Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand bei der Beantwortung der folgenden Frage behilflich sein kann:
Im Dezember 2015 habe ich eine Gesundheitsleistung (privat zu zahlen) in Anspruch genommen, die ich allerdings erst jetzt im Januar bezahlen werde. Es wird eine Barzahlung sein, also gab es auch kein Rechnungsdatum. Die Quittung hat üblicherweise folgenden Text: "Behandlung Frau X am Behandlungsdatum".
Nun stelle ich mir die Frage, ob das Leistungsdatum oder das Rechnungsdatum für die Steuererklärung entscheidend ist. Gebe ich es für die 2015er Steuererklärung an, da die Leistung in 2015 stattgefunden hat oder erst für die 2016er Steuererklärung, da ich erst in 2016 gezahlt habe?
Danke
ich hoffe, dass mir jemand bei der Beantwortung der folgenden Frage behilflich sein kann:
Im Dezember 2015 habe ich eine Gesundheitsleistung (privat zu zahlen) in Anspruch genommen, die ich allerdings erst jetzt im Januar bezahlen werde. Es wird eine Barzahlung sein, also gab es auch kein Rechnungsdatum. Die Quittung hat üblicherweise folgenden Text: "Behandlung Frau X am Behandlungsdatum".
Nun stelle ich mir die Frage, ob das Leistungsdatum oder das Rechnungsdatum für die Steuererklärung entscheidend ist. Gebe ich es für die 2015er Steuererklärung an, da die Leistung in 2015 stattgefunden hat oder erst für die 2016er Steuererklärung, da ich erst in 2016 gezahlt habe?
Danke
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