Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage U: Unterhaltshöchstbetrag nicht korrekt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage U: Unterhaltshöchstbetrag nicht korrekt

    Das Programm rechnet in der Anlage Unterhalt in der Steuererklärung für 2015 noch mit dem Unterhaltshöchstbetrag 2014 in Höhe von 8.354,- EUR - statt mit 8.472,- EUR.
    Zuletzt geändert von Rainer18; 17.01.2016, 20:32. Grund: Korrektur Anlage U --> Anlage Unterhalt

    #2
    AW: Anlage U: Unterhaltshöchstbetrag nicht korrekt

    Hallo,

    Anlage U bedeutet Unterhalt für geschiedene Ehepartner,
    da zählt der steuerliche Freibetrag nicht.
    Meinst du vlt. Anlage Unterhalt?

    Wie du selbst siehst gibt es in EF KEINE Anlage U

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 17.01.2016, 20:01. Grund: Ergänzung
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage U: Unterhaltshöchstbetrag nicht korrekt

      In der Vorausberechnung von ElsterFormular wurden die letzten Tage schon mehrere nicht auf das Jahr 2015 aktualisierte Höchstbeträge entdeckt.

      Solche Fehler sollte man der Hotline melden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X