Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ALG 1 Eintragung für 2015

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ALG 1 Eintragung für 2015

    Wo muss mann für 2015 den ALG1 Betrag eingeben?

    In der Anlage N Zeile 29 andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld usw.) - Gibt es nicht mehr

    #2
    AW: ALG 1 Eintragung für 2015

    Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Wo muss mann für 2015 den ALG1 Betrag eingeben?

    In der Anlage N Zeile 29 andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld usw.) - Gibt es nicht mehr
    Im Hauptvordruck.
    Zeile 91.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: ALG 1 Eintragung für 2015

      super vielen lieben dank.

      Nu nur noch auf den Zettel von der Arge warten und dann eintragen und abschicken

      Kommentar


        #4
        AW: ALG 1 Eintragung für 2015

        Immerhin! Eine Fehlerquelle weniger!

        Angeblich sollen die Lohnersatzleistungen auch über den Belegabruf bereitgestellt werden?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: ALG 1 Eintragung für 2015

          ich habe leider keine Ahnung was du meinst

          Kommentar


            #6
            AW: ALG 1 Eintragung für 2015

            Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
            ich habe leider keine Ahnung was du meinst
            Früher gab es dafür 2 Zeilen.
            Ein häufiger Fehler war, dass Leute die Lohnersatzleistungen doppelt eingetragen haben und sich dann über falsche Berechnungen gewundert haben.

            Oder meinst du den Belegabruf?
            Der funktioniert für 2015 aber noch nicht. https://www.elster.de/Belegabruf/
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: ALG 1 Eintragung für 2015

              ich habe mir einmal eine Steuererklärung machen lassen und seitdem nehme ich mir die und versuch die für das neue Jahr sozusagen immer zu "kopieren". Somit erstell ich jedes Jahr eine komplett neue.

              Meine Frage wegen der ALG1 Eintragung wurde ja bereits erfolgreich beantwortet.

              Der letzte Satz sollte nur bedeuten, dass ich vom ALG1 noch kein Betrag für letztes Jahr genannt bekommen habe (Der Zettel kommt bestimmt noch im Februar oder März) und sobald dieser da ist kann ich das letzte Feld auch ausfüllen und dann abschicken. Wollte halt nur schonmal wissen wohin ich den Betrag dann schreiben muss.

              Kommentar

              Lädt...
              X