Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

    Guten Tag!
    Nach meinen Informationen liegt der Höchstbetrag 2015 für die Altersvorsorge bei 22.172 €. Im Programm wird (Stand heute 14.01.2016) aber der alte Höchstbetrag von 20.000 € der Steuerberechnung zu Grunde gelegt. Falsch? Noch nicht eingepflegt? Wer weiß was dazu.

    Danke!

    - - - Aktualisiert - - -

    Habe den Beitrag fälschlicherweise statt in Elster-Formular bei Elster Online eingestellt. Bitte berücksichtigen, dass mein Hinweis sich auf Elster Formular bezieht.
    Dank!

    #2
    AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

    Aber wenn ich bei ElsterFormular 22.000,00 € eingebe, werden mir korrekt 17.600,00 € (80%) als abzugsfähig ausgewiesen.

    Wo ist der Fehler?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

      Vielleicht wurden die Änderungen in der Steuerberechnung noch nicht berücksichtigt?

      Ich habe es aber jetzt nicht getestet.

      Siehe auch : https://www.elster.de/anwenderforum/...iehende-falsch

      Letztes Jahr war es glaube ich ähnlich, dass mit dem ersten Update, die Steuerberechnung noch nicht aktuell war (wenn ich mich richtig erinnere ).

      Kann es daran liegen?
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

        Zitat von elstergold! Beitrag anzeigen
        Nach meinen Informationen liegt der Höchstbetrag 2015 für die Altersvorsorge bei 22.172 €. Im Programm wird (Stand heute 14.01.2016) aber der alte Höchstbetrag von 20.000 € der Steuerberechnung zu Grunde gelegt. Falsch? Noch nicht eingepflegt? Wer weiß was dazu.


        Habe den Beitrag fälschlicherweise statt in Elster-Formular bei Elster Online eingestellt. Bitte berücksichtigen, dass mein Hinweis sich auf Elster Formular bezieht.
        Ja, da rechnet EF offensichtlich falsch. Wäre interessant zu wissen, ob Elster-Online auch falsch rechnet, habe aber aktuell keine Muße zum Ausprobieren.

        Kommentar


          #5
          AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

          Dann am besten mal der Hotline melden.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

            Ja, da rechnet EF offensichtlich falsch.
            Jetzt konnte ich den Fehler auch nachvollziehen, beim ersten Versuch war ich in meiner eigenen Zusammenveranlagung unterwegs, da hätte ich die Beiträge verdoppeln müssen.
            Im EOP habe ich leider keinen passenden Fall angelegt, um das schnell zu testen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

              Im EOP wird auch noch mit den früheren Höchstbeträgen von 20.000,00 € gerechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                Antwort der Elster-Hotline zu meiner Anfrage:
                "die Steuerberechnung ist in der aktuellen Version noch nicht komplett aktualisiert.
                Die Steuerberechnung wird voraussichtlich im Februar aktualisiert.


                Gruß
                elstergold

                Kommentar


                  #9
                  AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                  Die offiziellen Programme der Finanzverwaltung sind bislang noch nicht freigegeben.
                  Also warum sollten dann EOP & EF schon aktuell sein, wenn diese doch auch auf die Berechnungsprogramme der Finanzverwaltung zurückgreifen.

                  Aber es ist jedes Jahr das gleiche: erst wird pünktlich am 01.01. gejammert, dass das abgelaufene Jahr in EOP & EF noch nicht freigeschaltet ist und anschließend wird gejammert weil die Berechnung fehlerhaft ist.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                    ... erst wird pünktlich am 01.01. gejammert, dass das abgelaufene Jahr in EOP & EF noch nicht freigeschaltet ist
                    Im EOP gab es heuer bezüglich der Einkommensteuererklärung nichts zu jammern, da war das Jahr 2015 am 1. Januar verfügbar.
                    Die Berechnungsfehler treffen ja nicht jeden Steuerpflichtigen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Die offiziellen Programme der Finanzverwaltung sind bislang noch nicht freigegeben.
                      Also warum sollten dann EOP & EF schon aktuell sein, wenn diese doch auch auf die Berechnungsprogramme der Finanzverwaltung zurückgreifen.
                      Nach der krausen Logik müssten EF und EOP noch mit den ESt-Tabellen von 2015 rechnen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        Die offiziellen Programme der Finanzverwaltung sind bislang noch nicht freigegeben.
                        Also warum sollten dann EOP & EF schon aktuell sein, wenn diese doch auch auf die Berechnungsprogramme der Finanzverwaltung zurückgreifen.

                        Aber es ist jedes Jahr das gleiche: erst wird pünktlich am 01.01. gejammert, dass das abgelaufene Jahr in EOP & EF noch nicht freigeschaltet ist und anschließend wird gejammert weil die Berechnung fehlerhaft ist.
                        Das ist Quatsch.
                        Das eine (Steuerprogramm der Finanzverwaltung) hat mit dem anderen (Steuerberechnung in ElsterFormular ) nichts zu tun.
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                          Wieso quatsch?

                          EF & EOP werden ebenfalls von der Finanzverwaltung entwickelt.
                          Du glaubst doch nicht ernsthaft dass die Berechnungsprogramme für EF/EOP extra und parallel zu den offiziellen Programmen der Finanzverwaltung entwickelt werden.
                          EF/EOP ist lediglich eine leicht abgespeckte Version.
                          Und der Einwand mit den ESt-Tabellen ist Blödsinn, wenn ich einen Steuerbescheid mit Vorauszahlungen erhalte, so sind diese auch schon mit den Steuertabellen für das Folgejahr berechnet.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Wieso quatsch?

                            EF & EOP werden ebenfalls von der Finanzverwaltung entwickelt.
                            Stimmt. Verwaltung heißt, der Bürger ist der Arsch. In hessisch Sibirien wie im Rest der Republik.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              Die offiziellen Programme der Finanzverwaltung sind bislang noch nicht freigegeben.
                              Also warum sollten dann EOP & EF schon aktuell sein, wenn diese doch auch auf die Berechnungsprogramme der Finanzverwaltung zurückgreifen.

                              Aber es ist jedes Jahr das gleiche: erst wird pünktlich am 01.01. gejammert, dass das abgelaufene Jahr in EOP & EF noch nicht freigeschaltet ist und anschließend wird gejammert weil die Berechnung fehlerhaft ist.
                              Der Finanzverwaltung ist schon Monate vor dem Jahreswechsel bekannt, was zu ändern ist. Die Gesetze werden ja nicht aus einem Hut gezaubert.
                              Warum wird die Arbeit dann nicht schon vorher in Angriff genommen?

                              Möchte mal sagen, dass die Vorbereitung für das nächste Jahr einfach zu spät begonnen wird.

                              Wenn ich meine Steuererklärungen zu spät einreiche, sind Verzugszinsen und/oder Säumniszuschläge fällig.

                              Das ist nicht lustig

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X