Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss leider zeitnah die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für vergangenes Jahr einreichen. Dies habe ich bisher etwas sehr stiefmütterlich behandelt und lediglich für mich die Beträge gesammelt/ aufgeschrieben, sodass es irgendwann mal schnell gemacht ist.
Nun aber meine Frage: Ich habe im 1. Quartal 2015 ordentlich Umsatzsteuer für 2013 nachzahlen müssen. Wo kann/ muss ich diesen Betrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nun für das 1. Quartal 2015 eintragen? Es ist ja, zumindest in meinen Augen, gezahlte Umsatzsteuer/ Vorsteuer? für dieses Quartal.
Vielen Dank bereits vorab
Beste Grüße
CinDD
ich muss leider zeitnah die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für vergangenes Jahr einreichen. Dies habe ich bisher etwas sehr stiefmütterlich behandelt und lediglich für mich die Beträge gesammelt/ aufgeschrieben, sodass es irgendwann mal schnell gemacht ist.
Nun aber meine Frage: Ich habe im 1. Quartal 2015 ordentlich Umsatzsteuer für 2013 nachzahlen müssen. Wo kann/ muss ich diesen Betrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nun für das 1. Quartal 2015 eintragen? Es ist ja, zumindest in meinen Augen, gezahlte Umsatzsteuer/ Vorsteuer? für dieses Quartal.
Vielen Dank bereits vorab
Beste Grüße
CinDD
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