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Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

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    Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

    Hallo zusammen,

    hoffe einer kann mir helfen. Leider konnte ich nicht mehr auf meinen vorherigen Jahre zugreifen, musste alles neu installieren.

    Wisst ihr wo ich Medikamente eintragen kann?
    Wo kann ich die Brille bzw. Kontaktlinsen eintragen? Z.b. bei Kontaktlinsen, ist es nur möglich eine Packung abzusetzen oder für das ganze Jahr?
    Wo kommt dieses Mal die Zahnzusatzversicherung hin?


    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von bumblebee1*11; 14.01.2016, 18:01.

    #2
    AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

    Selbst getragene Krankheitskosten gehören in den Mantelbogen zu den außergewöhnlichen Belastungen - Zeile 67

    Zusatzkrankenversicherungen kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand - meist Zeile 22
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

      Nachdem immer noch mit einer zumutbaren Eigenbelastung gerechnet wird, wirken sich Kosten für Medikamente und ähnliches bei den meisten Steuerpflichtigen nicht steuermindernd aus.

      Da aber Verfahren darüber anhängig sind, ob diese Eigenbelastung rechtens ist, macht die Angabe auch kleinerer Beträge im Moment durchaus Sinn.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nachdem immer noch mit einer zumutbaren Eigenbelastung gerechnet wird, wirken sich Kosten für Medikamente und ähnliches bei den meisten Steuerpflichtigen nicht steuermindernd aus.

        Da aber Verfahren darüber anhängig sind, ob diese Eigenbelastung rechtens ist, macht die Angabe auch kleinerer Beträge im Moment durchaus Sinn.
        Das mir bekannte Verfahren am BFH ist erledigt:
        http://www2.nwb.de/portal/content/ir...s_1499833.aspx

        Ob es noch weitere Verfahren gibt, ist mir aber nicht bekannt.
        Mfg

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          #5
          AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

          Ob es noch weitere Verfahren gibt, ist mir aber nicht bekannt.
          Was noch beim BFH anhängig ist, wird sicher ebenso entschieden.

          Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die unterlegenen Kläger nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtswegs das Bundesverfassungsgericht anrufen wollten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die unterlegenen Kläger nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtswegs das Bundesverfassungsgericht anrufen wollten.
            Haben sie (absichtlich klein geschrieben) es getan? Az?
            EF sollte die aktuelle Rechtsprechung abbilden.
            Zuletzt geändert von stiller; 14.01.2016, 20:25. Grund: absichtlich
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              EF sollte die aktuelle Rechtsprechung abbilden.
              Hä? Verstehe ich nicht. Wie kommst du darauf, dass dem nicht so wäre?
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 14.01.2016, 19:59.
              Mfg

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                #8
                AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                EF bildet natürlich die aktuelle Verwaltungsmeinung ab, die sich zur Zeit mit der aktuellen Rechtsprechung deckt. Das mit der beabsichtigten Verfassungsbeschwerde habe ich auch gehört, aber selbst wenn es so WÄRE, ändert das bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts daran, dass EF sich mit der aktuellen Rechtsprechung deckt.

                Oder anders herum ausgedrückt: Nur weil ich vielleicht aus irgendwelchen Gründen das EStG als verfassungswidrig ansehen könnte und gegen alle Gerichte durchklage und dadurch ggf. zufällig eine Verfassungsbeschwerde anhängig hätte, muss die Finanzverwaltung doch nicht EF zurückziehen ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                  Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                  Hä? Verstehe ich nicht. Wie kommst du darauf, dass dem nicht so wäre?
                  Mein Zitat betraf Charlie24 und Picard777 hat mich sehr gut verstanden.
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                    ElsterFormular bildet die aktuelle Gesetzeslage ab und sonst nichts, das sollte zumindest so sein, auch wenn es nicht immer klappt!

                    Die Frage, ob Steuerbescheide in diesem Punkt weiterhin für vorläufig erklärt werden, ist doch keine Frage von ElsterFormular!

                    Nur diese letzte Frage ist doch im Moment interessant und wie das für 2015 entschieden wird, wird man sehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      ElsterFormular bildet die aktuelle Gesetzeslage ab und sonst nichts, das sollte zumindest so sein, auch wenn es nicht immer klappt!

                      Die Frage, ob Steuerbescheide in diesem Punkt weiterhin für vorläufig erklärt werden, ist doch keine Frage von ElsterFormular!

                      Nur diese letzte Frage ist doch im Moment interessant und wie das für 2015 entschieden wird, wird man sehen.
                      Die Frage ist, ob sie (klein) dagegen vorgegangen sind. Az ?
                      Wenn nicht, würde es nie in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen werden.
                      Ich hoffe, ich wurde nun verstanden.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nur diese letzte Frage ist doch im Moment interessant und wie das für 2015 entschieden wird, wird man sehen.
                        Laut BMF-Schreiben betrifft die Vorläufigkeit alle Veranlagungszeiträume. Also auch den Steuerbescheid 2015.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                          Hallo,

                          >>>Die Frage ist, ob sie (klein) dagegen vorgegangen sind. Az ?
                          >>>Wenn nicht, würde es nie in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen werden.

                          Selbst wenn es im Vorläufigkeitskatalog enthalten sein sollte (was ich nicht weiß) bedeutet das nicht, dass es die Elster-Berechnung ändert.
                          Aktuell geht die Finanzverwaltung von der Rechtmäßigkeit der zumutbaren Eigenbelastung aus, und damit rechnet sowohl Elster als auch das Finanzamt so wie es im Gesetz steht.

                          Der Vorläufigkeitsvermerk soll nur massenhafte Einsprüche (=Arbeit für die Finanzämter) entbehrlich machen, sagt aber absolut nichts über die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung aus (eher im Gegenteil, wenn dann hätte das BMF das schon längst entsprechend geregelt).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Medikamente/Brille-o.Kontaktlinsen/Zahnzusatzversicherung

                            Die Frage ist, ob sie (klein) dagegen vorgegangen sind. Az ?
                            Ich arbeite nicht in der Posteingangsstelle des Bundesverfassungsgerichts, woher soll ich das also wissen?

                            Die Verfassungsbeschwerde ist doch kein fristgebundener Rechtsbehelf, die innerhalb eines Monats nach Verkündung der BFH-Entscheidung erhoben werden muss.

                            Die BFH-Entscheidungen vom September sind vom BFH selbst erst am 23.12.2015 veröffentlicht worden, wann die Urteile abgesetzt wurden, ist nicht bekannt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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