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Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

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    Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

    Hallo zusammen,
    ich war für meinen Arbeitgeber in Berlin. Das sind ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich dies bei der Tätigkeitsstätte angebe oder unter Schulung laufen lasse? Habe auch Geld dafür von meinem Arbeitgeber erhalten.

    Vielen Dank im Voraus

    LG Phila_Sophie

    EDIT: Eine Frage, bei der Höchstgrenze für div. Versicherungen. Sind die 1900€ dann Brutto oder Netto?
    Zuletzt geändert von Phila_Sophie; 09.01.2016, 19:20.

    #2
    AW: Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

    Wenn du wegen einer Einarbeitung nur kurzzeitig dort warst, dann dürfte das unter dem Stichwort Reisekosten fallen.
    Erstattungen des Arbeitgebers sind den Aufwendungen gegenzurechnen.
    Mfg

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      #3
      AW: Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

      Danke für den Hinweis.
      Weißt du zufällig auch das mit dem Brutto bzw. Netto bezüglich der Grenze von 1900€?

      Kommentar


        #4
        AW: Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

        Da gibt's kein Brutto oder Netto bei Versicherungen.
        Es sind 1.900 Euro.

        Da musst du aber nichts beachten. Das macht das Programm automatisch wenn du die Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausfüllst (u.a.Zeile 11 mit einer 1)
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

          Hallo,

          In ElsterFormular heißt die 1 ja In Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

            Nicht nur in ElsterFormular wird statt der früher üblichen 1 jetzt einfach JA angekreuzt, selbst im manchmal etwas schwer durchschaubaren ElsterOnline-Portal gibt es JA und NEIN zur Auswahl.

            Warum Arbeitnehmer da häufig fälschlicherweise NEIN ankreuzen, konnte mir allerdings noch niemand erklären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einarbeitung/ Neuer Arbeitsplatz oder...?

              Hallo,
              vermutlich haben manche den Arbeitgeberbeitrag nicht auf dem Schirm.
              Gruß, Basteltyp

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