Hallo liebe Forenmitglieder,
folgende Situation:
Meine Frau und ich sind vollzeit Angestellte das gesamte Jahr 2015 gewesen. Nun hat sich meine Frau seit 10.11.2015 nebenbei selbständig als Nageldesignerin gemacht. Hat dafür auch ein Gewerbe, also ein Nebengewerbe(!) angemeldet.
Ihre Buchführung hat sie gewissenhaft betrieben, nur hat sie durch diverse Kosten für die Existenzgründung (alles aus Eigenkapital) ein Gewinn 2015 von unter -1.500 EUR (also Verlust) zu verzeichnen.
Reicht es jetzt aus, diesen negativen Betrag in Anlage S, Zeile 4 einzutragen?
Außerdem hat meine Frau ja jetzt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen. Muss jetzt diese neue auf dem Hauptvordruck in Zeile 3 eingetragen werden? Weil diese neue Steuernummer hat ja nichts mit mir zu tun, nicht dass dann meine Steuer-ID gar nicht mehr dazu passt.
Vielen Dank vorab für eure Hilfreichen Tipps.
Grüße,
Peter
folgende Situation:
Meine Frau und ich sind vollzeit Angestellte das gesamte Jahr 2015 gewesen. Nun hat sich meine Frau seit 10.11.2015 nebenbei selbständig als Nageldesignerin gemacht. Hat dafür auch ein Gewerbe, also ein Nebengewerbe(!) angemeldet.
Ihre Buchführung hat sie gewissenhaft betrieben, nur hat sie durch diverse Kosten für die Existenzgründung (alles aus Eigenkapital) ein Gewinn 2015 von unter -1.500 EUR (also Verlust) zu verzeichnen.
Reicht es jetzt aus, diesen negativen Betrag in Anlage S, Zeile 4 einzutragen?
Außerdem hat meine Frau ja jetzt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen. Muss jetzt diese neue auf dem Hauptvordruck in Zeile 3 eingetragen werden? Weil diese neue Steuernummer hat ja nichts mit mir zu tun, nicht dass dann meine Steuer-ID gar nicht mehr dazu passt.
Vielen Dank vorab für eure Hilfreichen Tipps.
Grüße,
Peter
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