Hallo allerseits,
im Steuerfall eines pensionierten Landesbeamten haben die vorherigen Versionen Elsterformular (Einkommenssteuererklärung 2013, 2014) bei den Sonderausgaben sämtliche Versicherungsprämien (so auch Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung usw.) in voller Höhe angerechnet; es erfolgte trotz Beträge über 3.000 Euro (ohne Krankenversicherung) nicht die Prozedur um Vorwegabzug usw. Nun wurde der 2014er Steuerfall mit exakt allen Daten in den 2015er Steuerfall und somit in das aktuelle Elsterformular (2015) übernommen. Ohne Änderungen im Steuerfall vorgenommen zu haben, werden nun nicht mehr alle Versicherungsprämien angerechnet; vielmehr erfolgt die Prozedur um Vorwegabzug usw. Dies erklärt sich mir nicht, weil in dem neuen Steuerfall exakt alle Eintragungen aus dem 2014er Steuerfall übernommen wurden. Es riecht nach einer in der neuesten Version Elsterformular umgesetzten Änderung im Einkommenssteuergesetz!?!?!?!? Weiß jemand mehr hierzu???
Gruß
Norbert
im Steuerfall eines pensionierten Landesbeamten haben die vorherigen Versionen Elsterformular (Einkommenssteuererklärung 2013, 2014) bei den Sonderausgaben sämtliche Versicherungsprämien (so auch Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung usw.) in voller Höhe angerechnet; es erfolgte trotz Beträge über 3.000 Euro (ohne Krankenversicherung) nicht die Prozedur um Vorwegabzug usw. Nun wurde der 2014er Steuerfall mit exakt allen Daten in den 2015er Steuerfall und somit in das aktuelle Elsterformular (2015) übernommen. Ohne Änderungen im Steuerfall vorgenommen zu haben, werden nun nicht mehr alle Versicherungsprämien angerechnet; vielmehr erfolgt die Prozedur um Vorwegabzug usw. Dies erklärt sich mir nicht, weil in dem neuen Steuerfall exakt alle Eintragungen aus dem 2014er Steuerfall übernommen wurden. Es riecht nach einer in der neuesten Version Elsterformular umgesetzten Änderung im Einkommenssteuergesetz!?!?!?!? Weiß jemand mehr hierzu???
Gruß
Norbert
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