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Einkommensteuererklärung Berechnungsmodul

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    Einkommensteuererklärung Berechnungsmodul

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich mit meinem folgenden Beitrag im richtigen Forum bin. Sollte es nicht der Fall sein bitte ich um Information/Hilfe. Danke.

    Ich habe im Elsterformular für 2014 die Vorsorgeaufwendungen meines selbstständigen Mannes nur einmal in der Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen und diese wurden auch so authentisiert an das Finanzamt übermittelt. Jedoch in der Elsterformular-Berechnung wurden diese Beträge doppelt berücksichtig. Dadurch ist eine Gutschrift entstanden, welche aber nicht dem Bescheid entspricht. Wo liegt hier der Fehler bei der online Eingabe im Elsterformular?

    Diese Frage hatte ich dem ElsterInformationsAssistent gestellt und folgende Antwort erhalten:

    In ElsterFormular ist für die Einkommensteuererklärung ein Berechnungsmodul integriert. Diese Berechnung ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung! Über die festgesetzte Steuer für den Veranlagungszeitraum und die Nachzahlung beziehungsweise Erstattung erteilt Ihnen das Finanzamt einen Bescheid. Die Berechnung in ElsterFormular berücksichtigt keine eventuellen Vorauszahlungen oder vor- beziehungsweise rücktragsfähigen Verluste - deshalb kann es zu Abweichungen zwischen programmseitiger Berechnung und des Betrages laut Steuerbescheid kommen. Eventuell wurde bei Bearbeitung Ihres Steuerfalles von den Antragswerten abgewichen. Bitte vergleichen Sie erforderlichenfalls Antragsdaten und Bescheiddaten. Die Funktion zur Steuerberechnung finden Sie unter "Extras".

    Leider ist mir damit nicht geholfen, da ich auch in 2015 die gleichen „falschen“ Ergebnisse bei der Berechnung durch das Programm erwarte.
    Liegt hier meinerseits ein Eingabefehler vor und wenn ja wie kann ich diesen vermeiden.

    Vielen Dank schon mal für die kommenden antworten/Tipps.
    Ciao Sabni

    - - - Aktualisiert - - -

    Nachtrag:

    Die Frage hatte ich nochmal korrigiert und dem ElsterInformationsAssistent gestellt und ich habe nun folgende Antwort erhalten:

    Ab Steuerjahr 2009 gibt es die neue Anlage Vorsorgeaufwand. Alle Angaben zu allgemeinen Vorsorgeaufwendungen, wie Krankenkassen- und bestimmte Versicherungsbeiträge, sowie Ausgaben für die Altersvorsorge, insbesondere Riester-Rente, müssen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) beziehungsweise in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) gemacht. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr.

    ???????

    Ciao Sabni

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Berechnungsmodul

    Wo liegt hier der Fehler bei der online Eingabe im ElsterFormular?
    Das herauszufinden ist ohne nähere Angaben schwierig. Ging es um Altersvorsorgebeiträge oder Krankenversicherung oder um beides?

    In welchen Zeilen wurden Einträge gemacht?

    Das Berechnungsmodul hat hin und wieder kleinere Fehler, aber dieser Fehler (Verdoppelung) ist hier noch nicht aufgetaucht.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zu dem Nachtrag:

    Die Anlage AV gibt es 2014 natürlich noch. Dort gehören allerdings nur die Beiträge zu sog. Riester-Verträgen rein!

    Alles andere gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuererklärung Berechnungsmodul

      Da ElsterFormular bei vielen anderen, inkl. mir, hier richtig rechnet, gehe ich von einem Eingabefehler aus.

      Hier im Forum ist schon alles vorgekommen, was dazu führte, dass Krankenversicherung und Co. mehrfach berücksichtigt wurden:
      • Die Beiträge ein und derselben Versicherung wurden sowohl beim Mann als auch der Frau hingeschrieben (mit der Begründung, dass die Versicherung ja auch beide beträfe),
      • Versicherungsbeiträge wurden sowohl bei der freiwilligen GKV (Zeile 18ff) und bei der PKV (Zeile 31ff) hingeschrieben,
      • Versicherungsbeiträge wurden nochmal bei den Beträgen, für die der Datenübermittlung widersprichen wurde (Z47) hingeschrieben.


      (Alles Zeilennummern beziehen sich auf 2014, an die für 2015 muss ich mich erst noch gewöhnen)

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