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Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich muss leider zeitnah die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für vergangenes Jahr einreichen. Dies habe ich bisher etwas sehr stiefmütterlich behandelt und lediglich für mich die Beträge gesammelt/ aufgeschrieben, sodass es irgendwann mal schnell gemacht ist.

    Nun aber meine Frage: Ich habe im 1. Quartal 2015 ordentlich Umsatzsteuer für 2013 nachzahlen müssen. Wo kann/ muss ich diesen Betrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nun für das 1. Quartal 2015 eintragen? Es ist ja, zumindest in meinen Augen, gezahlte Umsatzsteuer/ Vorsteuer? für dieses Quartal.

    Vielen Dank bereits vorab

    Beste Grüße
    CinDD
    Zuletzt geändert von CinDD; 13.01.2016, 00:05.

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

    Was soll die Umsatzsteuer 2013 in der Erklärung 2014?

    Gib nicht die Voranmeldungen 2014 ab, auch wenn das Finanzamt Dich vielleicht aufgefordert hat, diese nachzureichen, sondern am besten gleich die Jahreserklärung. Dann sind die Voranmeldungen für das Jahr schon mal gegessen!

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

      Hallo und vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe bereits den Beitrag nochmals editiert...man kommt ja nach dem Jahreswechsel komplett durcheinander

      Ich habe also im Januar 2015 Umsatzsteuer für 2013 nachzahlen müssen. Nun muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldungem für 2015 abgeben. Wo kann ich die dort nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

        Umsatzsteuernachzahlungen im Jahr 2015 zum Beispiel für das Jahr 2013:

        Umsatzsteuernachzahlungen für 2013 kann man in dem Formular EÜR 2015, oder gegebenenfalls in einer formlosen Gewinnermittlung im Jahr 2015 als Betriebsausgabe eintragen.

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

          Ich bin mir aus dem bisherigen Kontext nicht absolut sicher, was nun abgegeben werden soll ?

          4 USt-Voranmeldungen für alle 4 Quartale 2015 ?
          1 USt-Jahreserklärung für 2014 ?
          1 USt-Jahreserklärung für 2015 ? (ist frühestens Ende Mai 2016 abzugeben)

          So oder so: Ans Finanzamt gezahlte USt-Zahlungen sind KEINE Vorsteuer.

          Aber bitte noch einmal das Problem genau umschreiben. Vielleicht sehe ich (sehen wir) dann etwas klarer.
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

            Guten Morgen,
            vielen Dank für die Antworten.

            Ich muss die 4 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
            Das ist aber dann auch nicht wirklich grandios, dass man nachgezahlte Umsatzsteuer nicht geltend machen kann. Es ist ja eigentlich in dem Moment abgeführte Umsatzsteuer...?

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              #7
              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

              Manometer, Du willst doch nicht im Ernst die Umsatzsteuer 2013 in 2015 quasi neutralisieren und wieder zurückbekommen ? Dann könnte man die Umsatzsteuer auch gleich abschaffen.

              Was Jambo Dir schon hat mitteilen wollen hier noch mal anders formuliert:

              Es gibt die UMSATZsteuer und es gibt die EINKOMMENsteuer. Wenn Du bei der Gewinnermittlung Deiner gewerblichen (?) Tätigkeit bei der Einkommensteuer diese per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelst, dann sind Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt im Jahr der ZAHLUNG Betriebsausgaben, Umsatzsteuererstattungen im Jahr des Erhalts Betriebseinnahmen.

              Nicht nur vielleicht solltest Du Dir mal einen Steuerberater anlachen, denn es scheinen etwas die Basics zu fehlen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                Zitat von CinDD Beitrag anzeigen
                Guten Morgen,
                vielen Dank für die Antworten.

                Ich muss die 4 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
                Das ist aber dann auch nicht wirklich grandios, dass man nachgezahlte Umsatzsteuer nicht geltend machen kann. Es ist ja eigentlich in dem Moment abgeführte Umsatzsteuer...?
                Hallo CinDD,

                Steuer ist nun mal kein Wunschkonzert -> aber geltend machen kannst du doch die Zahlung als Betriebsausgabe, wurde von Vorrednern schon so geschrieben.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                  Zitat von CinDD Beitrag anzeigen
                  Das ist aber dann auch nicht wirklich grandios, dass man nachgezahlte Umsatzsteuer nicht geltend machen kann. Es ist ja eigentlich in dem Moment abgeführte Umsatzsteuer...?
                  Halt stop - es ist nicht Ihr Geld, sondern das des Finanzamtes! Also bitte, zahlen Sie dieses Geld, was Ihnen Ihre Kunden gaben, auch an den rechtmäßigen Eigentümer.

                  Außerdem, von Vorrednern bereits kurz beschrieben: In der Einnahme-Überschuß-Rechnung können gezahlte USt-Beträge als Kosten abgezogen werden, erstattete USt werden jedoch gewinnerhöhend berücksichtigt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                    Danke für die Hilfen.

                    Von mir aus kann die Umsatzsteuer sofort abgeschafft werden
                    Mit Steuerberatern habe ich nur negative Erfahrungen gemacht, deshalb nun selbst, und die Steuererklärungen für 2014 liefen auch problemlos.

                    Nun geht es eben mit den Voranmeldungen weiter.

                    Also danke bei eure Hilfe

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                      Da bei dir das absolute Grundwissen über das Umsatzsteuerrecht fehlt, kann ich dir nur zu einem Steuerberater raten.
                      Andernfalls kann das ziemlich böse ausgehen.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                        Zitat von CinDD Beitrag anzeigen
                        Danke für die Hilfen.

                        Von mir aus kann die Umsatzsteuer sofort abgeschafft werden
                        Mit Steuerberatern habe ich nur negative Erfahrungen gemacht, deshalb nun selbst, und die Steuererklärungen für 2014 liefen auch problemlos.

                        Nun geht es eben mit den Voranmeldungen weiter.

                        Also danke bei eure Hilfe
                        Mein Tipp für Sie:

                        Belegen Sie einen Kurs für Grundlagen der Buchführung:

                        ~~~ Einnahmen-Überschussrechnung und Jahresabschluss
                        ~~~ Jährliche Umsatzsteuererklärung, monatliche bzw. quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung
                        ~~~ Einkommensteuerklärung

                        Eine nicht pflichtgerechte Buchführung kann eine Steuerschätzung zur Folge haben.

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                          Wenn du Steuerberatern schlechte Erfahrungen gemacht hast und es nun selbst versuchen willst, solltest du es aber auch drauf haben. Ich garantiere dir: Ohne das angesprochene Grundwissen wird das böse enden. Früher oder später.
                          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                            Danke für eure zahlreichen Hinweise und Tips.
                            Ich werde versuchen, diese zu beherzigen.

                            Allerdings habe ich noch eine Frage: da ich die Voranmeldungen ja verspätet abgebe, wurde bereits für die jeweiligen Quartale eine festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung fällig. Angenommen diese beträgt für Q1 1.000€, wo muss ich diese nun eintragen. Oder muss diese nirgends rein, und das Finanzamt sieht im System, dass bereits Geld eingegangen ist und verrechnet dies?

                            Danke noch einmal

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wo nachgezahlte Umsatzsteuer eintragen?

                              Hallo CinDD,

                              du füllst deine Voranmeldungen nur mit deinen korrekten Zahlen aus und sendest dies ab. Das Finanzamt verrechnet dann mit deinen vorliegenden Zahlungen der Schätzungen und du bekommst je nachdem eben Geld zurück.

                              Tschüß

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