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Frage zu Anlage S, nebenberufliches Kleingewerbe

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    Frage zu Anlage S, nebenberufliches Kleingewerbe

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    folgende Situation:
    Meine Frau und ich sind vollzeit Angestellte das gesamte Jahr 2015 gewesen. Nun hat sich meine Frau seit 10.11.2015 nebenbei selbständig als Nageldesignerin gemacht. Hat dafür auch ein Gewerbe, also ein Nebengewerbe(!) angemeldet.
    Ihre Buchführung hat sie gewissenhaft betrieben, nur hat sie durch diverse Kosten für die Existenzgründung (alles aus Eigenkapital) ein Gewinn 2015 von unter -1.500 EUR (also Verlust) zu verzeichnen.

    Reicht es jetzt aus, diesen negativen Betrag in Anlage S, Zeile 4 einzutragen?
    Außerdem hat meine Frau ja jetzt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen. Muss jetzt diese neue auf dem Hauptvordruck in Zeile 3 eingetragen werden? Weil diese neue Steuernummer hat ja nichts mit mir zu tun, nicht dass dann meine Steuer-ID gar nicht mehr dazu passt.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfreichen Tipps.

    Grüße,
    Peter

    #2
    AW: Frage zu Anlage S, nebenberufliches Kleingewerbe

    Sie muss vor allen Dingen eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- machen, aus der der Verlust ableitbar ist. Die EÜR ist ein eigenständiges Formular und im Gesamtumfang von ElsterFormular enthalten.
    Bei geringen Umsätzen kann auch eine formlose EÜR, z. B. mit Excel erstellt werden.

    Ob zum Beleg für die Kleinunternehmerschaft auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben ist, sollte deine Frau mit dem Finanzamt klären.

    Das Ergebnis der EÜR trägt sie dann in die Anlage S (dürfte hier wahrscheinlich richtig sein, bei Gewerbe wäre es die Anlage G) ein.

    Die neue Steuernummer gehört in die EÜR und soweit erinnerlich auch in die Anlage S bzw. G.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Anlage S, nebenberufliches Kleingewerbe

      Aus der Mitteilung des Finanzamts über die neue Steuernummer könnt Ihr genau erkennen, ob dieses an Euch beide adressiert ist und für welche Steuerarten die Steuernummer gilt.

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu Anlage S, nebenberufliches Kleingewerbe

        Hallo,

        Imho Anlage G.

        Auskunft gibt dir auch das zuständige FA.
        Die neue Steuernummer kommt in die Umsatzsteuererklärung deiner Frau und in die Einnahmeüberschussrechnung.
        Im Hauptvordruck trägst du die alte Steuernummer ein

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Frage zu Anlage S, nebenberufliches Kleingewerbe

          Als Nageldesignerin ist die Anlage G abzugeben und nicht die Anlage S.
          Es handelt sich um ein Gewerbe.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Auskunft gibt dir auch das zuständige FA.
          Die neue Steuernummer kommt in die Umsatzsteuererklärung deiner Frau und in die Einnahmeüberschussrechnung.
          Im Hauptvordruck trägst du die alte Steuernummer ein

          Gruß FIGUL
          Normalerweise gilt die neue Steuernummer auch für die Einkommensteuer. Das sollte aber auch auf der Steuernummer -Mitteilung stehen.
          Im Zweifel telefonisch beim Finanzamt nachfragen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von pemue Beitrag anzeigen
          . Hat dafür auch ein Gewerbe, also ein Nebengewerbe(!) angemeldet.
          Ob Hauptgewerbe oder Nebengewerbe interessant das Finanzamt nicht. Steuerlich macht das nämlich auch gar keinen Unterschied.

          Nur das Gewerbeamt fragt immer danach. Warum auch immer.
          Mfg

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