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    Abbruch Hinweis

    Bekomme bei der aktuellen ESt 2015-Berechnung folgenden Abbruch-Hinweis:

    Hauptvordruck: Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal
    zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und
    sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

    ME habe ich alle Beträge richtig erfasst. Ist das vllt. ein Programm-Fehler oder mache ich doch etwas nicht richtig?

    Vielen Dank vorab!
    Crischan

    #2
    AW: Abbruch Hinweis

    Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal
    zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und
    sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
    Hast du denn schon die Lohnsteuerbescheinigung für 2015 in Händen?

    Man darf sich bei der Datenübernahme nicht vertippen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis

      Vielen Dank - die Zahlen sind richtig. Ich wundere mich auch, warum auf den Hauptvordruck Bezug genommen wird. Dort habe ich keine KV/PV-Beiträge oder AG-Zuschüsse eingetragen.

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        #4
        AW: Abbruch Hinweis

        Bisschen konkreter wär nicht schlecht.

        Wenn die Fehlermeldung die Höhe der angegebenen AG-Zuschüsse bemängelt, liegt anscheinend eine a) freiwillige GKV oder b) PKV vor. Was von beiden? Falls a), i) Selbstzahler oder ii) Firmenzahler? Falls i), wurden die Versicherungsbeiträge eingetragen? Falls b), wurden die Beträge aus der Bescheinigung der PKV (die der Großteil der privat Versicherten erst in einigen Wochen kriegen dürfte) eingetragen?

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis

          Hallo neysee,

          also Stpfl. PKV, Beiträge wie in 2014, nur der AG-Zuschuss hat sich erhöht auf 3.613,56 Euro p.a. für die PKV.

          PPV ist gleichgeblieben.

          Bei Ehegatte alles gesetzlich, keine Besonderheiten.

          Ich vermute, dass in den Berechnungsalgorithmen ein Bug ist...

          BG, crischan

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            #6
            AW: Abbruch Hinweis

            Du hast deinen AG-Zuschuss zur PKV sicher unter Nummer 24 b deiner Lohnsteuerbescheinigung und nicht versehentlich unter Nummer 24 a eingetragen?

            Ich habe nämlich einen solchen Eintrag jetzt mal bei mir simuliert, bei mir gibt es kein Problem bei der Berechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Abbruch Hinweis

              Hallo Charlie24,

              Dank Dir - der Eintrag ist richtig in 24b. Schon seltsam...

              BG, crischan

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                #8
                AW: Abbruch Hinweis

                Ich habe meine eigenen von der Versicherung bescheinigten PKV-Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand ab Zeile 23 eingetragen, wo sie hingehören.

                Bei mir hat der AG nur unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung einen Eintrag zur PKV bzw. Mindestvorsorgepauschale gemacht, wie das auch richtig ist.
                Dieser Eintrag taucht in der Erklärung korrekterweise nicht auf.

                In Zeile 11 muss in jedem Fall ja angekreuzt sein!

                Die Einträge zur GKV bei deiner Ehefrau hast du auch überprüft? Der Fehler könnte auch dort liegen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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