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Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

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    #16
    AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

    Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
    Der Finanzverwaltung ist schon Monate vor dem Jahreswechsel bekannt, was zu ändern ist. Die Gesetze werden ja nicht aus einem Hut gezaubert.
    Die Finanzverwaltung scheint nicht (wie es meines Wissens die Datev macht!) verschiedene Versionen zu entwickeln, um dann auf Gesetzesänderungen, über die oft Ende des Jahres entschieden wird, sofort reagieren zu können. Es wird ja auf der anderen Seite auch wieder Menschen gehen, die dem Staat Verschwendung vorwerfen, wenn drei Softwarepakete entwickelt werden, obwohl man schon weiß dass man zwei davon nicht brauchen können wird.

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      #17
      AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Wieso quatsch?

      EF & EOP werden ebenfalls von der Finanzverwaltung entwickelt.
      Du glaubst doch nicht ernsthaft dass die Berechnungsprogramme für EF/EOP extra und parallel zu den offiziellen Programmen der Finanzverwaltung entwickelt werden.
      EF/EOP ist lediglich eine leicht abgespeckte Version.
      Und der Einwand mit den ESt-Tabellen ist Blödsinn, wenn ich einen Steuerbescheid mit Vorauszahlungen erhalte, so sind diese auch schon mit den Steuertabellen für das Folgejahr berechnet.
      Dass du damit falsch liegst kannst du ganz einfach erkennen :
      In der Vergangenheit war es so, dass die Finanzämter schon (richtige) Bescheide rausgeschickt haben, obwohl die Vorausberechnung in ElsterFormular immer noch zumindest teilweise falsch oder gar teilweise nicht möglich war .
      Mfg

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        #18
        AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

        Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
        Der Finanzverwaltung ist schon Monate vor dem Jahreswechsel bekannt, was zu ändern ist. Die Gesetze werden ja nicht aus einem Hut gezaubert.
        Warum wird die Arbeit dann nicht schon vorher in Angriff genommen?

        Möchte mal sagen, dass die Vorbereitung für das nächste Jahr einfach zu spät begonnen wird.

        Wenn ich meine Steuererklärungen zu spät einreiche, sind Verzugszinsen und/oder Säumniszuschläge fällig.

        Das ist nicht lustig
        Die Bereitstellung des Berechnungsmoduls ist ein zusätzlicher Service. Die Übermittlung der Erklärung setzt grundsätzlich keine Vorabberechnung voraus. Die von der Hotline angekündigte Bereitstellung (.. Februar ..) liegt zudem weit vor dem vorgeschriebenen Abgabetermin. Für eine verspätete Abgabe dürften damit andere Gründe ursächlich sein.

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          #19
          AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

          Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
          Der Finanzverwaltung ist schon Monate vor dem Jahreswechsel bekannt, was zu ändern ist. Die Gesetze werden ja nicht aus einem Hut gezaubert.
          Warum wird die Arbeit dann nicht schon vorher in Angriff genommen?

          Möchte mal sagen, dass die Vorbereitung für das nächste Jahr einfach zu spät begonnen wird.

          Wenn ich meine Steuererklärungen zu spät einreiche, sind Verzugszinsen und/oder Säumniszuschläge fällig.

          Das ist nicht lustig
          Für die ESt hätte man ohne Steuerberater ja grundsätzlich bis Ende Mai Zeit. Bis dahin laufen die Berechnungen meistens. Anmeldungssteuern sind ja erstmal nicht von den Höchstbeträgen betroffen und die Formulare dafür sind ja sehr schnell verfügbar. Also sehe ich keine Probleme die Abgabefristen einzuhalten. Natürlich gibt es da aber auch Ausnahmen.

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            #20
            AW: Falscher Höchstbetrag in Steuerberechnung 2015?

            Nun (14.02.2016) wurde das Programm "ge-up-dateted" und die 22.172 € sind als Höchstbetrag eingepflegt.

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