Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einer - für mich - etwas komplizierten Konstellation an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir behilflich sein können, wie die damit verbundenen Ausgaben rechtskonform von der Steuer abgesetzt werden können.
Ich bin angestellter Softwareentwickler in Vollzeitanstellung (nichtselbstständige Arbeit). Des Weiteren habe ich Einnahmen als Aufsichtsratsmitglied in Form einer Aufwandspauschale (selbstständige Arbeit). Als Drittes absolviere ich ein Teilzeitstudium im Bereich Informatik, woraus zwar keine Einnahmen entstehen, jedoch Ausgaben (Studiengebühren).
Ich habe in diesem Januar mit meinem Chef vereinbart ab und an Home Office machen zu dürfen, d.h. von zuhause zu arbeiten (ca. zwei oder drei komplette Tage in der Woche). Außerdem würde ich ab und an auch etwas früher das Büro verlassen oder später erscheinen und die restliche Arbeitszeit des Tages von zuhause erledigen. Zwar besitze ich privat einen vier Jahre alten PC, jedoch möchte ich mir in diesem Zusammenhang privat ein Notebook kaufen, da es sein kann, dass ich diesen auch ab und an ins Büro mitnehmen muss. Dazu muss ich auch Software anschaffen (Microsoft Office). Der vier Jahre alte PC macht seit wenigen Monaten Probleme, so dass ich auch die Anschaffung eines neuen PC plane. Insgesamt können sich die Gesamtkosten dafür dieses Jahr auf etwa 3.000 € belaufen.
Ich habe mich grundsätzlich über die Modalitäten der Absetzung in Form von Werbungssteuer informiert (drei Jahre, monatsgenau). Nur bin ich nicht sicher, in welcher Höhe ich welche Zwecke (Nichtselbständige Arbeit, selbstständige Arbeit, Studium) steuerbegünstigt anwenden kann.
Das Notebook würde ich hauptsächlich für die nichtselbständige Arbeit nutzen, jedoch auch auf Aufsichtsratssitzungen und freilich auch bei Präsenzveranstaltungen des Studiums.
Den PC würde ich weniger für die nichtselbstständige Arbeit nutzen (bestenfalls Kompilieren von rechenintensiver Software), sondern eher für die nichtselbständige Arbeit (Emails, berichte Lesen etc.), ein wenig für das Studium und zu einem nicht unerheblichen Teil privat.
Welche der drei genannten Anwendungsgebiete (nichtselbstständige Arbeit als Softwareentwickler, selbstständige Arbeit als Aufsichtsrat, Weiterbildungsmaßnahme in Form von Studium) sind als zulässige Tätigkeiten anrechenbar um die Geräte als Werbungskosten abzusetzen? Die Gretchenfrage: Zu welchem Teil würden Sie einschätzen wird eine Anrechnung vom Finanzamt anerkannt bzw. welche Prozentangabe sollte ich sinnvollerweise bei der Steuererklärung machen? Handelt es sich bei allen Ausgaben - in Bezug auf die damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten - überhaupt um Werbungskosten?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe!
ich wende mich mit einer - für mich - etwas komplizierten Konstellation an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir behilflich sein können, wie die damit verbundenen Ausgaben rechtskonform von der Steuer abgesetzt werden können.
Ich bin angestellter Softwareentwickler in Vollzeitanstellung (nichtselbstständige Arbeit). Des Weiteren habe ich Einnahmen als Aufsichtsratsmitglied in Form einer Aufwandspauschale (selbstständige Arbeit). Als Drittes absolviere ich ein Teilzeitstudium im Bereich Informatik, woraus zwar keine Einnahmen entstehen, jedoch Ausgaben (Studiengebühren).
Ich habe in diesem Januar mit meinem Chef vereinbart ab und an Home Office machen zu dürfen, d.h. von zuhause zu arbeiten (ca. zwei oder drei komplette Tage in der Woche). Außerdem würde ich ab und an auch etwas früher das Büro verlassen oder später erscheinen und die restliche Arbeitszeit des Tages von zuhause erledigen. Zwar besitze ich privat einen vier Jahre alten PC, jedoch möchte ich mir in diesem Zusammenhang privat ein Notebook kaufen, da es sein kann, dass ich diesen auch ab und an ins Büro mitnehmen muss. Dazu muss ich auch Software anschaffen (Microsoft Office). Der vier Jahre alte PC macht seit wenigen Monaten Probleme, so dass ich auch die Anschaffung eines neuen PC plane. Insgesamt können sich die Gesamtkosten dafür dieses Jahr auf etwa 3.000 € belaufen.
Ich habe mich grundsätzlich über die Modalitäten der Absetzung in Form von Werbungssteuer informiert (drei Jahre, monatsgenau). Nur bin ich nicht sicher, in welcher Höhe ich welche Zwecke (Nichtselbständige Arbeit, selbstständige Arbeit, Studium) steuerbegünstigt anwenden kann.
Das Notebook würde ich hauptsächlich für die nichtselbständige Arbeit nutzen, jedoch auch auf Aufsichtsratssitzungen und freilich auch bei Präsenzveranstaltungen des Studiums.
Den PC würde ich weniger für die nichtselbstständige Arbeit nutzen (bestenfalls Kompilieren von rechenintensiver Software), sondern eher für die nichtselbständige Arbeit (Emails, berichte Lesen etc.), ein wenig für das Studium und zu einem nicht unerheblichen Teil privat.
Welche der drei genannten Anwendungsgebiete (nichtselbstständige Arbeit als Softwareentwickler, selbstständige Arbeit als Aufsichtsrat, Weiterbildungsmaßnahme in Form von Studium) sind als zulässige Tätigkeiten anrechenbar um die Geräte als Werbungskosten abzusetzen? Die Gretchenfrage: Zu welchem Teil würden Sie einschätzen wird eine Anrechnung vom Finanzamt anerkannt bzw. welche Prozentangabe sollte ich sinnvollerweise bei der Steuererklärung machen? Handelt es sich bei allen Ausgaben - in Bezug auf die damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten - überhaupt um Werbungskosten?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe!
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