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Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

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    Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

    Hi,

    folgender Fall:
    Zusammenveranlagung, ich will eine Überprüfung des Steuereinbehalts machen weil bei einem Ehepartner trotz FSA bei einer Bank KESt und Soli einbehalten wurden.

    Ich fülle also Folgendes aus:
    Einfügen von Anlage KAP des Ehepartners (nur von diesem)
    Kreuz Zeile 5
    Zeile 7, links der Kapitalertrag, rechst korrigiert ="0"
    Zeile 14: der bei der betreffenden Bank angegebene FSA
    Zeile 15: Summe restliche FSA BEIDER Eherpartner für nicht aufgeführte Beträge
    zu Zeile 7: Erläuterung
    Seite 2 Zeilen 49 und 50 die abgezogenen Beträge laut Bescheinigung der Bank

    Das wars? Müssen noch detaillierte Angaben zu den Anderen von einem FSA abgedeckten Beträge, auch des Ehepartners gemacht werden?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Zuletzt geändert von tavirp247; 22.03.2010, 22:07.

    #2
    AW: Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

    Hallo tavirp247,

    in Zeile 7 rechts darf nicht 0 eingetragen werden, sondern gar nichts.

    In Zeile 14 gehört eine Null (ich gehe dabei davon aus, dass alle erklärten Erträge vollständig besteuert wurden, also gar nicht freigestellt wurden), und in Zeile 14a (hast du wohl mit Zeile 15 gemeint?) muss der durch nicht erklärte Erträge aufgebrauchte Anteil des Freistellungsauftrages eingetragen werden (etwa bei anderen Banken). Grundsätzlich ist der in Anspruch genommene Freistellungsauftrag einzutragen, nicht der beauftragte.

    Der Rest ist imho korrekt.

    MfG Stefan

    PS: Ich hoffe, du hast mich verstanden, leider kann man hier nicht fett schreiben.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

      Danke für die Antwort!

      Wenn ich Zeile 7 rechts Nichts eintrage, muß ich auch "zu 7" alles löschen, sonst meckert er.
      Wenn ich Zeile 14 Null eintrage meckert er auch, ich hätte zwar die Überprüfung beantragt die Angaben zum in Anpruch genommen Sparer Pauschbetrag würden jedoch fehlen....
      Ich muß dann wohl doch genau den Wert eintragen, den ich auch in Zeile 7 (in 8 bis 13 steht ja nix) eingetragen habe oder?
      Und in 14a (natürlich nicht 15, Du hast Recht) steht also sämtlicher angefallener Betrag von Kapitalerträgen (auch die des anderen Ehepartners, welcher ja keine Anlage abgibt), welche nicht auf dieser Anlage KAP erklärt werden?

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        #4
        AW: Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

        Hallo tavirp247,

        ja, die Einträge bei 'zu 7' sind auch nicht nötig (und dürfen deshalb auch nicht erfolgen).

        Dein Problem mit Zeile 14 kann ich nicht nachvollziehen, bei mir funktioniert es mit einer Null. Diese muss aber eingetragen werden, also nicht einfach freilassen. Und nochmals: Ich gehe davon aus, dass die in Zeile 7 erklärten Erträge vollständig besteuert wurden (25% + Soli und ggf. Kirche).

        Zeile 14a verstehst du richtig.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

          Hi,

          ja, die Einträge in 7 wurden voll besteuert.
          Es muß eine "Null" rein in 14...das habe ich falsch verstanden...jetzt gehts ohne Fehler, prima!

          Sorry für die Nachfragen, aber ich mach das zum ersten mal mit der KAP...nur weil die eine
          Bank geschlafen hat...

          Muß denn die Summe in 14a auch noch irgendwo auf einem Zusatzblatt erläutert werden?
          Oder sieht das FA, wo die herkommen?

          Vielen Dank nochmal!

          Gruß
          J.

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            #6
            AW: Anlage KAP: Rückholung von einbehaltener Steuer trotz Freistellungsauftrag

            Hallo tavirp247,

            die Summe aus Zeile 14 und 14a muss genau dem in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag entsprechen. Und diese Summe wird der Behörde nochmals direkt von den Banken gemeldet. Daher reicht die korrekte Angabe.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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