mehr zum Download angeboten.

                          Genauso wie es dort die Umsatzsteuer-Jahreserklärung nicht mehr zum Download gibt.

                          Wie der offizielle Vordruck EÜR (bei einem Härtefall z.B.) auszusehen hat, wurde aber schon im letzten Jahr in einem BMF-Schreiben veröffentlicht.

                          Da ich persönlich nur ElsterFormular oder ElsterOnline-Portal nutze, weiß ich leider nicht welcher Hersteller schon welche Formulare anbietet.
                          Wieso hast du mir dann gestern so subtil-besserwisserisch nahegelegt, ein anderes Programm zu nutzen, wenn du in dieser Hinsicht gar keine Erfahrungen hast? Einfach nur, um auch mal was zu sagen? o_O

                          Ich nutze ebenfalls ElsterFormular und habe mit dem Programm an sich keine Probleme. Ist vielleicht nicht das hübscheste, aber was solls.

                          Wie bereits erwähnt, ist mir jedoch unklar, warum es jedes Jahr dasselbe Gebummle mit den Formularen gibt. Irgendeiner im Finanzamt wird doch wohl über einen Kalender verfügen und mal nachschlagen können, wann das neue Jahr beginnt und die Software fertig sein sollte. Es muss ja nicht gleich am 1. Januar sein, aber nachdem der Neujahrsrausch ausgeschlafen ist, könnte man das doch wohl erledigen. Meinetwegen auch Mitte Januar, aber wie Charlie oben schon schrieb, musste man bisher bspw. auf das EÜR-Formular bis Februar oder März warten. Was ist denn so schwer daran, so ein popeliges Formular ins Programm einzuspeisen?

                          In diesem Sinne bitte ich für Verständnis für diejenigen, die ihre Steuererklärung (aus welchen Gründen auch immer) zeitnah erledigen möchten, aber jedes Jahr aufs Neue vom Schneckentempo der Formular-/Softwareverantwortlichen ausgebremst werden. Es hindert euch ja aber niemand daran, weiterhin bis zum Frühjahr zu warten. :-)

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung 2015

                            Meinetwegen auch Mitte Januar
                            Ich gehe davon aus, dass in ElsterFormular alle wichtigen Erklärungen einschließlich EÜR ab Mitte Januar verfügbar sind.

                            Warum im Portal einerseits ab 1. Januar die Einkommensteuererklärung bereitgestellt wurde, andererseits die für viele Selbständige wichtige EÜR dann erst Ende März verfügbar ist, ist für mich auch nicht nachvollziehbar.

                            Mitte Januar wird man noch nicht als Bummelei kritisieren können. Es gibt leider in vielen Jahren erst Mitte Dezember ein Jahressteuergesetz für das Folgejahr, das noch eingearbeitet werden muss.

                            Bei Arbeitnehmern, die auf ihre Lohnsteuerbescheinigung warten müssen, bringt ein früherer Bereitstellungstermin ohnehin nichts.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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