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Leistung im Folgejahr bezahlt - in welcher Steuererklärung angeben?

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    Leistung im Folgejahr bezahlt - in welcher Steuererklärung angeben?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass mir jemand bei der Beantwortung der folgenden Frage behilflich sein kann:

    Im Dezember 2015 habe ich eine Gesundheitsleistung (privat zu zahlen) in Anspruch genommen, die ich allerdings erst jetzt im Januar bezahlen werde. Es wird eine Barzahlung sein, also gab es auch kein Rechnungsdatum. Die Quittung hat üblicherweise folgenden Text: "Behandlung Frau X am Behandlungsdatum".
    Nun stelle ich mir die Frage, ob das Leistungsdatum oder das Rechnungsdatum für die Steuererklärung entscheidend ist. Gebe ich es für die 2015er Steuererklärung an, da die Leistung in 2015 stattgefunden hat oder erst für die 2016er Steuererklärung, da ich erst in 2016 gezahlt habe?

    Danke

    #2
    AW: Leistung im Folgejahr bezahlt - in welcher Steuererklärung angeben?

    Zitat von nisichan Beitrag anzeigen
    Nun stelle ich mir die Frage, ob das Leistungsdatum oder das Rechnungsdatum für die Steuererklärung entscheidend ist
    Weder noch. Entscheidend - wie fast immer bei der Einkommensteuer - ist der Zeitpunkt der Zahlung.

    Kommentar


      #3
      AW: Leistung im Folgejahr bezahlt - in welcher Steuererklärung angeben?

      Perfekt, danke. Genau das wollte ich auch wissen - hatte mich nur verschrieben mit Rechnungsdatum (das habe ich ja gar nicht, wie weiter oben erwähnt).

      Kommentar

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