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Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

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    #16
    AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

    Ich habe das Programm nur getestet und es hilft wunderbar mit allen Erläuterungen und Hinweisen, das fehlt mir beim Elster einfach....Nun hab ich es aber über Elster abgeschickt und werde sehen ob das Finanzamt den Betrag für Alleinstehende anpasst oder einfach so lässt. Habe mich heute telefonisch an das FA gewandt und mir wurde versichert, dass eine aktuelle Berechnung erfolgt....schaun wir mal...Wenn nicht nehme ich nächstes Jahr ein kostenpflichtiges Programm....

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      #17
      AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

      Die FÄ haben, soweit ich weiß noch, gar kein Programm für 2015, da werden erst alle Rechtsänderungen eingearbeitet.

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        #18
        AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

        Zitat von Ancalo Beitrag anzeigen
        Ich habe das Programm nur getestet und es hilft wunderbar mit allen Erläuterungen und Hinweisen, das fehlt mir beim Elster einfach....Nun hab ich es aber über Elster abgeschickt und werde sehen ob das Finanzamt den Betrag für Alleinstehende anpasst oder einfach so lässt. Habe mich heute telefonisch an das FA gewandt und mir wurde versichert, dass eine aktuelle Berechnung erfolgt....schaun wir mal...Wenn nicht nehme ich nächstes Jahr ein kostenpflichtiges Programm....
        Witzig WENN das Finanzamt im Bescheid den Fehler auch HÄTTE, was ich nicht glaube, was würde Dir dann nächstes Jahr ein kommerzielles Programm helfen ? Das würde dann ggf. richtig rechnen, der Bescheid wäre aber auch nächstes Jahr falsch, da das Finanzamt mit anderen Programmen rechnet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Die FÄ haben, soweit ich weiß noch, gar kein Programm für 2015, da werden erst alle Rechtsänderungen eingearbeitet.
          Kommt vermutlich auf das Bundesland darauf an.
          In Bayern steht das Programm für 2015 schon zur Verfügung.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Ancalo Beitrag anzeigen
          Ich habe das Programm nur getestet und es hilft wunderbar mit allen Erläuterungen und Hinweisen, das fehlt mir beim Elster einfach....Nun hab ich es aber über Elster abgeschickt und werde sehen ob das Finanzamt den Betrag für Alleinstehende anpasst oder einfach so lässt. Habe mich heute telefonisch an das FA gewandt und mir wurde versichert, dass eine aktuelle Berechnung erfolgt....schaun wir mal...Wenn nicht nehme ich nächstes Jahr ein kostenpflichtiges Programm....
          Da der Entlastungsbeitrag in der Steuererklärung selbst zahlenmäßig gar nicht eingetragen wird, kann hier zumindest diesbezüglich gar kein Fehler passieren!

          Oder siehst du auf dem Ausdruck deiner Steuererklärung irgendwo den Freibetrag als Zahl?
          Mfg

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            #20
            AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

            In Bayern steht das Programm für 2015 schon zur Verfügung.
            Das hat sich bei meinem Finanzamt (auch in Bayern) heute Nachmittag nicht so angehört. Mein Sachbearbeiter meinte am Telefon, vor März ginge sowieso nichts mit den Erklärungen für 2015.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das hat sich bei meinem Finanzamt (auch in Bayern) heute Nachmittag nicht so angehört. Mein Sachbearbeiter meinte am Telefon, vor März ginge sowieso nichts mit den Erklärungen für 2015.
              Das Programm steht schon zur Verfügung.
              Bescheide gehen jedoch frühestens erste März Woche raus.
              Mfg

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                #22
                AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

                Ich habe ihn so verstanden, dass er mit der Bearbeitung vor Ende Februar schon deshalb nicht beginnen kann oder will, weil er ja nicht darauf vertrauen kann, dass alle elektronisch zu übermittelnden Belege bereits vorliegen.

                Genau wegen einer solchen Belegübermittlung habe ich ihn nämlich angerufen. Mir liegt der Ausdrucks eines Belegs seit 8. Januar vor, abrufbar ist er aber bis heute nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

                  Hallo,

                  @Charlie24

                  warum willst du den Beleg abrufen, wenn du einen Ausdruck hast.
                  Traust du dem Ausdruck nicht.
                  Der Belegabruf ist bis jetzt eine Spielerei und sonst nichts

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

                    Der Belegabruf ist bis jetzt eine Spielerei und sonst nichts
                    Das ist deine persönliche Meinung. Natürlich kann ich meinen Beleg von Hand eingeben, ist ja auch längst gemacht.

                    Wenn aber der hochbetagte Schwiegervater 3 Renten hat und nur für eine davon ein Papierbeleg vorliegt, würde ich halt gern den Belegabruf nutzen wollen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Witzig WENN das Finanzamt im Bescheid den Fehler auch HÄTTE, was ich nicht glaube, was würde Dir dann nächstes Jahr ein kommerzielles Programm helfen ? Das würde dann ggf. richtig rechnen, der Bescheid wäre aber auch nächstes Jahr falsch, da das Finanzamt mit anderen Programmen rechnet.
                      Also ich befasse mich nicht mit steuerlichen Dingen, durch das kommerzielle Programm ( ich hab es gar nicht bezahlen müssen - man zahlt ja erst wenn man die Übermittlung nutzt) habe ich bei der Berechnung gesehen was sich verändert hat, dann beim Elster fiel die Berechnung wesentlich geringer aus....Ich meine ja auch nur, dass ich ohne das kom. Programm gar nix mitbekommen hätte und würde dann auch nicht merken wenn es viell. Vom FA auch falsch käme, wovon ich natürlich ebenso wenig ausgehe.....

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                        #26
                        AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

                        Update auf die neue Version 17.1 und dann ist die Steuerberechnung hoffentlich richtig
                        Mfg

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                          #27
                          AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende falsch

                          Hallo,

                          folgende Änderungen sind in Elsterformular 17.1 enthalten ->

                          Neue Steuererklärungsmodule (Plugins):
                          • Lohnsteuerbescheinigung 2016

                          Verbesserungen:
                          • Aktualisierung der Steuerberechnung
                          • Korrekturverfahren für die Lohnsteuerbescheinigungen ab 2016 („Datei“ – „Korrektur und Stornierung LStB“)
                          • Hilfetext wird im Modul „ELStAM“ wird wieder vollständig angezeigt

                          Die Chance ist also da.

                          Tschüß

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