Das Programm rechnet in der Anlage Unterhalt in der Steuererklärung für 2015 noch mit dem Unterhaltshöchstbetrag 2014 in Höhe von 8.354,- EUR - statt mit 8.472,- EUR.
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage U: Unterhaltshöchstbetrag nicht korrekt
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AW: Anlage U: Unterhaltshöchstbetrag nicht korrekt
In der Vorausberechnung von ElsterFormular wurden die letzten Tage schon mehrere nicht auf das Jahr 2015 aktualisierte Höchstbeträge entdeckt.
Solche Fehler sollte man der Hotline melden!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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