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Ehrenamt / Nebenverdienst

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    Ehrenamt / Nebenverdienst

    Hallo zusammen,

    folgende Frage:

    Meine Frau (Hausfrau), arbeitet zur Aushilfe in unserer Gemeindebücherei und erhält hier 5€/Std..
    Wo müssen wir diese "Einkünfte" in der Einkommensteuererklärung eingeben?
    Bei deiser Art von Einkünften beträgt der Steuerfreibetrag 720€.

    Da sie nicht Angestellt ist, habe ich die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) benutzt.
    In Zeile 9 musste ich als Betrag "0€" eingeben da sonst ein "Fehler" auftrat.
    In Zeile 36 (in beiden € Feldern den selben Betrag) habe ich nun einen Betrag bis 720€ eingetragen - hier sollte sich an der Erstattung nichts ändern - tat es auch nicht.
    Trage ich nun einen Betrag (20000€) eingetragen der weit darüber liegt, an der Erstattung änderte aber nichts.
    Habe ich ihn in der falschen Zeile eingetragen?

    Gruß,
    Christian

    #2
    AW: Ehrenamt / Nebenverdienst

    Keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass es da einen Steuerfreibetrag von 720 Euro gibt, aber du wirst dich da schon bei der Gemeinde versichert haben, dass das so stimmt.
    Die Zeile 36 hat mehrere Spalten.
    Links kommt der Gesamtbetrag rein, den deine Frau erhalten hat.
    In der Mitte dann der Betrag, wo du meinst, dass er steuerfrei wäre.
    In Zeike 9 dann der nun steuerpflichtige Rest. Ggfs. Null.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 16.01.2016, 20:35.
    Mfg

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      #3
      AW: Ehrenamt / Nebenverdienst

      Es geht wohl um begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 3 Nummer 26a EStG. Da sollte eine Tätigkeit in der Gemeindebücherei keine Probleme bereiten. Büchereien dienen der Bildung und Kultur und Lesen bildet allemal!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Ehrenamt / Nebenverdienst

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es geht wohl um begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 3 Nummer 26a EStG. Da sollte eine Tätigkeit in der Gemeindebücherei keine Probleme bereiten. Büchereien dienen der Bildung und Kultur und Lesen bildet allemal!
        Genau, es handelt sich um die so genannte "Ehrenamtspauschale".

        Was aber komisch ist, das es in der Berechnung der Einkommensteuererklärung keinen unterschied mach ob ich 1€, 20.000€ oder 100.000€ links eintrage und in der mitte 720€ ??

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          #5
          AW: Ehrenamt / Nebenverdienst

          Zitat von Blindekuh79 Beitrag anzeigen
          Genau, es handelt sich um die so genannte "Ehrenamtspauschale".

          Was aber komisch ist, das es in der Berechnung der Einkommensteuererklärung keinen unterschied mach ob ich 1€, 20.000€ oder 100.000€ links eintrage und in der mitte 720€ ??
          Hast du die Erläuterungen dazu denn nicht gelesen?
          Den steuerpflichtigen Teil davon musst du noch in einer anderen Zeile unterbringen. z.B. Zeile 10.
          Siehe Spalte ganz rechts.
          Mfg

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