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Angabe Krankenversicherung als Werkstudent für Steuererkläung 2015

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    Angabe Krankenversicherung als Werkstudent für Steuererkläung 2015

    Hallo zusammen,

    trotz eingehender Recherche komme ich an diesem Punkt gerade nicht weiter, weil unterschiedliche Herangehensweisen online zu finden sind und daher hatte ich hier nun auf eine offizielle Lösung gehofft.
    Ich habe 2015 als Werkstudent den regulären Werkstudentenbeitrag entrichtet; seit Februar 2015 81,90 Euro (KV=66,38 €; PV=15,52 € Summe), für Januar noch 78,50 Euro (KV=64,77 €; PV=13,73 €).
    Allerdings ist es mir noch unklar, ob bzw. wo genau ich diese beiden Beiträge KV und PV als Werkstudent in Elster eintragen muss.

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
    Liebe Grüße aus München

    #2
    AW: Angabe Krankenversicherung als Werkstudent für Steuererkläung 2015

    In der Anlage Vorsorgeaufwand bei der Krankenversicherung.

    Wenn die Beträge in deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, dann trägst du sie nur in der Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N ein und die Beträge werden automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen.
    Mfg

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      #3
      AW: Angabe Krankenversicherung als Werkstudent für Steuererkläung 2015

      Hallo,

      danke für die schnelle Antwort!
      Dadurch, dass die Beiträge ja eben NICHT in meiner Lohnsteuerbescheinigung auftauchen ist für mich eben die Frage, wo ich sie unter den Vorsorgeaufwendungen eintragen muss, also in welcher Zeile ganz genau. Und ob KV und PV getrennt oder addiert. Vielleicht Zeile 16 und 18?
      Zuletzt geändert von Knuddelhäschen; 14.01.2016, 17:52.

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        #4
        AW: Angabe Krankenversicherung als Werkstudent für Steuererkläung 2015

        Zeilen 16 und 18 sind korrekt, es sei denn, du wärst als Student privat krankenversichert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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