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Fehler bei Berechnung (Kirchenaustritt, Kirchensteuer auf Kapitalerträge)

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    Fehler bei Berechnung (Kirchenaustritt, Kirchensteuer auf Kapitalerträge)

    Hallo,

    Folgendes Problem:

    Es konnte keine Steuerberechnung durchgeführt werden
    (Abbruch-Hinweis: Hauptvordruck: Es wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingegeben, der Steuerpflichtige/Ehemann bzw. die Ehefrau ist jedoch nicht kirchensteuerpflichtig.)

    Sachlage: Ich bin Ende 2014 aus der Kirche ausgetreten, die Bank hat aber noch das gesamte Jahr 2015 die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet und abgeführt.
    (Die Bank fragt das wohl nur einmal im Jahr ab)
    Daher bin ich 2015 nicht kirchensteuerpflichtig gewesen, habe aber dennoch die entsprechenden Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt.


    Habe ich etwas übersehen bei der Eingabe, um die Berechnung erfolgreich ausführen zu lassen, oder versteht das Elsterformular diesen Fall noch nicht?
    Und was mache ich in Fall zwei, um dennoch meine Steuererklärung abgeben zu können?

    Gruß
    Jan

    #2
    AW: Fehler bei Berechnung (Kirchenaustritt, Kirchensteuer auf Kapitalerträge)

    Ich denke mal, dass ElsterFormular diesen Fall nicht "versteht".
    Probiere mal deine Steuererklärung trotzdem abzusenden, denn das Finanzamt dürfte die Steuererklärung trotzdem richtig bearbeiten können.

    Grüne Hinweise kann man wegklicken.

    Wenn du trotzdem eine unverbindliche Steuerberechnung haben willst, dann lass die Kirchensteuer weg.
    Vor dem Absenden schreibst du sie dann wieder rein.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler bei Berechnung (Kirchenaustritt, Kirchensteuer auf Kapitalerträge)

      Die Bank fragt deine Religion m.w. überhaupt nicht mehr ab.
      Dies geschah bei der Einführung über ein entsprechendes Anschreiben der Bank an dich.
      Wenn sich seitdem an deiner Konfession etwas geändert hat, so musst du das der Bank selber mitteilen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler bei Berechnung (Kirchenaustritt, Kirchensteuer auf Kapitalerträge)

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Die Bank fragt deine Religion m.w. überhaupt nicht mehr ab.
        Dies geschah bei der Einführung über ein entsprechendes Anschreiben der Bank an dich.
        Wenn sich seitdem an deiner Konfession etwas geändert hat, so musst du das der Bank selber mitteilen.
        Nein, das ist nicht richtig. Nach § 51a Abs. 2c Nr. 3 Sätze 1 und 3 EStG sieht das folgendermaßen aus:

        Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete hat unter Angabe der Identifikationsnummer und des Geburtsdatums des Schuldners der Kapitalertragsteuer einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern anzufragen, ob der Schuldner der Kapitalertragsteuer am 31. August des betreffenden Jahres (Stichtag) kirchensteuerpflichtig ist (Regelabfrage). ... Im Übrigen kann der Kirchensteuerabzugsverpflichtete eine Anlassabfrage bei Begründung einer Geschäftsbeziehung oder auf Veranlassung des Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern richten."
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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