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Einkommensteuererklärung 2015 - Problem mit Anlage N - Elterngeld

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    Einkommensteuererklärung 2015 - Problem mit Anlage N - Elterngeld

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei unsere Einkommensteuererklärung für 2015 zu machen.
    Wir sind dieses Jahr stolze Eltern einer kleinen Tochter geworden und beziehen von daher Elterngeld.
    Selbiges wollte ich in Anlage N angeben. Jetzt sehe ich aber, dass es im Gegensatz zu der Anlage N von 2014, das Feld "Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen" nicht mehr gibt. Ich frage mich nun, wo ich das Elterngeld eintragen soll?
    Wir haben Elterngeld ab März bezogen. im Januar und Februar war meine Frau im Mutterschutz.
    Vielleicht könnt Ihr mich aufschlauen.

    Danke und viele Grüße,

    Georg

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung 2015 - Problem mit Anlage N - Elterngeld

    Hallo,

    ~~~Wir haben Elterngeld ab März bezogen.
    das müsste in Hauptvordruck, Seite 4 , Zeile 91 passen.

    ~~~Januar und Februar war meine Frau im Mutterschutz
    wenn da nichts in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 15 eingetragen ist,
    sollte das additiv auch in Hauptvordruck, Seite 4 , Zeile 91 passen.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung 2015 - Problem mit Anlage N - Elterngeld

      Hallo,

      erst einmal vielen Dank für die Antwort.

      Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 15 etwas eingetragen. Da ja der Arbeitgeber für Januar/Februar einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geleistet hat.

      Wieso fehlt denn in 2015 plötzlich das Feld Feld "Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen"? Weiss das Jemand?

      Ich habe verstanden, dass man in den Hauptvordruck, Seite 4 , Zeile 91 nur eintragen darf, wenn keine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum vorliegt.

      Danke und viele Grüße,

      Georg Kappelmeier

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung 2015 - Problem mit Anlage N - Elterngeld

        Es fehlt zu Recht, weil es bisher sowohl im Hauptvordruck wie auch in der Anlage N vorhanden war, was häufig zu fehlerhaften Doppeleinträgen geführt hat.

        Eine Erklärungsmöglichkeit genügt vollkommen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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